Pflege und Pflegegrad bei Hypertonie (Bluthochdruck)
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20 bis 30 Millionen Menschen leiden in Deutschland an Bluthochdruck. Nebenwirkungen der Medikamente führen oft zu Unverständnis für die Therapie. Pflegepersonen benötigen im Umgang mit Hypertonie-Patienten daher eine besondere Geduld. In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen zur Pflege bei Bluthochdruck und der Möglichkeit einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe) zu beantragen.
Bluthochdruck (Hypertonie) ist weitverbreitet und gefährlich, denn die Krankheit erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Beschwerden deutlich. Sie kann Menschen schon mit Anfang 20 treffen, aber auch erst in höherem Alter auftreten.
Bluthochdruck
Die wichtigsten Fakten
- Etwa ein Viertel der Weltbevölkerung leidet unter zu hohem Blutdruck; die Zahlen der Betroffenen werden weiter steigen.
- Bluthochdruck gilt als eine der wichtigsten Ursachen für Todesfälle, die auf Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems zurückgehen.
- Um den Bluthochdruck dauerhaft zu senken, reicht oft schon eine Veränderung der Lebensführung aus.
- In einigen Fällen müssen Medikamente eingenommen werden. Es können neben der blutdrucksenkenden Wirkung auch diverse Begleiterscheinungen und Nebenwirkungen auftreten.
- Pflegebedürftig (teilweise mit attestiertem Pflegegrad/Pflegestufe) sind Menschen mit Bluthochdruck häufig im Alter. Im Zusammenhang mit anderen Erkrankungen kann Hypertonie auch bei jüngeren Pflegebedürftigen auftreten.
- In der Pflege ist vor allem zu beachten, dass die Lebensführung angepasst wird, beispielsweise durch die Reduktion von Übergewicht, einer Ernährungsumstellung oder durch mehr Bewegung. Auch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente zur Senkung des Blutdrucks ist oft sinnvoll. Allerdings sehen einige Patienten aufgrund der Nebenwirkungen die Einnahme der Blutsenker nicht immer ein.
Was ist Bluthochdruck bzw. Hypertonie?
Beim Bluthochdruck (medizinisch Hypertonie) handelt es sich um eine weitverbreitete Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems. Ursachen sind in 80 bis 90 Prozent der Fälle erbliche Anlagen (primäre Hypertonie). Auch Übergewicht und Bewegungsmangel führen dazu, dass insbesondere immer mehr junge Menschen unter Bluthochdruck leiden (sekundäre Hypertonie).
Bluthochdruck ist sehr gefährlich, wenn er unerkannt bleibt. Die Erkrankung läuft schleichend und viele Betroffene wissen lange nicht, dass sie an Hypertonie leiden. Bleibt der erhöhte Blutdruck aber über einen langen Zeitraum unbehandelt, steigt das Risiko bleibender Schäden an anderen Organen, etwa dem Herz, dem Gehirn, den Nieren oder den Augen.
Mögliche Folgen einer Hypertonie sind:
- Herzrhythmusschwäche
- Nierenschwäche,
- Verlust der Sehkraft,
- erhöhtes Risiko für Schlaganfall, Herzinfarkt oder plötzlichem Herztod.
Vorbeugende Maßnahmen und der Einsatz blutverdünnender Medikamente tragen dazu bei, Folgeerkrankungen zu verhindern und sowohl Lebenserwartung als auch Lebensqualität zu steigern. Trotz aller heilenden Wirkung können Bluthochdruck-Medikamente bzw. Blutverdünner im Körper aber auch Schaden anrichten. Weil alle Organe und Zellen des Körpers miteinander interagieren, wirken die Medikamente nämlich nicht nur im Blut, sondern im gesamten Organismus. So werden auch andere Organe und vor allem das Immunsystem in Mitleidenschaft gezogen.
Körperpflege, Mobilität und Nahrungsaufnahme bei Bluthochdruck
Die Bereiche der sogenannten „Grundpflege“, die sich aus Körperpflege, Ernährung und Mobilität zusammensetzt, werden von Hypertonie in aller Regel kaum berührt. Benötigen Pflegebedürftige hier Hilfe und Unterstützung, ist dies meistens auf andere Erkrankungen oder Altersschwäche zurückzuführen. Anspruch auf diese Grundpflege haben alle Patienten mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 sowie Pflegegrad 5 (bislang Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3).
Für Pflegende bedeutet das, den Pflegebedürftigen so weit zu unterstützen wie nötig, aber ihm nicht alle Aufgaben und alltäglichen Verrichtungen abzunehmen. Eine „aktivierende Pflege“ kann dazu beitragen, dass der Pflegebedürftige so lange wie möglich einen Teil seiner Selbstständigkeit erhalten und sich weitgehend eigenständig im Alltag bewegen kann.
Sie haben noch Fragen zu Bluthochdruck und Pflege? Wir beraten Sie kostenfrei!
Unsere Pflegeexperten von PflegeBetreuer unterstützen Sie bei einer Hypertonie nicht nur beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen auch gerne bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege.
Für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher: MDK) der Pflegebedarf messbar erhöht hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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