PflegeBetreuer
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.pflege-betreuer.de/de veröffentlichte Website der Gesundheit von Morgen GmbH
Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitstärkungsgesetzes zu gestalten.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf ständig durchgeführten Selbstbewertungen mit Hilfe des Google Chrome Plugins Silktide auf dem Level der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 wegen der nachfolgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise vereinbar. Mit der Integration von EyeAble kann eine barrierefreie Nutzung der Webseite jedoch gewährleistet werden.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barrieren:
- Es kann keine Barrierefreiheit garantiert werden für eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken.
- Es kann vorkommen, dass Informationen nur als Grafiken und noch nicht alternativ als beschreibender Text vorliegen.
- Es ist trotz wiederholter Prüfung nicht auszuschließen, dass Teile der Navigation nicht barrierefrei wahrzunehmen oder zu bedienen sind.
- Es ist möglich, dass Fotos nicht mit einem alternativen Text (ALT-Attribut) versehen sind.
- Für Links und verlinkte PDF-Dokumente kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.
- Es besteht die Möglichkeit, dass vereinzelte Unterseiten und Inhalte nicht optimal mit dem Screenreader lesbar sind.
- Es kann vorkommen, dass bestimmte Forderungen, insbesondere die programmatischen Anforderungen wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Title und Text Attribute, Formularfelder und Level der Überschriften, nicht barrierefrei sind.
Kein Anwendungsfall
Audiodateien enthalten keine direkte barrierefreie Textvariante, da die Audiodateien lediglich eine Vorlesefunktion des auf der Webseite dargestellten informativen Textes darstellen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.09.2025 erstellt und zuletzt am 25.09.2025 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Gesundheit von Morgen GmbH
An der Hasenkaule 10
50354 Hürth
info@pflege-betreuer.de
+49 2233 959699
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW zugeordnet.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Sollten Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefonnummer: 0211 855-3451.