Pflege und Pflegegrad bei Demenz
Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen für einen Pflegegrad für Demenzerkrankte
- Pflegegrad für einen demenzkranken Angehörigen erhalten
- Erfolgreich einen Pflegegrad für Demenzerkrankte beantragen
- Übergang von Pflegestufen in Pflegegrade für Demenzerkrankte
- Worauf Demenzerkrankte bzw. deren Angehörige bei der Pflegegrad-Begutachtung durch den MD besonders achten müssen
- Warum ein zusätzlicher unabhängiger Gutachter beim MD-Termin anwesend sein sollte
- Pflegeleistungen, von denen Demenzerkrankte mit Pflegegrad bei leichter Demenz besonders profitieren
- Pflegeleistungen, von denen Demenzerkrankte mit Pflegegrad bei fortgeschrittener Demenz besonders profitieren
- Zusatzleistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Widerspruch gegen einen niedrigen Pflegegrad bei Demenz
- Häufig gestellte Fragen zu Demenz
Seit Januar 2017 profitieren auch Demenzkranke von den Leistungen der Pflegeversicherung. Nun werden kognitive Einschränkungen ebenfalls als pflegebedürftig gewertet. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung eines Pflegegrads für Demenzkranke.
Bislang standen viele Demenzkranke vor einem Problem: Nur wer – neben der Demenz – auch an einer körperlichen Erkrankung litt, erhielt einen Pflegegrad (früher Pflegestufe). Vor allem der Beginn einer Demenzerkrankung hatte oftmals noch keine Auswirkungen auf den Alltag und die Fähigkeit der Betroffenen, sich selbst zu versorgen. Durch eine umfassende Pflegereform wurde die Situation für Demenzkranke deutlich verbessert.
Voraussetzungen für einen Pflegegrad für Demenzerkrankte
Die Demenz wird als eine oftmals schleichend voranschreitende Degeneration des Gehirns klassifiziert. Die Erkrankung führt zu Defiziten und Beeinträchtigungen im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich.
Demenz als Volkskrankheit
Demenz hat sich in Deutschland zu einer Volkskrankheit entwickelt: Aktuell leben rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Demenz, in den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Alzheimer-Krankheit. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu, die Tendenz ist weiter steigend. Und das Risiko der Demenzerkrankung erhöht sich deutlich mit zunehmendem Alter.
Demenz ist trotz vermehrter Forschungsanstrengungen immer noch eine irreversible Krankheit mit progressivem Verlauf. Die bislang verfügbaren Therapien oder Medikamente können allenfalls die Symptome lindern, jedoch nicht die Erkrankung stoppen. Der Verlauf der Demenz erstreckt sich oft über mehrere Jahre. Dabei ist der jeweilige Verlauf je nach Person und je nach Form der neurodegenerativen Demenzerkrankung sehr unterschiedlich.
Kriterien der Pflegebedürftigkeit
Im Rahmen des Begutachtungsassessments durch den Medizinischen Dienst (MD) wird anhand von sechs verschiedenen Kriterien überprüft, wie selbstständig der Versicherte noch ist. Bei welchen alltäglichen Verrichtungen benötigt die pflegebedürftige Person Unterstützung?
Die sechs Kriterien, die beim Gutachten unter die Lupe genommen werden:
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Mobilität
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Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
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Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
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Selbstversorgung
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Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
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Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
In jeder der Kategorien vergibt der Gutachter Punkte – je weniger Selbstständigkeit noch vorhanden ist, desto mehr Punkte werden notiert.
Anhand der Summe der Punkte aller sechs Kategorien errechnet sich der jeweilige individuelle Pflegegrad (früher Pflegestufe). Die verschiedenen Module werden hierbei unterschiedlich stark gewichtet (s. Grafik), sind also unterschiedlich wichtig für die Einschätzung des Pflegegrads.
Vorteile durch einen Pflegegrad bei Demenz:
- Durch die Einstufung in einen Pflegegrad erhalten Sie sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen.
- Der Pflegegrad und die damit einhergehenden Pflegeleistungen können dabei helfen, Folgeerkrankungen oder Unfälle zu vermeiden.
- Vor allem durch den Einsatz von Pflegehilfsmitteln oder wohnumfeldverbessernden Maßnahmen kommt es seltener zu typischen „Demenz-Unfällen“.
- Auch die Pflege durch eine examinierte Pflegefachkraft erleichtert einerseits den Alltag. Andererseits werden Erkrankungen frühzeitig erkannt, sodass entsprechende Gegenmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können.
Übergang von Pflegestufen in Pflegegrade für Demenzerkrankte
Mit der Umstellung des Pflegegesetzes (PSG II – Zweites Pflegestärkungsgesetz) erhalten alle Versicherten, die bereits eine Pflegestufe besitzen, automatisch den Pflegegrad, der in den Leistungen mindestens Ihrer alten Pflegestufe entspricht.
Für Demenzkranke mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“ bezieht sich das im Detail auf folgende Anpassungen:
- Pflegestufe 0 (mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“) – ab 2017 Pflegegrad 2
- Pflegestufe 1 (mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“) – ab 2017 Pflegegrad 3
- Pflegestufe 2 (mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“) – ab 2017 Pflegegrad 4
- Pflegestufe 3 (mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“) – ab 2017 Pflegegrad 5
Worauf Demenzerkrankte bzw. deren Angehörige bei der Pflegegrad-Begutachtung durch den MD besonders achten müssen
Vor dem Gutachterbesuch sollten Sie sich und Ihren demenzkranken Angehörigen gut auf das Gespräch vorbereiten. Aus Scham über ihre eigene Schwäche möchten viele Demenzkranke einen besonders guten Eindruck machen und zeigen sich wacher und fitter als im Alltag (auch bekannt als Fassadenverhalten).
Aus unserer langjährigen Erfahrung geben wir folgende Ratschläge:
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Nehmen Sie sich genug Zeit zur Vorbereitung.
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Ein Pflegetagebuch hilft Ihnen, den täglichen Pflegeaufwand sowie kognitive und emotionale Ausfälle detailliert festzuhalten und im Gespräch mit dem Gutachter einzubringen.
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Sammeln Sie im Vorfeld alle wichtigen Dokumente, Arztbriefe oder Verordnungen.
Beachten Sie, dass eine Begutachtung des MD immer nur eine „Momentaufnahme“ des aktuellen Zustands ist. Daher empfiehlt sich die Anwesenheit eines nahen Angehörigen, um der pflegebedürftigen Person während des Gutachtens beizustehen und auf Faktoren hinzuweisen, die wichtig sind, aber nicht beachtet werden. Auch das Pflegetagebuch kann hierbei als Gedankenstütze dienen. So vermeiden Sie, dass Ihr demenzkranker Angehöriger nicht den Pflegegrad (früher Pflegestufe) erhält, der ihm/ihr zusteht.
Warum ein zusätzlicher unabhängiger Gutachter beim MD-Termin anwesend sein sollte
Zusätzlich ist es ratsam, einen Pflegesachverständigen als zusätzlichen Gutachter einzubeziehen, um den Begutachtungstermin positiv zu beeinflussen.
Die Vorteile durch einen unabhängigen Gutachter:
- Ein unabhängiger Pflegesachverständiger kann im Vorfeld des Gesprächs die tatsächliche Pflegesituation evaluieren.
- Der Pflegebedarf wird korrekt eingeschätzt.
- Der Pflegesachverständige schreitet bei der MD-Begutachtung ein, wenn das Fassadenverhalten des Demenzkranken überhandnimmt.
- Zudem werden Ihnen die fachlichen Grundlagen einer optimalen Pflege bei Demenz vermittelt.
Angehörige sehen viele Hilfestellungen, die sie im Alltag leisten, als „selbstverständlich“ an. Diese Unterstützung kann aber für die Einteilung in einen Pflegegrad (vormals Pflegestufe) relevant sein. Ebenso werden der mögliche Umfang von Pflegehilfsmitteln und zusätzliche Unterstützungen für die alltägliche Pflege nur selten von der Pflegeversicherung angesprochen – ein Gutachter bringt Ihnen diese Punkte näher und erläutert sie ausführlich.
Pflegeleistungen, von denen Demenzerkrankte mit Pflegegrad bei leichter Demenz besonders profitieren
Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen den Alltag zu erleichtern, sieht die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen vor; die wichtigsten sind das Pflegegeld und die sogenannten Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige können nur eine dieser beiden Leistungen beantragen, abhängig davon, in welcher Form und von wem sie betreut werden möchten. Voraussetzung dafür ist, dass ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) vergeben wurde.
Sind es Angehörige, die sich um die Sicherstellung der Pflege kümmern, bekommt der Pflegebedürftige ein monatliches Pflegegeld zugesprochen. Dieses ist als finanzieller Ausgleich für pflegende Angehörige vorgesehen und richtet sich in seiner Höhe nach dem bewilligten Pflegegrad. Alternativ kann auch ein ambulanter Pflegedienst mit der Pflege beauftragt werden – dann erhalten Sie Pflegesachleistungen.
Auch wohnraumverbessernde Maßnahmen können bei häuslicher Pflege genutzt werden, um den Pflegebedürftigen länger zu Hause pflegen zu können.
Die genannten Leistungen stellen für Pflegebedürftige und deren Angehörige gerade bei beginnender Demenz häufig ausreichend gute Erleichterungen dar.
Pflegeleistungen, von denen Demenzerkrankte mit Pflegegrad bei fortgeschrittener Demenz besonders profitieren
Bei fortgeschrittener Demenz benötigen viele Betroffene eine umfangreiche Betreuung und Beaufsichtigung. Für Angehörige ist diese Situation im Alltag häufig mit einer hohen körperlichen und seelischen Belastung verbunden.
Auch wenn eine Demenzerkrankung weiter fortschreitet, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Verbleib in der häuslichen Umgebung ausgeschlossen ist. Durch gezielte Leistungen der Pflegeversicherung können pflegebedürftige Menschen mit Demenz weiterhin zu Hause leben, während Angehörige spürbar entlastet werden.
Gerade bei typischen demenzbedingten Herausforderungen – etwa Orientierungsproblemen, nächtlicher Unruhe, Weglauftendenzen oder erhöhtem Beaufsichtigungsbedarf – spielen teilstationäre Angebote eine wichtige Rolle.
Tages- und Nachtpflege bei Demenz
Ab Pflegegrad 2 unterstützt die Pflegeversicherung die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung. Dort werden Pflegebedürftige tagsüber oder nachts versorgt, während Angehörige entlastet werden oder schlafen können. Diese Leistungen werden zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt und mindern diese nicht.
Für das Jahr 2026 gelten folgende monatliche Beträge für Tages- und Nachtpflege:
| Pflegegrad | Monatlicher Betrag für Tages- und Nachtpflege |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
Diese Leistungen eignen sich besonders für Menschen mit Demenz, die tagsüber nicht allein bleiben können oder nachts intensive Betreuung benötigen.
Zusatzleistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz stehen häufig rund um die Uhr unter hoher Belastung. Um Auszeiten zu ermöglichen, stellt die Pflegeversicherung zusätzliche Unterstützungsleistungen bereit.
Seit 1. Juli 2025 gibt es hierfür ein gemeinsames Jahresbudget für:
- Verhinderungspflege (z. B. bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson)
- Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Pflege)
Für beide Leistungen zusammen steht ein Budget von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel genutzt werden – je nach individuellem Bedarf.
Wichtig dabei:
- Die Leistungen werden nicht monatlich, sondern anlassbezogen gewährt.
- Sie gelten zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen.
- Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 2).
Gerade bei der Pflege von Menschen mit Demenz ermöglichen diese Leistungen dringend notwendige Erholungsphasen für Angehörige und tragen dazu bei, die häusliche Pflege langfristig aufrechtzuerhalten.
Bei sehr weit fortgeschrittener Demenz kann – abhängig von der individuellen Situation – auch eine stationäre Pflege in Betracht kommen.
Die Begutachtung des Pflegebedürftigen im Zuge eines Pflegegrad-Gutachtens (früher Pflegestufen-Gutachten) ist immer eine Momentaufnahme zum jeweiligen Zeitpunkt des Krankheitsverlaufs. Deswegen ist es wichtig, stets den Verlauf der Krankheit im Auge zu behalten. Sollte sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtern, empfiehlt es sich, eine Höherstufung des Pflegegrades zu beantragen.
Häufig gestellte Fragen zu Demenz
Je weiter die Krankheit fortschreitet, desto mehr sind Demenzkranke auf tägliche Unterstützung angewiesen. Welcher Pflegegrad genau bei Demenzkranken gilt, hängt von der individuellen Pflegebedürftigkeit ab.
Das Pflegegeld für Demenzkranke ist an den Pflegegrad gekoppelt. Dieser regelt die Höhe der zu beziehenden Leistungen und muss von der Pflegeversicherung bewilligt werden. Es handelt sich um die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit, die in insgesamt fünf Pflegegrade aufgeteilt ist.
Das Pflegegeld richtet sich in der Höhe der monatlichen Leistungen nach dem anerkannten Pflegegrad des Demenzkranken:
+ Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
+ Pflegegrad 2: 347 € monatlich
+ Pflegegrad 3: 599 € monatlich
+ Pflegegrad 4: 800 € monatlich
+ Pflegegrad 5: 990 € monatlich
Die Pflegeversicherung sieht verschiedene Leistungen vor – die wichtigsten sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen.
Ist die Demenz beispielsweise bereits weit fortgeschritten, bietet die Pflegeversicherung ab dem Pflegegrad 2 finanzielle Unterstützung in Form von Tages- oder Nachtpflege an.
Folgende Sätze sind pro Monat für die Tages- bzw. Nachtpflege vorgesehen:
- Pflegegrad 1: keine Pflegeleistungen
- Pflegegrad 2: 721 €
- Pflegegrad 3: 1.357 €
- Pflegegrad 4: 1.685 €
- Pflegegrad 5: 2.085 €
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