Pflegegradantrag stellen

Pflegegrad beantragen – schnell, online, kostenfrei

Pflegegrad beantragen – mit professioneller Hilfe und fachlicher Unterstützung

Sie möchten einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) beantragen und möchten Hilfe bei den ersten Schritten?
Viele Menschen geraten plötzlich in eine Pflegesituation – ob nach einem Krankenhausaufenthalt, durch altersbedingte Einschränkungen oder die Pflege eines Angehörigen. Die wichtigste Frage dann: Wie kann ich schnell und einfach Pflegeleistungen beantragen und wo beantrage ich die?

Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Pflegbedürftige und Ihre Angehörige Anspruch auf umfassende Hilfe wie Pflegeleistungen, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse – doch der Antrag auf Pflegegrad ist oft bürokratisch und schwer verständlich.

Nutzen Sie den Service vom PflegeBetreuer und lassen Sie sich von einem Pflege-Experten an Ihrer Seite bei Ihrem Pflegegrad-Verfahren beraten und unterstützen.

Pflegegrad online beantragen

Wir wickeln den Antrag kostenlos und online für Sie ab.

Ihr Anspruch auf Pflegeleistungen beginnt rückwirkend ab dem Datum Ihres formlosen Pflegegradantrags:

Pflegegradantrag stellen: kostenfrei, schnell und einfach

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Hilfe beim Pflegegradantrag

Unsere Pflege-Experten sind qualifiziert, fachlich versiert und haben viele Jahre Erfahrung in der Pflege und Beratung.

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Einfache Antragstellung

einfache Antragstellung ohne komplizierte Formulare oder Behördengänge – online, zugänglich und stressfrei.

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Ohne Zeitaufwand bequem von Zuhause aus

Stellen Sie Ihren Antrag schnell und jederzeit – ganz ohne Termin oder Wartezeit, bequem von zu Hause aus.

Hilfe beim Pflegegrad-Antrag: So erhalten Sie den Pflegegrad, der Ihrer Situation entspricht

Der Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst (MD) ist der zentrale Moment im Antrag auf Pflegegrad. An diesem Tag entscheidet sich, ob – und in welcher Höhe – Ihnen oder Ihrem Angehörigen Pflegeleistungen zustehen. Viele Betroffene unterschätzen, wie wichtig eine strukturierte Vorbereitung auf diesen Termin ist. Werden nicht alle relevanten Einschränkungen angesprochen oder wichtige Unterlagen unvollständig eingereicht, droht eine zu niedrige Einstufung – und damit weniger finanzielle Unterstützung und Hilfe im Alltag. Viele Anträge werden daher beim ersten Versuch abgelehnt oder zu niedrig eingestuft.

Mit professioneller Hilfe und einer gut vorbereiteten Antragstellung gehen Sie informiert und sicher in das Pflegegrad-Verfahren. Unsere PflegegradBeratung unterstützt Sie dabei. So vermeiden Sie typische Fehler und sorgen dafür, dass Sie oder Ihre Angehörigen die Pflege und Hilfe erhalten, die Ihrer tatsächlichen Pflegesituation entspricht.

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PflegegradBeratung für Ihren Pflegegradantrag oder Höherstufung
Deshalb lohnt sich eine professionelle und gezielte Vorbereitung:

  • Alle Einschränkungen sichtbar machen: Pflegebedürftigkeit zeigt sich oft in kleinen Details. Eine fachliche Einschätzung hilft, diese systematisch zu erfassen.

  • Unterlagen vollständig einreichen: Von Medikamentenlisten bis zu Arztberichten – wir unterstützen Sie dabei, alle wichtigen Dokumente vorzubereiten.
  • Pflegealltag realistisch darstellen: Angehörige übernehmen oft viel und unterschätzen dabei den tatsächlichen Unterstützungsbedarf. Die richtige Vorbereitung sorgt für ein vollständiges Bild
  • Fragen souverän beantworten: Unsere Experten bereiten Sie gezielt auf typische Fragen des MD vor, angepasst auf Ihre Pflegesituation.

Pflegegrad beantragen – die wichtigsten Infos

Verringert sich die Selbständigkeit im Alltag durch Krankheit, Unfall oder Alterserscheinungen wird eine Unterstützung durch Angehörige immer wichtiger. Um eine Pflege zu ermöglichen und zu finanzieren, gibt es die Möglichkeit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Hilfe von der Pflegekasse zu erhalten. Durch einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) erhalten diese Pflegegeld, Pflegeleistungen und andere finanzielle Unterstützung.

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Gut zu Wissen: Wo Sie den Antrag stellen können

Ein Anruf, eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief an Ihre Pflegekasse reicht als formloser Erstantrag für einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) aus.

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Stellen Sie Ihren Erstantrag jetzt ganz einfach online und kostenlos beim PflegeBetreuer.

Was passiert nach dem formlosen Antrag auf einen Pflegegrad?

Nach Ihrem formlosen Antrag auf Pflegeleistungen – z. B. per Telefon, E-Mail oder kurzem Schreiben – beginnt das offizielle Pflegegrad-Verfahren. Dieses ist gesetzlich geregelt und läuft in mehreren Schritten ab:

  1. Rückmeldung durch die Pflegekasse (innerhalb von 14 Tagen): Ihre Pflegekasse meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags bei Ihnen und sendet Ihnen ein offizielles Formular zu. Darin werden weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Pflegesituation abgefragt.

  2. Beauftragung des Medizinischen Dienstes (MD oder Medicproof): Gleichzeitig beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten oder Medicproof bei privat Versicherten mit der Erstellung eines Pflegegutachtens. Dieses Gutachten ist die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad (1 bis 5).

  3. Termin zur Pflegebegutachtung: Der MD meldet sich bei Ihnen und kündigt einen Hausbesuch oder eine Videobegutachtung an. Dabei beurteilt eine geschulte Pflegefachkraft die alltäglichen Einschränkungen in Bereichen wie Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und Alltagskompetenz.

  4. Gutachten, Pflegegrad-Empfehlung und Bescheid: Nach dem Begutachtungstermin erstellt der Medizinische Dienst (MD) ein schriftliches Gutachten mit einer Pflegegrad-Empfehlung – je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Pflegeleistungen. Die Pflegekasse prüft dieses Gutachten und sendet Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen den offiziellen Bescheid zu.

Falls Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

Wie lange dauert das Pflegegrad-Verfahren?
In der Regel dauert der gesamte Prozess – von der Antragstellung bis zum Bescheid – etwa fünf Wochen bzw. 25 Arbeitstage.

Warum ein Pflegetagebuch bei der Pflegegradbeantragung so wichtig ist

Ob bei der Beantragung eines Pflegegrads oder der Höherstufung – ein Pflegetagebuch ist ein zentrales Hilfsmittel, um den tatsächlichen Pflegebedarf nachzuweisen. Es dokumentiert alltägliche Hilfestellungen bei Mobilität, Körperpflege oder Ernährung und bietet dem Medizinischen Dienst (MD) eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Gerade bei der MDK-Begutachtung ist ein Pflegetagebuch wertvoll, da es Schwankungen im Pflegealltag sichtbar macht – besonders bei kognitiven Einschränkungen oder tagesformabhängigem Hilfebedarf. Es hilft, eine realistische Einstufung durch die Pflegekasse zu erreichen und stärkt Ihre Chancen auf den passenden Pflegegrad.

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Pflegetagebuch
Nutzen Sie das kostenfreie PflegeBetreuer Pflegetagebuch, um sich bestmöglich auf das MD-Gutachten vorzubereiten
  • Einfache Dokumentation Ihres Pflegealltags
  • Medikamenteneinnahmen und Arztbesuche sicher und geordnet festhalten
  • Optimale Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MD
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Definition Pflegegrad – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
§ 15 SGB XI

(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

gesetze-im-internet.de

"Pflegebedürftig" sind Betroffene mit körperlichen, kognitiven, psychischen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die sie nicht selbständig kompensieren können. Dabei muss die geminderte Selbständigkeit mindestens für eine zukünftige Dauer von sechs Monaten bestehen.

Ihr höchstmöglicher Pflegegrad ist unser Ziel. Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung: Unsere Pflege-Experten schätzen Ihre Pflegebedürftigkeit telefonisch ein und beraten Sie, welche Erfolgschancen Sie für einen Pflegegrad haben.

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Tipp – Beantragen Sie Ihren Pflegegrad so frühzeitig wie möglich

Beantragen Sie den Pflegegrad so frühzeitig wie möglich: Das Datum Ihres (formlosen) Erstantrags ist entscheidend für den Beginn Ihrer möglichen Leistungsansprüche. Bis das Pflegegradverfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad abgeschlossen ist, können einige Woche vergehen. Ihre Leistungsansprüche können Sie rückwirkend geltend machen bis zu dem entsprechenden Datum Ihres Pflegegradantrags.

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Sonderfall Medicproof

Der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung

Bei gesetzlich Versicherten wird der Medizinische Dienst (MD) damit beauftragt, ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe der Medicproof. Genau wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung, ist die private Pflegeversicherung an die private Krankenkasse angegliedert und für jedes Mitglied verpflichtend. Gesetzlich und privat Versicherte können zur Vorsorge im Alter zusätzlich private Versicherungen abschließen. Aufträge zur Begutachtung erhält der Medicproof jedoch von den privaten Pflegeversicherungen, die eine Pflichtversicherung betreiben.

Zur Begutachtung der Pflegesituation beauftragt der Medicproof Pflegefachkräfte und Ärzte. Bei Bedarf ist es möglich, eine ergänzende pflegefachliche Stellungnahme zu beantragen. Diese dient dem Zweck, die Qualität in der pflegerischen Versorgung darzustellen.

Das Begutachtungsverfahren verläuft wie beim Medizinischen Dienst (MD) auf Basis eines "Formulargutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI". Bei einem vereinbarten Begutachtungstermin wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Entsprechend wird der Betroffene in einen Pflegegrad 1-5 eingestuft. Gesetzliche Entscheidungskriterien sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder 

Fallbeispiel Pflegegrad 1

Frau Berger ist 74 Jahre alt und lebt allein in einer 3-Zimmer Wohnung in der Hamburger Innenstadt. Sie hat zwei erwachsene Kinder, die in Berlin und Frankfurt wohnen. Geistig ist Frau Berger fit und meistert Ihren Alltag ohne Unterstützung. Seit ein paar Monaten schmerzen Frau Berger ihre Gelenke zunehmend. Morgens kommt sie immer schwieriger aus dem Bett. Ihre Gelenke fühlen sich wie eingerostet an, und ihre Finger sind teilweise so versteift, dass sie an manchen Tagen sogar Schwierigkeiten beim Aufdrehen eines Wasserhahns hat. Alltägliche Aufgaben wie das Besorgen und nach Hause tragen von Einkäufen, aber auch das Putzen ihrer Wohnung fallen ihr immer schwieriger. Nach einer gesamtkörperlichen Untersuchung diagnostiziert ihr Hausarzt Rheuma. Die Beschwerden werden entsprechend nicht weniger werden und sie benötigt künftig Unterstützung im Haushalt. Ihre Kinder wohnen zu weit entfernt, um ihr im Alltag zu helfen. Frau Berger beantragt einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse, um unterstützende Leistungen erstattet zu bekommen.

Antrag und Begutachtung des Medizinischen Dienstes

Nach dem Antrag auf Pflegeleistungen von Frau Berger meldet sich ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes, um mit ihr einen Termin für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit zu vereinbaren. Bei dem Termin prüft der unabhängige Experte, wie hoch der Unterstützungs- und Pflegebedarf von Frau Berger im Alltag ist. Vor allem in den Bereichen der Selbstversorgung und Fortbewegung ist sie beeinträchtigt. Aber auch psychisch macht ihre Situation, ihr immer mehr zu schaffen. Der Gutachter füllt durch Befragung von Frau Berger ein detailliertes Begutachtungsformular aus. Der medizinische Experte stellt dabei fest, dass sie bei vielen Abläufen im Alltag z. B. beim Be- und Entkleiden, Besorgen von Einkäufen und Reinigen Ihrer Wohnung Unterstützung benötigt.

Entscheidung des Medizinischen Dienstes

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, werden zwischen 12,5 und 27 Punkten in dem Begutachtungsformular benötigt. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes ermittelt für Frau Berger aufgrund ihrer Einschränkungen einen Gesamt-Punktwert von 18 Punkten. Frau Berger erhält von ihrer Pflegekasse den Bewilligungsbescheid über Pflegegrad 1.

Welche Leistungen kann Frau Berger nun erhalten?

Frau Berger hat mit Pflegegrad 1 Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen ihres Alltags:

  • Sie kann nun jeden Monat unter anderem einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € mit der Pflegekasse abrechnen. Den Entlastungsbetrag kann sie beispielsweise für eine anerkannte Haushaltshilfe oder eine stundenweise Betreuung verwenden.
  • Benötigt Frau Berger Veränderungen in ihrer Wohnung, kann sie mit Pflegegrad 1 einmalig bis zu 4.000 € z. B. für den Umbau des Badezimmers beantragen.
  • Darüber hinaus kann sie Zuschüsse bei einer Wohngruppenförderung, einem Hausnotrufgerät oder Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erhalten.

FAQ: Häufige Fragen zur Beantragung eines Pflegegrads

Mit einem Pflegegradantrag bzw. Antrag auf Pflegeleistungen wird Ihre Pflegebedürftigkeit hinsichtlich Ihrer Selbständigkeit und Fähigkeiten im Alltag geprüft. Dabei wird festgehalten, wie viel Hilfe von Dritten Sie bei einzelnen Aufgaben wie beispielsweise bei der Fortbewegung oder dem Essen benötigen. Je nach festgestelltem Unterstützungsbedarf wird ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 ermittelt, der Ihre Anspruchsgrundlage für Pflegeleistungen der Pflegekasse ist.

Einen Pflegegradantrag können Sie persönlich oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person stellen.

Den Antrag auf Pflegeleistungen können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen. Da die Pflegekasse an die Krankenkasse angegliedert ist, können Sie die gleichen Kontaktdaten verwenden.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie einen "Antrag auf Pflegeleistungen" bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse prüft daraufhin Ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei privat Versicherten) bei Ihnen zuhause wird ein Pflegegrad vom Gutachter empfohlen. Die Prüfung des Gutachtens und Bewilligung oder Ablehnung des Pflegegrads erfolgt durch die Pflegekasse. Es reicht, zunächst formlos "Pflegeleistungen" bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Formlos bedeutet, dass Sie Ihren Pflegegradantrag per Telefon, E-Mail, Fax oder postalisch stellen können. Die Pflegekasse benötigt nur Ihre Personendaten und die Information darüber, welchen Antrag Sie stellen. Bei einem postalischen Schreiben sollten Sie neben Ort und Datum Ihre Unterschrift ergänzen.

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Sobald Ihre Pflegekasse den formlosen Antrag erhalten hat, schickt sie Ihnen ein Formular mit weiteren Fragen zur pflegebedürftigen Person per Post. Dieses müssen Sie oder Ihre bevollmächtigte Person ausfüllen und unterschrieben zurücksenden.

Beantragen Sie Ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung so früh wie möglich. Das Datum des (formlosen) Erstantrags ist entscheidend für den Beginn der möglichen Leistungszahlungen. Sie erhalten die Leistungszahlungen rückwirkend bis zu dem Datum Ihres Erstantrags, auch wenn die Einstufung und Bewilligung Ihres Pflegegrads erst Wochen später erfolgt.

Um einen Pflegegrad und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten zu können, müssen Sie mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Sie waren automatisch pflegeversichert, wenn Sie in diesem Zeitraum gesetzlich krankenversichert waren, da die Pflegekassen an die Krankenkassen angegliedert sind. Durch den Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" unterliegen auch privat Krankenversicherte der Versicherungspflicht in einer privaten Pflegeversicherung.

Nein, es kann kein bestimmter Pflegegrad beantragt werden. Sie können nur einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Pflegegrad wird anschließend im Rahmen eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst ermittelt.

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, muss der Medizinische Dienst (MD) oder der Medicproof (bei privat Versicherten) bei einem Gutachten eine geringe Einschränkung der Selbständigkeit bzw. vorhandener Fähigkeiten zwischen 12,5 und 27 Punkten feststellen. 

Prüfen Sie mit dem Pflegegradrechner, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.

Es ist wichtig, dass Sie einen gerechten Pflegegrad erhalten. Je höher Ihr Unterstützungsbedarf und Ihre Einschränkungen im Alltag sind, desto höhere Leistungsansprüche gegenüber Ihrer Pflegekasse haben Sie. Ihre Pflegesituation wird finanziell und zeitlich stärker entlastet, je mehr Leistungen Sie für die Pflege erhalten.

Mit der Bewilligung eines Pflegegrads wird zunächst festgestellt, dass Sie Unterstützung für Ihren Alltag benötigen und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können. Je höher Ihr Pflegegrad bewilligt wurde, desto höhere Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse haben Sie. Eine Übersicht zu Ihren möglichen Leistungen nach Pflegegrad wie z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsbeitrag finden Sie in unserem Pflegewissen.

Unser Pflege-Experten vom PflegeBetreuer unterstützen Sie zuverlässig bei Ihrem Pflegegrad-Antrag. Im Rahmen unserer Pflegegradberatung schätzen wir Ihre individuelle Situation pflegefachlich ein und begleiten Sie Schritt für Schritt – vom ersten Antrag bis zur Vorbereitung auf den MD-Termin. So können Sie sicher gehen, dass alle pflegrelevanten Details herausgearbeitet und dem Medizinischen Dienst sichtbar gemacht werden. Damit Sie den Pflegegrad erhalten, der für Ihre Pflegesituation angemessen ist.

In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir, wie wir Ihnen bestmöglich weiterhelfen können. Melden Sie sich gerne unter +49 2233 959699 oder info@pflege-betreuer.de

Wir unterstützen Sie gerne

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