Der Medizinische Dienst (MD)
Der Medizinische Dienst (MD) berät und unterstützt die Pflege- und Krankenkassen im gesetzlichen Auftrag. Der MD setzt sich dafür ein, dass Pflegebedürftige den richtigen Pflegegrad anerkannt bekommen.
Was ist der Medizinische Dienst (MD)?
Der Medizinische Dienst, kurz MD (früher: MDK), wurde ins Leben gerufen, um eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Er wird aktiv, wenn es um Fragen rund um das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit geht. Der MD setzt sich beispielsweise dafür ein, dass pflegebedürftige Versicherungsnehmer einen der fünf Pflegegrade (bis 2017 drei Pflegestufen) erhalten, der ihrem Gesundheitszustand entspricht oder dass sie Zugriff auf die Pflegehilfsmittel erhalten, die sie benötigen, z. B. Rollstuhl oder Rollator.
Außerdem wird der MD tätig, wenn Fragen im Zusammenhang mit einer Behandlung im Krankenhaus auftreten, z. B. wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird, neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden zur Diskussion stehen oder Unklarheiten über eine Krankenhausrechnung auftreten. Dabei ist der MD weder an Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, noch an Pflegeversicherungen oder Krankenkassen gebunden, sondern agiert fachlich unabhängig im Interesse der Versicherungsnehmer.
Welche Aufgaben übernimmt der Medizinische Dienst (MD)?
Das zentrale Aufgabenfeld des Medizinischen Dienstes liegt in den Bereichen Pflege und Patientenschutz. Bei der Pflege stehen die Pflegebegutachtung und die Sicherung der Pflegequalität im Mittelpunkt.

Ohne Prüfung der individuellen Pflegesituation wird kein Pflegegrad (bislang Pflegestufe) vergeben.
Der MD als Pflegegrad-Gutachter
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Wann immer ein Versicherungsnehmer bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellt (Voraussetzung für einen Pflegegrad), beauftragt die Pflegekasse den MD, ein fachliches Gutachten über den Grad der Pflegebedürftigkeit zu erstellen.
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Im Rahmen eines persönlichen Hausbesuchs und von Gesprächen mit dem Pflegebedürftigen und einer Pflegeperson ermittelt ein Pflegegutachter des MD, wie selbstständig der Antragsteller noch ist und wie viel Hilfe er benötigt.
Das schriftliche Pflegegutachten, das aufgrund dieses Besuchs erarbeitet wird, dient dann der Pflegeversicherung als Bemessungsgrundlage für die Bewilligung des entsprechenden Pflegegrads (früher Pflegestufe). Aktuell werden Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 vergeben.
Sicherstellung der Qualität der Pflege – eine weitere Aufgabe des MD
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Der MD ist immer dann zuständig, wenn es um die Qualität der Pflege geht – ob ambulant, im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung.
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Mindestens einmal im Jahr überprüfen Mitarbeiter des MD deshalb die Arbeit von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen.
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Wird ein Pflegebedürftiger ausschließlich von Angehörigen gepflegt, kann ebenfalls durch den MD kontrolliert werden, ob die Pflege qualitativ sichergestellt ist.
Im Fokus der Arbeit des Medizinischen Dienstes steht der Patientenschutz. Dieser ist jedoch nicht allein auf die Versorgung pflegebedürftiger Versicherungsnehmer ausgerichtet. Alle medizinischen und pflegerischen Handlungen, die mit der Gesundheit zusammenhängen, sind relevant.

Der MD kommt dann zum Einsatz, wenn es um den Schutz des Patienten geht: Pflege- und Behandlungsfehler, das undurchsichtige Abrechnungsverfahren der Krankenkassen sowie der Wunsch nach neuen oder alternativen Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden.
Welche Rolle spielt der MD innerhalb des Gesundheitswesens?
Rund 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind gesetzlich kranken- und pflegeversichert und haben damit Zugriff auf Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Einen wichtigen Beitrag dazu trägt die gesetzliche Verpflichtung, sich kranken- und pflegeversichern zu müssen. Die Kosten für die Pflegeleistungen und Ausgaben der Kranken- und Pflegekassen tragen die Versicherten und ihre Arbeitgeber.
Wer in die Kranken- und Pflegekasse einzahlt, erwartet im Gegenzug eine qualitativ gute, professionelle und moderne medizinische und pflegerische Versorgung. Die Kosten sollen niedrig gehalten und alle Versicherungsnehmer gleichberechtigt behandelt werden.
Daher kommt den Kranken- und Pflegeversicherungen die Pflicht zu, die eingenommenen Gelder für die bestmögliche Versorgung ihrer Versicherten einzusetzen. Hier kommt der Medizinische Dienst ins Spiel, der die Kranken- und Pflegekassen mit medizinischem und pflegefachlichem Wissen berät, sodass die Leistungen im Einzelnen sowohl zweckmäßig als auch wirtschaftlich ausfallen. Dabei handelt der MD stets in erster Linie im Interesse der Patienten.

Seit dem MD-Reformgesetz am 1. Januar 2020 wird der "Medizinische Dienst der Krankenversicherung" MD unter der Bezeichnung "Medizinischer Dienst" MD fortgeführt. Hintergrund ist, dass der Medizinische Dienst organisatorisch von den Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen losgelöst wurde, zu einer eigenständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für Patienten stellt er so eine unabhängigere und neutralere Prüfinstanz dar.
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