Barrierefreie Dusche – Was Sie beachten müssen
Eine barrierefreie Dusche kann für mobilitätseingeschränkte oder pflegebedürftige Personen eine elementare Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität darstellen. Erfahren Sie hier, welche verschiedenen Varianten es gibt, welche baulichen Besonderheiten Sie beachten müssen und wie Sie durch einen Pflegegrad-Antrag Zuschüsse von den Pflegekassen erhalten können.
Warum eine barrierefreie Dusche?
Die Dusche ist ein zentraler Bestandteil eines Bades. Neben der alltäglichen Hygiene sorgt sie auch für Wellness und Wohlbefinden. Für Personen mit Einschränkungen und/oder Pflegebedarf ist es besonders wichtig, ein gemütliches und gut ausgestattetes Zuhause zu haben, in dem ein selbstbestimmtes und komfortables Leben möglich ist. Eine barrierefreie Dusche kann hier von besonderer Bedeutung sein. Die tägliche Dusche reinigt nicht nur, sondern erfrischt und entspannt auch.
Was für viele Menschen gewöhnlich und „normal“ ist, kann für beeinträchtigte Menschen mit Pflegebedarf schnell zu einer Herausforderung werden, die mir Ängsten und Sorgen verbundenen ist. Das Duschen und die tägliche Körperpflege können mit großen Anstrengungen und Hindernissen verknüpft sein. Zudem kann die Furcht bestehen, man könne ausrutschen oder sich verletzen. Zur Lebensqualität gehört es jedoch, insbesondere für Menschen mit einem Pflegegrad, solchen Problemen und Ängsten nicht ausgesetzt zu sein und vielmehr ein weitgehend unbeschwertes Alltagsleben zu führen. Eine barrierefreie Dusche ist ein wichtiges Element, um Wohlbefinden sicherzustellen und Ängsten vorzubeugen. Mit der richtigen barrierefreien Dusche kann für beeinträchtigte Menschen wieder ein Stück Lebensfreude und Komfort ins eigene Zuhause einziehen.
Wie sieht eine barrierefreie Dusche aus?
Ein besonderes Kennzeichen für eine barrierefreie Dusche ist die Bodengleichheit. Die Idee dahinter ist klar. Stufen und Schwellen sind eine Stolperfalle, können Unfälle verursachen und stellen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein großes Hindernis dar. Eine bodengleiche Dusche eliminiert diese Hindernisse und bietet einen leichten und komfortablen Zugang. Mobilitätseingeschränkte Personen bis hin zu Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, müssen keine Schwelle überwinden und können ohne Probleme und große Kraftaufwendung die Dusche betreten. Auch für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung ist der bodengleiche Einstieg von Vorteil.
Damit eine bodengleiche Dusche auch als barrierefrei gilt, sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Diese sind durch die DIN 18040-2 geregelt, jedoch ist hierbei auch immer der individuelle Bedarf zu prüfen. Elementar für eine barrierefreie Dusche ist, dass im Vergleich zu einer gewöhnlichen Dusche mehr Platz benötigt wird.

Eine barrierefreie Dusche nach der besagten DIN-Norm muss mindestens 1,20m lang und 1,20m breit sein. Der Platz vor der Dusche muss ebenfalls mindestens 1,20m x 1,20m betragen, für Rollstuhlfahrer gelten noch größere Abstände. Mehr Platz bedeutet mehr Beweglichkeit und ein größeres Raum- und Sicherheitsgefühl.
Zusätzliche Hilfseinrichtungen für eine barrierefreie Dusche
Neben grundlegenden baulichen Elementen sind für eine barrierefreie Dusche noch weitere Aspekte von Bedeutung. Zur Unfallprävention ist es auch ratsam, besonders rutschfeste Fliesen zu installieren. Diese haben einen speziellen Belag, der Stürzen und Ausrutschen vorbeugt. Nicht vergessen werden sollten auch die wichtigen Stützgriffe und Halterungen, die zur besseren Sichtbarkeit in besonders kontrastreichen Farben hervorgehoben werden können. Durch dies hat die eingeschränkte oder pflegebedürftige Person auch bei Bewegungen und Standortwechseln die Möglichkeit, einen sicheren Stand beizubehalten.

Für stark pflegebedürftige oder mobilitätseingeschränkte Personen kann auch ein spezieller Duschsitz installiert werden. Dabei kann sich die beeinträchtigte Person bequem auf den Stuhl setzen und im Sitzen duschen.
Finanzielle Zuschüsse für Ihre barrierefreie Dusche
Wie für andere Elemente eines barrierefreien Bades bzw. behindertengerechtes Bades, kann auch für die barrierefreie Dusche finanzielle Unterstützung beantragt werden. Hier empfiehlt es sich, zunächst selbst zu überlegen, welcher Bedarf besteht (je nach Beeinträchtigung, Pflegegrad, persönlichen Wünschen usw.) und was baulich möglich ist. Dabei können Sie Beratungsangebote der Pflegekassen, Krankenkassen oder von auf barrierefreie Umbauten spezialisierten Unternehmen in Anspruch nehmen.
Die erste Anlaufstelle für mögliche finanzielle Unterstützung kann die zuständige Pflegekasse sein. Grundlegende Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen ist, dass bereits ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) vorliegt. Nur wenn ein Pflegegrad vergeben wurde, wird Ihre barrierefreie Dusche von den Pflegekassen bezuschusst. Wenn noch kein Pflegegrad attestiert wurde, sollten Sie bei entsprechender Pflegebedürftigkeit schnellstmöglich einen Pflegegrad beantragen. Bei der Pflegekasse können Sie einen Antrag einreichen. Wird diesem zugestimmt, können Sie bei Ihrer Pflegeversicherung Rechnungen über die durchgeführten Umbaumaßnahmen einreichen und bekommen diese Leistungen dann bis zu dem bewilligten Betrag erstattet. Wird Ihr Antrag hingegen nicht bewilligt, lohnt es sich, in einigen Fällen über einen Pflegegrad Widerspruch nachzudenken.

Insgesamt kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € für sogenannte „wohnraumverbessernde Maßnahmen“ wie eine barrierefreie Dusche bezuschussen. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann sich der Betrag bis 16.720 € entsprechend erhöhen.
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