24-Stunden-Pflege zu Hause: Kosten, Modelle und rechtliche Grundlagen

Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege lebt eine Betreuungskraft mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt. Der Begriff ist allerdings irreführend: Niemand darf rund um die Uhr arbeiten. Rechtlich handelt es sich um eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft mit regulärer Arbeitszeit und Bereitschaftszeiten – und seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2021 ist auch Bereitschaftszeit vergütungspflichtige Arbeitszeit, für die der Mindestlohn gilt. Die Kosten liegen im gängigen Entsendemodell meist zwischen 2.500 € und 3.500 € monatlich; die Pflegekasse beteiligt sich in erster Linie über das Pflegegeld.

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Auf einen Blick — 24-Stunden-Pflege (Stand 2026):
  • Was es ist: Betreuungskraft lebt im Haushalt, meist Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft – keine medizinische Behandlungspflege
  • Drei Modelle: Entsendung über eine Agentur · selbstständige Betreuungskraft · direkte Anstellung durch den Haushalt
  • Kosten: meist 2.500-3.500 € im Monat (Entsendemodell), abhängig von Sprachniveau und Pflegebedarf
  • Pflegekasse: zahlt Pflegegeld ab Pflegegrad 2 – frei verwendbar, ohne dass eine Agentur „anerkannt" sein muss
  • Behandlungspflege: braucht zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst – die Betreuungskraft darf sie in der Regel nicht übernehmen
  • Steuer: bis zu 4.000 € jährlich über haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar
  • Größtes Risiko: Scheinselbstständigkeit – sie kann den Haushalt zum nachzahlungspflichtigen Arbeitgeber machen

Was ist eine 24-Stunden-Pflegekraft?

Eine 24-Stunden-Pflegekraft bildet mit der pflegebedürftigen Person eine häusliche Gemeinschaft: Sie wohnt mit im Haushalt, unterstützt im Alltag und ist durch die räumliche Nähe auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar. Der große Vorteil ist der Verbleib in der gewohnten Umgebung – vertraute Räume, gewohnte Abläufe, das eigene Umfeld.

Typische Aufgaben:

  • Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden und Toilettengang
  • Zubereitung der Mahlzeiten, Achten auf ausreichendes Trinken
  • Erinnerung an die Medikamenteneinnahme
  • Hauswirtschaft: Einkauf, Wäsche, Reinigung
  • Begleitung zu Arztterminen, Spaziergängen und Unternehmungen
  • Gesellschaft und Ansprache – bei vielen Betroffenen der eigentliche Gewinn
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Was gegen Vereinsamung hilft

Für viele ältere Menschen ist die ständige Anwesenheit eines Gegenübers der spürbarste Effekt – gemeinsame Mahlzeiten, Gespräche, jemand, der da ist. Das wirkt sich messbar auf das seelische Befinden aus und ist oft wichtiger als jede einzelne pflegerische Verrichtung.

Arbeitet eine 24-Stunden-Pflegekraft wirklich rund um die Uhr?

Nein – und niemand darf das. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich acht Stunden, ausnahmsweise zehn, sofern im Halbjahresdurchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. In der Praxis bedeutet das rund 40 bis 48 Wochenstunden.

Entscheidend ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2021 (5 AZR 505/20): Auch Bereitschaftszeit ist vergütungspflichtige Arbeitszeit, für die der Mindestlohn gilt. Eine Betreuungskraft, die nachts erreichbar sein soll, muss dafür bezahlt werden.

Daraus folgt praktisch:

  • Echte Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine Person ist rechtlich nicht darstellbar. Wer sie zum Pauschalpreis anbietet, kalkuliert entweder Bereitschaftszeiten nicht ein oder rechnet sie nicht ab.
  • Für Nachtbetreuung braucht es eine zusätzliche Lösung – etwa einen Hausnotruf, eine zweite Kraft oder einen ambulanten Nachtdienst.
  • Ein Vertrag sollte die Arbeitszeit ausdrücklich regeln, inklusive Ruhezeiten, freier Tage und Urlaub.

Pflege oder Betreuung – was darf eine 24-Stunden-Kraft überhaupt?

Diese Unterscheidung wird häufig übersehen und ist finanziell wie rechtlich entscheidend:

Betreuungskraft (der Regelfall) Pflegefachkraft
Qualifikation meist keine formale Pflegeausbildung examinierte Pflegefachkraft
Aufgaben Alltagsbegleitung, Hauswirtschaft, Grundpflege zusätzlich medizinische Behandlungspflege
Behandlungspflege (Injektionen, Wundversorgung, Katheter) in der Regel nicht zulässig ja, auf ärztliche Verordnung
Kosten 2.500–3.500 € / Monat deutlich höher, selten vermittelt

Deshalb ist die Kombination die Regel: Die Betreuungskraft übernimmt Alltag und Grundpflege, ein ambulanter Pflegedienst kommt für die medizinische Behandlungspflege ins Haus. Nur der Pflegedienst kann diese Leistungen über die Krankenkasse (häusliche Krankenpflege) oder über Pflegesachleistungen abrechnen.

Welche Modelle gibt es?

Das ist die zentrale Weichenstellung – sie entscheidet über Kosten, Haftung und Legalität.

  • Nachweis: Die A1-Bescheinigung belegt, dass die Kraft im Herkunftsland sozialversichert ist. Ohne sie ist die Entsendung nicht ordnungsgemäß – lassen Sie sie sich immer vorlegen.
  • Vorteil: kein Arbeitgeberaufwand für die Familie, Vertretung bei Ausfall meist geregelt
  • Nachteil: Sie haben keinen direkten Einfluss auf Auswahl und Wechsel; die Betreuung wechselt typischerweise alle zwei bis drei Monate

1. Entsendemodell (der häufigste Weg)

Die Betreuungskraft bleibt bei einem Unternehmen im Herkunftsland angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Eine deutsche Agentur vermittelt und betreut den Vertrag.

2. Selbstständigenmodell

Die Betreuungskraft arbeitet als Selbstständige und stellt Rechnungen.

⚠️ Hier liegt das größte finanzielle Risiko. Eine Betreuungskraft, die in Ihrem Haushalt lebt, feste Zeiten einhält und Ihren Anweisungen folgt, ist rechtlich in aller Regel nicht selbstständig, sondern abhängig beschäftigt. Stellt die Deutsche Rentenversicherung das im Nachhinein fest, gelten Sie rückwirkend als Arbeitgeber – mit Nachforderungen für Sozialversicherungsbeiträge. Dieses Modell ist nur in engen Ausnahmefällen tragfähig.

3. Arbeitgebermodell – die 24-Stunden-Pflege privat anstellen

Sie stellen die Betreuungskraft direkt an. Das gibt Ihnen die größte Kontrolle und bedeutet zugleich, dass Sie sämtliche Arbeitgeberpflichten übernehmen:

 

  • Anmeldung bei Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft, Betriebsnummer beantragen
  • Lohnabrechnung, Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Mindestlohn – auch auf Bereitschaftszeiten
  • Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, Ruhezeiten, Urlaubsanspruch
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz
  • Unterkunft und Verpflegung stellen (steuerlich als Sachbezug zu bewerten)

Ehrlich gerechnet ist dieses Modell meist teurer als das Entsendemodell, weil alle Zeiten korrekt vergütet werden müssen. Dafür wissen Sie genau, wer bei Ihnen arbeitet, und es gibt keinen Wechsel alle paar Monate. Wer diesen Weg geht, sollte eine Lohnbuchhaltung oder einen Steuerberater einbinden.

Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung wirklich?

Im Entsendemodell liegen die üblichen Preise bei 2.500 € bis 3.500 € im Monat. Was den Preis nach oben oder unten bewegt:

Faktor Wirkung auf den Preis
Deutschkenntnisse stärkster Einzelfaktor – gutes Deutsch kostet deutlich mehr
Pflegegrad und Pflegeaufwand höherer Bedarf, höherer Preis
Pflegerische Vorkenntnisse Kraft mit Pflegeerfahrung ist teurer
Demenz oder herausforderndes Verhalten Zuschlag üblich
Zwei-Personen-Haushalt Aufschlag, aber günstiger als zwei Einzelbetreuungen
An- und Abreise oft separat, meist alle 2–3 Monate beim Wechsel
Feiertage und Wochenenden Zuschläge prüfen

Was zusätzlich anfällt und gern übersehen wird:

  • Vermittlungsgebühr der Agentur, teils einmalig, teils monatlich
  • Unterkunft und Verpflegung – ein eigenes Zimmer ist Voraussetzung, Kost wird gestellt
  • Kosten des ambulanten Pflegedienstes für die Behandlungspflege
  • Vertretung bei Urlaub oder Krankheit der Betreuungskraft

Vor Vertragsschluss klären: Lassen Sie sich den Gesamtpreis pro Monat schriftlich geben – inklusive Vermittlungsgebühr, An- und Abreise und aller Zuschläge. Preisangaben in Tagessätzen verschleiern regelmäßig den tatsächlichen Monatsbetrag.

Was zahlt die Pflegekasse – und was nicht?

Die Pflegekasse übernimmt die 24-Stunden-Betreuung nicht als eigene Leistung. Es gibt keinen Leistungsanspruch „24-Stunden-Pflege". Was es gibt, sind mehrere Bausteine, die Sie kombinieren können:

Leistung Höhe (2026) Für die 24-Stunden-Betreuung nutzbar?
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5) ✅ ja, frei verwendbar – der wichtigste Baustein
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) 796 € (PG 2) bis 2.299 € (PG 5) ⚠️ nur über einen zugelassenen Pflegedienst, nicht für die Betreuungskraft selbst
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) 131 € monatlich ⚠️ je nach Landesrecht für anerkannte Alltagsunterstützung
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege: 3.539 € ✅ für die Vertretung bei Ausfall
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI) bis 4.180 € je Maßnahme ✅ etwa für das Zimmer der Betreuungskraft oder einen barrierefreien Umbau
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) bis 42 € monatlich
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Ein verbreiteter Irrtum

Immer wieder ist zu lesen, die Pflegekasse zahle nur, wenn die Vermittlung über eine „von den Pflegekassen anerkannte Agentur" läuft. Das stimmt nicht. Ein solches Anerkennungsverfahren für Vermittlungsagenturen von Betreuungskräften existiert nicht. Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist frei verwendbar – unabhängig davon, wer die Betreuung übernimmt.

Umgekehrt gilt: Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI setzen einen zugelassenen Pflegedienst mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI voraus. Eine Betreuungskraft aus einer Vermittlungsagentur ist das nicht – für sie greift § 36 also gerade nicht, ganz gleich, mit welchen Siegeln die Agentur wirbt.

Wenn eine Agentur mit „von den Pflegekassen anerkannt" wirbt, fragen Sie nach, was genau damit gemeint ist.

Woran erkennen Sie eine seriöse Agentur?

Der Markt ist unübersichtlich, und die Preisunterschiede sind erheblich. Ein auffällig günstiges Angebot bedeutet fast immer, dass jemand nicht korrekt bezahlt wird – und das Risiko landet am Ende bei Ihnen.

Diese Punkte sollten Sie prüfen:

  • A1-Bescheinigung wird vorgelegt, ohne dass Sie danach fragen müssen
  • Vollständiger Monatspreis schriftlich, inklusive Vermittlungsgebühr, An- und Abreise, Zuschlägen
  • Klare Regelung der Arbeitszeit im Vertrag, mit Ruhezeiten und freien Tagen
  • Benannte Vertretung bei Krankheit oder Urlaub der Betreuungskraft
  • Deutschsprachiger Ansprechpartner, erreichbar auch im Notfall
  • Nachvollziehbare Kündigungsfristen – Verträge mit langer Bindung sind ein Warnsignal
  • Keine Vorkasse über mehrere Monate

Warnsignale:

  • Werbung mit „echter 24-Stunden-Betreuung" ohne jeden Hinweis auf Arbeitszeiten
  • Preise deutlich unter 2.000 € monatlich
  • Kein schriftlicher Vertrag oder Verträge ausschließlich in einer Fremdsprache
  • Behauptete „Anerkennung durch die Pflegekassen" (siehe oben)
  • Druck, sofort zu unterschreiben

Für wen ist die 24-Stunden-Betreuung geeignet – und wann eher nicht?

Sie passt gut, wenn:

  • die Person zu Hause bleiben möchte und der Haushalt ein eigenes Zimmer hergibt
  • rund um die Uhr jemand anwesend sein sollte, etwa bei Demenz oder Sturzgefahr
  • Angehörige die Versorgung nicht mehr allein tragen können
  • die Finanzierung aus Rente, Pflegegeld und Eigenmitteln dauerhaft trägt

Sie stößt an Grenzen, wenn:

  • umfangreiche medizinische Behandlungspflege nötig ist – dann führt am Pflegedienst oder an einer stationären Lösung kein Weg vorbei
  • kein eigenes Zimmer zur Verfügung steht
  • nachts durchgehend Betreuung nötig ist – eine einzelne Kraft kann das nicht leisten
  • die Finanzierung nur kurzfristig gesichert ist; ein Wechsel zurück belastet alle Beteiligten
Pflege zu Hause organisieren – kostenfrei im Online-Pflegekurs
Ob mit Betreuungskraft, Pflegedienst oder in der Familie: Häusliche Pflege will organisiert sein. In unserem kostenfreien Online-Pflegekurs „Pflege zu Hause organisieren und Entlastung schaffen" gehen wir die Bausteine durch – jederzeit abrufbar, auch als Audioversion.
  • Pflege zu Hause organisieren: welche Beratungsmöglichkeiten es gibt, bis hin zur Wohnberatung
  • Umgang mit dem Pflegebedürftigen: Kommunikation im Alltag sowie Mobilität und Bewegungsabläufe
  • Entlastung für pflegende Angehörige: inklusive Zuschüssen zur Wohnungsanpassung
  • Kostenfrei nach § 45 SGB XI – die Pflegekasse übernimmt die Kosten, für Sie fällt nichts an
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Häufige Fragen zum Thema 24-Stunden-Pflege

Im gängigen Entsendemodell meist zwischen 2.500 € und 3.500 €. Den Preis bestimmen vor allem die Deutschkenntnisse der Betreuungskraft, der Pflegeaufwand und pflegerische Vorkenntnisse. Hinzu kommen Vermittlungsgebühr, An- und Abreise sowie die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes für medizinische Leistungen.

Nicht als eigene Leistung – einen Leistungsanspruch „24-Stunden-Pflege" gibt es nicht. Nutzbar sind mehrere Bausteine, allen voran das Pflegegeld ab Pflegegrad 2, das frei verwendbar ist. Dazu kommen Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Nein. Ein solches Anerkennungsverfahren für Vermittlungsagenturen existiert nicht. Das Pflegegeld wird unabhängig davon ausgezahlt, wer die Betreuung übernimmt. Pflegesachleistungen setzen dagegen einen zugelassenen Pflegedienst voraus – eine Betreuungskraft aus einer Agentur ist das nicht.

Nein, das wäre nicht zulässig. Es gilt das Arbeitszeitgesetz mit rund 40 bis 48 Wochenstunden. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2021 ist auch Bereitschaftszeit vergütungspflichtige Arbeitszeit, für die der Mindestlohn gilt.

Ja, im sogenannten Arbeitgebermodell. Sie übernehmen dann alle Arbeitgeberpflichten: Anmeldung bei Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft, Lohnabrechnung, Mindestlohn auch auf Bereitschaftszeiten, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung. Das Modell gibt Ihnen die größte Kontrolle, ist korrekt gerechnet aber meist teurer als eine Entsendung.

Eine Betreuungskraft, die in Ihrem Haushalt lebt, feste Zeiten einhält und Ihren Anweisungen folgt, ist rechtlich in der Regel nicht selbstständig, sondern abhängig beschäftigt. Wird das nachträglich festgestellt, gelten Sie rückwirkend als Arbeitgeber und müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

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