Pflegegrad Höherstufung beantragen
Pflegegrad erhöhen: So beantragen Sie eine Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse
Hat sich Ihr Gesundheitszustand oder Ihre Pflegesituation verschlechtert? Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades (früher Pflegestufe) zu stellen. Damit können Sie einen höheren Pflegegrad beantragen und somit mehr Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Ob Sie den Pflegegrad 2 auf 3, von Pflegegrad 3 auf 4 oder einen anderen Pflegegrad erhöhen möchten: Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Pflegegrad-Erhöhung beantragen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf Sie beim MDK-Begutachtungstermin achten sollten.
Im folgenden finden Sie alles Wichtige zum Erhöhungsantrag – verständlich, praxisnah und mit hilfreichen Tipps zur erfolgreichen Pflegegrad-Höherstufung.

Pflegegrad online beantragen
Wir wickeln die Beantragung der Höherstufung des Pflegegrades kostenlos und 100% online für Sie ab.
Ihr Anspruch auf Pflegeleistungen beginnt rückwirkend ab dem Datum Ihres formlosen Pflegegradantrags:
Pflegegrad erhöhen: Wann und wie Sie eine Höherstufung beantragen können
Vielleicht haben Sie erst vor Kurzem die Einstufung in einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe) erhalten – sind aber mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Oder Sie überlegen schon länger, ob ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll wäre, weil sich die Pflegesituation verändert hat. In beiden Fällen lohnt es sich, aktiv zu werden.
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen und Hinweise zusammengestellt – so sind Sie gut vorbereitet, wenn Sie eine Pflegegrad-Erhöhung beantragen möchten.
Warum sich eine Höherstufung oft lohnt
Die Erfahrung unserer Pflege-Experten zeigt: Selbst wenn sich der Pflegebedarf scheinbar nur gering verändert hat, kann sich ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades lohnen. Viele Betroffene schöpfen ihre möglichen Ansprüche nicht vollständig aus.
Mit einem höheren Pflegegrad (früher Pflegestufe) stehen Ihnen mehr Leistungen durch die Pflegekasse zu – zum Beispiel höheres Pflegegeld, mehr Pflegesachleistungen oder zusätzliche Entlastungsangebote.
Pflegegrad überprüfen lassen: Wer setzt die Begutachtung in Gang?
Regelmäßige Überprüfungsbegutachtungen werden oft von den Pflegekassen selbst veranlasst – insbesondere im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI, die ab Pflegegrad 2 verpflichtend sind. Dabei kann ein erhöhter Pflegebedarf festgestellt werden.
Aber: Auch Sie selbst können jederzeit einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades stellen – insbesondere dann, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat oder die Pflegebedürftigkeit zugenommen hat.
Antrag auf Höherstufung Pflegegrad: Ihre nächsten Schritte
Ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse genügt. Danach wird eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) durchgeführt.
Wird im Gutachten ein höherer Pflegebedarf festgestellt, erfolgt eine Höherstufung des Pflegegrads – und damit ein Anspruch auf höhere Pflegeleistungen.

20 Prozent aller Betroffenen haben einen zu niedrigen Pflegegrad (früher Pflegestufe), obwohl sich die Pflegesituation nicht oder kaum verändert hat. Prüfen Sie daher, ob Sie auch betroffen sind.
Nutzen Sie unseren kostenfreien Online-Pflegegradrechner, um Ihren Pflegegrad selbständig einzuschätzen oder kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Beratungsgespräch.
Beispiel: Pflegegrad 3 beantragen – Höherstufung nach Verschlechterung von Pflegegrad 2 auf 3
Herr Becker, 76 Jahre, Pflegegrad 2 – wann ist eine Erhöhung sinnvoll?
Herr Becker lebt gemeinsam mit seiner Frau in einer Wohnung im ersten Stock. Vor rund einem Jahr wurde er nach einem Schlaganfall in Pflegegrad 2 eingestuft. Damals lag sein Punktwert im MDK-Gutachten bei 45 Punkten, also innerhalb der Pflegegrad 2 Voraussetzungen (27 bis unter 47,5 Punkte).
Sein Pflegebedarf betraf vor allem Unterstützung beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege sowie bei der Mobilität innerhalb der Wohnung. Seine Frau konnte diese Aufgaben noch relativ gut übernehmen.
Verschlechterung: Pflegegrad 3 beantragen
In den letzten Monaten hat sich Herr Beckers Gesundheitszustand deutlich verschlechtert. Die Feinmotorik ist weiter zurückgegangen, er benötigt nun regelmäßig Hilfe beim Essen und Trinken und zeigt erste kognitive Einschränkungen. Außerdem treten nächtliche Unruhe und Orientierungslosigkeit auf. Seine Frau ist zunehmend überfordert.
Daraufhin stellt sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades – eine sogenannte Höherstufung.
Pflegegrad 3 Voraussetzungen & Kriterien
Die Pflegekasse beauftragt den MD (ehemals MDK) mit einer erneuten Begutachtung. Dabei werden die folgenden Pflegegrad 3 Kriterien geprüft:
- Mobilität
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen/Belastungen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen in psychologischen Problemlagen
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
Im neuen Gutachten erreicht Herr Becker 51 Punkte – also mehr als die benötigten 47,5 Punkte für Pflegegrad 3. Damit erfüllt er nun die Voraussetzungen für Pflegegrad 3, der bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt.
Ergebnis: Pflegegrad 3 genehmigt
Die Erhöhung des Pflegegrades wird bewilligt. Damit erhält Herr Becker nicht nur höhere Pflegesachleistungen, sondern auch mehr Entlastungsleistungen und Anspruch auf zusätzliche Hilfsmittel. Für seine Frau ist das eine spürbare Entlastung im Pflegealltag.
FAQ: Häufige Fragen zur Höherstufung eines Pflegegrads
Ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads bedeutet, dass Ihre derzeitigen Pflegeleistungen nicht Ihrem tatsächlichen Unterstützungsbedarf gerecht werden und Sie mehr Hilfe im Alltag durch Dritte benötigen. Nach der Antragstellung, um den Pflegegrad zu erhöhen, wird wie bei der Ersteinstufung Ihre Pflegesituation durch den Medizinischen Dienst überprüft und neu bewertet.
Die Höherstufung des Pflegegrads können Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Nutzen Sie unser kostenfreies Online-Formular, um Ihren Antrag mit wenigen Klicks an Ihre Pflegekasse zu übermitteln.
Sie können den Pflegegrad erhöhen, indem Sie einen Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse stellen. Nach Ihrem Antrag wird Ihre Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten des Medizinischen Dienst (MDK) geprüft. Nutzen Sie für den Antrag gerne unser kostenfreies Online-Formular.
Für einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads gibt es keine Voraussetzungen. Es ist jedoch sinnvoll, einen höheren Pflegegrad zu beantragen, wenn sich Ihre Pflegesituation aus gesundheitlichen Gründen verschlechtert hat oder Sie zu geringe Pflegeleistungen erhalten.
Eine Neubegutachtung birgt auch das Risiko, dass der Gutachter Ihre Pflegesituation besser bewertet und Sie einen geringeren Pflegegrad erhalten. Um Ihre persönliche Situation selbst besser einschätzen zu können, ist es hilfreich, einen Online-Pflegegradrechner zu nutzen. Dieser enthält die Begutachtungsfragen des Medizinischen Dienst und kann Ihnen so eine hilfreiche Ersteinschätzung bieten.
Das Pflegegeld ist eine Pflegeleistung, das Pflegebedürftige für die häusliche Pflege durch beispielsweise Angehörige erhalten. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem ermittelten Pflegegrad. Je höher der festgestellte Pflegegrad, desto höher ist das Pflegegeld. Um mehr Pflegegeld zu erhalten, muss ein höherer Pflegegrad ermittelt werden.
Oftmals erfolgt die Überprüfung des Pflegegrads nach einem Beratungseinsatz gemäß § 37.3. SGB XI, wenn bei diesem Termin ein erhöhter Pflegebedarf festgestellt wurde. Der Pflegegrad wird darüber hinaus auch überprüft, sobald Sie eine Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse beantragt haben.
Es ist nicht möglich, einen bestimmten Pflegegrad z. B. von 1 auf 2 zu beantragen. Wollen Sie den Pflegegrad erhöhen, kann der Gutachter des MDK beispielsweise auch einen viel höheren Pflegebedarf feststellen und Ihre Neueinstufung von 1 auf 3 empfehlen.
Für den Pflegegrad 2 muss das Gesamtergebnis aus den 6 Modulen über 27 und unter 47,5 Punkten liegen.
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen erweiterte Pflegeleistungen zu wie etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Es ist nicht möglich, einen bestimmten Pflegegrad z. B. von 2 auf 3 zu beantragen. Wollen Sie den Pflegegrad erhöhen, kann der Gutachter des MDK beispielsweise auch einen viel höheren Pflegebedarf feststellen und Ihre Neueinstufung von 2 auf 4 empfehlen.
Für den Pflegegrad 3 muss das Gesamtergebnis aus den 6 Modulen zwischen 47,5 und 70 Punkten liegen.
Es ist nicht möglich, einen bestimmten Pflegegrad z. B. von 3 auf 4 zu beantragen. Wollen Sie den Pflegegrad erhöhen, kann der Gutachter des MDK beispielsweise auch einen viel höheren Pflegebedarf feststellen und Ihre Neueinstufung von 3 auf 5 empfehlen.
Für den Pflegegrad 4 muss das Gesamtergebnis aus den 6 Modulen zwischen 70 und 90 Punkten liegen.
Ab Pflegegrad 4 erhöhen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen auf 800 Euro bzw. 1.859 Euro.
Ab einem Gesamtergebnis aus den 6 Modulen von 90 Punkten werden pflegebedürftige Personen in den Grad 5 eingestuft.
Ab Pflegegrad 5 erhöhen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen auf 990 Euro bzw. 2.299 Euro.
+ Stellen Sie sicher, dass ein pflegender Angehöriger bei der Neubegutachtung anwesend ist.
+ Führen Sie ein Pflegetagebuch, um Ihren Mehrbedarf im Alltag zu dokumentieren.
+ Halten Sie sämtliche ärztliche Dokumente und das ausgefüllte Pflegetagebuch für den Gutachter bereit, die Ihren Mehrbedarf belegen.
+ Verschaffen Sie sich einen Überblick über die bevorstehenden Fragen, in dem Sie Ihren Pflegegrad mit Hilfe eine Online-Pflegegradrechners vorab einschätzen. Der Pflegegradrechner enthält die gleichen Fragen, die auch der Gutachter des MDK bei dem Termin stellt.
+ Lassen Sie sich von den Pflegeexperten vom PflegeBetreuer zu Ihren Erfolgsaussichten und dem MDK-Termin beraten.
Bei Ihrem Antrag müssen Sie ersteinmal nichts beachten. Später bei der Begutachtung durch den MD ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und sämtliche Unterlagen bereit zu halten. Während dem Termin sollten Sie Ihre Pflegesituation realistisch beschreiben und nicht besser als diese tatsächlich ist. Das Gutachten ist immer eine Momentaufnahme und Ihre Pflegegradeinstufung erfolgt auf der daraus resultiernden Empfehlung des Gutachters.
Wir unterstützen Sie gerne
Haben Sie Fragen zu Ihrer Pflegesituation oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Pflegegradverfahren? Wir beraten Sie kostenfrei: