Pflegegradantrag-Widerspruch
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? Jetzt Widerspruch einlegen
Wurde Ihr Pflegegradantrag abgelehnt oder wurde Ihre Situation bzw. Ihre Pflegegrad zu gering eingestuft? Benötigen Sie jedoch höhere Pflegeleistungen?
Wir informieren Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten, Widerspruch gegen einen Pflegegradbescheid einzulegen. Nutzen Sie den Service vom PflegeBetreuer und lassen sich von einem Pflege-Experten zu Ihren Möglichkeiten beraten und unterstützen.

Ihrem Pflegegrad online widersprechen
Wir wickeln den Widerspruch Ihres Pflegegrades kostenlos und 100% online für Sie ab.
Ihr Anspruch auf Pflegeleistungen beginnt rückwirkend ab dem Datum Ihres formlosen Pflegegradantrags:
Pflegegrad widersprechen – die wichtigsten Infos
In einigen Fällen wird der Pflegegradantrag von der Pflegekasse abgelehnt oder der Pflegegrad wurde zu gering eingestuft. Wenn Sie mit dem Pflegegradbescheid nicht einverstanden sind und Ihr Hilfebedarf im Alltag nicht ausreichend abdeckt wird, haben Sie ab Zugang des Bescheids einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.
Beim Pflegegrad-Widerspruch kommt es darauf an, gegenüber der Pflegekasse herauszustellen und zu begründen, warum Ihre Pflegebedürftigkeit nicht richtig beurteilt wurde.
Zunächst reicht es, um die Widerspruchsfrist zu wahren, formlos den Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen und die Begründung nachzureichen.
Sie können eine Kopie des MDK-Gutachtens bei Ihrer Pflegekasse anfordern. Überprüfen Sie, welche Informationen im Gutachten fehlen oder falsch dargestellt wurden oder ob medizinische Dokumente außen vorgelassen wurden. Begründen Sie anschließend, warum der Pflegegradbescheid nicht korrekt ist.

Um die Einhaltung der Widerspruchsfrist beweisen zu können, ist es ratsam, einen Beleg über den Widerspruch zu haben. Sei es eine Bestätigung Ihrer Pflegekasse, eine Rücksendeschein durch ein Einschreiben oder eine Faxbestätigung.

Ablauf des Widerspruchsverfahrens
Nach Ihrem Widerspruch prüft die Pflegekasse Ihre Begründung und veranlasst in der Regel eine Zweitbegutachtung entweder nach Aktenlage oder durch einen erneuten Begutachtungstermin.
Verläuft Ihr Widerspruch durch die Neubegutachtung erfolgreich, wird ein Abhilfebescheid nach § 72 VwGO erlassen. Wird kein Abhilfebescheid erlassen, erfolgt ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie ebenfalls innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen.
Das Widerspruchsverfahren ist komplex und bedarf einer guten Begründung. Der PflegeBetreuer unterstützt Sie gerne, Ihre Argumentation pflegefachlich zu begründen.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich bei rechtlichen Fragen an einen Anwalt zu wenden.
FAQ: Häufige Fragen zum Widerspruch beim Pflegegrad
Innerhalb von vier bis sechs Wochen bearbeitet die Pflegekasse Ihren Widerspruch. Für die Neubewertung veranlasst die Pflegekasse meist eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dieser muss den Widerspruch innerhalb von 3 Monaten bearbeiten.
Der Pflegegradbescheid der Pflegekasse enthält Informationen über den ermittelten Pflegegrad sowie die Höhe und Dauer Ihrer Leistungsansprüche.
Ab Erhalt des Pflegegradbescheids haben Sie eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
Um einen Widerspruch stichfest zu begründen, ist es ratsam, das Gutachten des Medizinischen Dienst auf vergessene oder falsch dargestellte Informationen zu überprüfen. Diese Aspekte sollten Sie in Ihrer Begründung heranführen und aufzeigen, warum Ihr Pflegebedarf höher ist als festgestellt.
Nach Ihrem Widerspruch prüft die Pflegekasse Ihren Pflegegradbescheid sowie Ihre Argumentation, weshalb Sie Widerspruch einlegen. In der Regel ordnet sie folgend eine Neubegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) an.
Ein Widerspruch muss begründen, weshalb die Entscheidung der Pflegekasse aus Ihrer Sicht falsch ist, warum Ihr Hilfebedarf höher als ermittelt ist oder welche Dokumente und Argumente nicht berücksichtigt wurden. Lassen Sie sich von einem Pflegeexperten zu Ihrer Begründung beraten und unterstützen.
Ja, Sie können die Begründung zeitnah nachreichen, bis es zu einer Neubegutachtung kommt. die Wahrung der Widerspruchsfrist können Sie mit einem formlosen Widerspruch einhalten.
Juristisch lassen Sie sich am besten von einem Anwalt unterstützen. Pflegefachlich können die Experten vom PflegeBetreuer sehr gut beurteilen, ob Ihre Pflegebedürftigkeit richtig erfasst wurde und Ihnen mit einer pflegefachlichen Begründung helfen, Ihren Widerspruch durchzusetzen.
Ein Widerspruch lohnt sich, wenn Sie begründen können, warum der erteilte Pflegegrad nicht ausreichend ist oder medizinische Dokumente oder Argumente nicht berücksichtigt wurden. Häufig ist dies der Fall, wenn nur eine geringe Punktzahl zum nächsthöheren Pflegegrad fehlt.
Ja, Sie können eine Kopie des MDK-Gutachtens bei Ihrer Pflegekasse anfordern.
In dem Pflegegradbescheid steht, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft wurden sowie die Höhe und Dauer Ihrer möglichen Pflegeleistungen.
Wir unterstützen Sie gerne
Haben Sie Fragen zu Ihrer Pflegesituation oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Pflegegradverfahren? Wir beraten Sie kostenfrei: