Nachbarschaftshilfe in der Pflege – Entlastungsbetrag & Online-Pflegekurs

Werden Sie Nachbarschaftshelfer, unterstützen Sie pflegebedürftige Menschen und nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € – mit kostenfreiem Online-Pflegekurs nach § 45 SGB XI inkl. Zertifi

Viele pflegebedürftige Menschen sind auf Unterstützung im Alltag angewiesen – sei es beim Einkaufen, bei Arztbesuchen oder bei Tätigkeiten im Haushalt. Als Nachbarschaftshelfer können Sie genau diese wertvolle Unterstützung leisten – und dabei gleichzeitig von der Pflegekasse eine Aufwandsentschädung im Rahmen des Entlastungsbetrags erhalten.

Mit unseren kostenfreien Online-Pflegekursen nach § 45 SGB XI erhalten Sie alle wichtigen Informationen, um informiert und kompetent zu helfen. Zudem können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat nutzen, um Ihre Unterstützung finanziell anzuerkennen.

Ob Sie bereits Erfahrung in der Pflege haben oder einfach nur im Alltag helfen möchten – unsere Kurse sind flexibel, verständlich und praxisnah gestaltet. Lernen Sie bequem von zu Hause aus und sichern Sie sich Ihr Zertifikat für Ihre offizielle Anerkennung als Nachbarschaftshelfer.

Was ist Nachbarschaftshilfe und warum ist sie wichtig?

Nachbarschaftshilfe ist eine Form der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen ab Pflegegrad 1 durch Personen aus dem direkten Umfeld – Freunde, Nachbarn oder engagierte Ehrenamtliche. Sie umfasst praktische Hilfe im Alltag, emotionale Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige. Pflegebedürftige können für diese Unterstützung durch eingetragene Nachbarschaftshelfer den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € einsetzen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 31. Dezember angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. So wird die wertvolle Tätigkeit der Nachbarschaftshilfe auch finanziell anerkannt.

Gerade in Deutschland, wo über 80 % der Pflege zu Hause stattfindet, ist Nachbarschaftshilfe ein wertvoller Baustein, um die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu sichern und die Belastung der Hauptpflegepersonen zu reduzieren.

Als Nachbarschaftshelfer können Sie Aufgaben übernehmen wie:

  • Begleitung zu Arztterminen oder Therapien
  • Einkäufe und Besorgungen erledigen
  • Unterstützung im Haushalt oder Garten oder bei handwerklichen Tätigkeiten
  • Zeit für Gespräche und emotionale Begleitung

Viele pflegebedürftige Menschen sind auf Unterstützung im Alltag angewiesen – sei es beim Einkaufen, bei Arztbesuchen oder bei Tätigkeiten im Haushalt. Als Nachbarschaftshelfer können Sie genau diese wertvolle Unterstützung leisten – und dabei gleichzeitig von der Pflegekasse eine Aufwandsentschädung im Rahmen des Entlastungsbetrags erhalten.

Mit unseren kostenfreien Online-Pflegekursen nach § 45 SGB XI erhalten Sie alle wichtigen Informationen, um informiert und kompetent zu helfen. Zudem können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat nutzen, um Ihre Unterstützung finanziell anzuerkennen.

Ob Sie bereits Erfahrung in der Pflege haben oder einfach nur im Alltag helfen möchten – unsere Kurse sind flexibel, verständlich und praxisnah gestaltet. Lernen Sie bequem von zu Hause aus und sichern Sie sich Ihr Zertifikat für Ihre offizielle Anerkennung als Nachbarschaftshelfer.

Voraussetzungen für Nachbarschaftshilfe – wer kann helfen?

Nicht jede helfende Person darf automatisch als Nachbarschaftshelfer anerkannt werden. Damit pflegende Angehörige offiziell unterstützt werden können und der Entlastungsbetrag genutzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Wer kann Nachbarschaftshelfer werden?

Nachbarschaftshelfer umfassen in der Regel Personen, die:

  • volljährig sind

  • nicht eng verwandt oder verschwägert bis zum zweiten Grad mit der zu betreuenden Person sind

  • durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen anerkannt werden (in den Bundesländern müssen unterschiedliche Nachweise erbracht werden)

  • einen eigenen Wohnsitz getrennt von der pflegebedürftigen Person haben

  • nur eine begrenzte Betreuungskapazität (max. 3 Personen) übernehmen

  • idealerweise eine private Haftpflichtversicherung besitzen

  • die Tätigkeit gesetzeskonform ausführen

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Wichtig

Die Nachbarschaftshilfe muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen angemeldet werden, bevor der Entlastungsbetrag von dem Pflegebedürftigen beantragt und genutzt werden kann. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Pflegekasse. Vor Beginn der Tätigkeit sollten Sie sich daher immer bei der zuständigen Pflegekasse informieren und die Anmeldung durchführen.

Ihr Vorteil:

Mit unserem kostenfreien Online-Pflegekurs nach § 45 SGB XI erwerben Sie das notwendige Wissen, erhalten ein Zertifikat und können die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer beantragen. Damit wird Ihre Unterstützung für Pflegebedürftige offiziell gewürdigt und Sie tragen zur Entlastung der Familien bei.

Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 nutzen – finanzielle Anerkennung für Nachbarschaftshilfe

Der Entlastungsbetrag ist eng mit dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person verknüpft und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – unabhängig davon, ob körperliche oder kognitive Einschränkungen bestehen. Der monatliche Betrag beträgt 131 € und kann für nachbarschaftliche Unterstützung, Alltagshelfer oder andere anerkannte Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Er dient als finanzielle Anerkennung für die wertvolle Unterstützung durch Nachbarschaftshelfer und erleichtert den Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.

Pflegegrad im Überblick und Anspruch auf Entlastungsbetrag

Pflegegrad Entlastungsbetrag
1 131 € / Monat Grundpflege nicht zwingend erforderlich, Entlastungsbetrag möglich
2 131 € / Monat Entlastungsbetrag für pflegerische Unterstützung und Betreuung einsetzbar
3 131 € / Monat Erhöhter Pflegebedarf, Entlastungsbetrag zusätzlich nutzbar
4 131 € / Monat Intensiver Pflegebedarf, Entlastungsbetrag ergänzend nutzbar
5 131 € / Monat Höchster Pflegegrad, Entlastungsbetrag weiterhin verfügbar

So funktioniert die Nutzung des Entlastungsbetrags:

  • Flexibel einsetzen: Der Betrag kann monatlich genutzt oder angespart werden, um größere Einsätze gebündelt zu finanzieren.

  • Maximalabrechnung: Nicht genutzte Beträge können bis 31. Dezember des laufenden Jahres gesammelt und bis 30. Juni des Folgejahres abgerechnet werden.

  • Anerkennung als Nachbarschaftshilfe: Nur offiziell bei der Pflegekasse registrierte Nachbarschaftshelfer können den Entlastungsbetrag abrechnen.

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Wichtig zu wissen

Die genauen Regelungen, wie und unter welchen Voraussetzungen der Entlastungsbetrag genutzt werden kann, unterscheiden sich je nach Bundesland und Pflegekasse. Informieren Sie sich daher immer bei Ihrer Pflegekasse, bevor Sie Leistungen abrechnen, um die Unterstützung korrekt und rechtssicher zu nutzen.

Auch wer noch keine stundenintensive Pflege benötigt, kann von diesem Betrag profitieren – z. B. für Besorgungen, Begleitung, Hausarbeiten oder andere praktische Unterstützung im Alltag.

So beantragen Sie die Nachbarschaftshilfe Schritt für Schritt als Pflegebedürftiger

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat, der für offiziell anerkannte Nachbarschaftshelfer eingesetzt werden kann. Mit dieser finanziellen Unterstützung können Sie praktische Hilfe im Alltag erhalten, pflegende Angehörige entlasten und die Lebensqualität verbessern.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung:

 

1) Voraussetzungen prüfen

  • Mindestens Pflegegrad 1
  • Individuelle Regelungen der Pflegekasse und des Bundeslands beachten

2) Nachbarschaftshilfe auswählen

  • Freunde, Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer
  • Nur bei der Pflegekasse offiziell anerkannte Helfer können den Entlastungsbetrag abrechnen

3) Pflegekasse informieren

  • Anmeldung der gewünschten Unterstützung bei der Pflegekasse
  • Nachweis über die Qualifikation der Helfer, z. B. Zertifikat aus Online-Pflegekurs § 45 SGB XI, einreichen

4) Entlastungsbetrag flexibel nutzen

  • Monatlich einsetzen oder ansparen
  • Nicht genutzte Beträge bis zum 31. Dezember sammeln, Abrechnung bis zum 30. Juni des Folgejahres

5) Einsatz der Hilfe koordinieren und abrechnen

  • Unterstützung bei Arztterminen, Einkäufen, Haushalt oder emotionale Begleitung

Starten Sie Ihren Kurs in kostenfreier Begleitung

Der PflegeBetreuer unterstützt Sie umfangreich, kostenfrei und unkompliziert bei Ihrem Start mit dem Online-Pflegekurs. Einfach anrufen und wir führen Sie in Ruhe durch die Kursthemen und beantworten Ihre Fragen.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Anschrift

PflegeBetreuer, Im Mediapark 5, 50670 Köln

So können Sie sich als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen

Wer Nachbarschaftshilfe leisten und den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat erhalten möchte, muss offiziell von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen anerkannt sein. Dabei gilt: Zuerst informieren, dann handeln.

 

1. Voraussetzungen prüfen – bundeslandspezifisch und bei der Pflegekasse

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer unterscheiden sich je nach Bundesland und Pflegekasse. Grundsätzlich prüfen Sie:

  • Mindestalter: in der Regel Volljährigkeit

  • Keine Verwandtschaft oder Verschwägerung bis zum 2. Grad mit der zu betreuenden Person

  • Getrennter Wohnsitz von der pflegebedürftigen Person

  • Begrenzte Betreuungskapazität, Frage nach max. Stunden pro Woche

  • Haftpflichtversicherung vorhanden

  • Tätigkeit entspricht gesetzlichen Vorgaben

  • Nachweis entsprechender Qualifikation oder Schulung (z. B. Zertifikat nach § 45 SGB XI)

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Wichtig

Je nach Bundesland oder Pflegekasse können zusätzliche Anforderungen bestehen, z. B. Erste-Hilfe Kenntnisse, Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, Erfahrung in der Pflege oder Teilnahme an bestimmten Schulungen.

2. Wenn ein Zertifikat nach § 45 SGB XI erforderlich ist

Wenn Ihre Pflegekasse ein Zertifikat nach § 45 SGB XI als Voraussetzung verlangt, gehen Sie wie folgt vor:

 

1) Online-Pflegekurs nach § 45 SGB XI absolvieren

  • Kostenfrei
  • Flexibel von zu Hause

2) Zertifikat am Ende des Kurses erhalten

  • Offizieller Nachweis für die Pflegekasse
  • Dokumentiert Ihre Qualifikation als Nachbarschaftshelfer

3) Anmeldung bei der Pflegekasse

  • Anmeldung inkl. Zertifikat bei der Pflegekasse einreichen
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise je nach Bundesland

4) Praktische Hilfe leisten z. B.

  • Begleitung zu Arztterminen oder Therapien
  • Einkäufe, Haushaltshilfe oder Gartenarbeiten
  • Zeit für Gespräche und emotionale Unterstützung

Entlastungsbetrag abrechnen

  • Monatlich 131 € für die geleistete Nachbarschaftshilfe
  • Beträge können angespart und bis 30. Juni des Folgejahres abgerechnet werden

Warum dieser Online-Pflegekurs wichtig ist:

Mit dem kostenfreien Kurs erhalten Sie praxisnahes Wissen und ein offizielles Zertifikat nach § 45 SGB XI, das Sie als Nachbarschaftshelfer anerkennen lässt. Dadurch können Sie die pflegebedürftige Person gezielt unterstützen und gleichzeitig den Entlastungsbetrag nutzen – flexibel, rechtssicher und ohne bürokratischen Aufwand.

Wichtig: Klären Sir vor Einreichung Ihres Teilnahmezertifikats mit der Pflegeversicherung, welcher Kurs inhaltlich absolviert werden soll/kann. Das Kursthema muss zum Pflegebedürftigen passen (z. B. bei Demenz).

Abrechnung der Nachbarschaftshilfe und Nutzung des Entlastungsbetrags

Wenn Sie als Nachbarschaftshelfer aktiv werden, können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat für die geleistete Unterstützung abrechnen. Dieser Betrag dient als finanzielle Anerkennung für Ihre wertvolle Hilfe und entlastet pflegende Angehörige im Alltag.

 

Wer darf den Entlastungsbetrag abrechnen?

  • Nachbarschaftshelfer / Ehrenamtliche

    Nur offiziell bei der Pflegekasse anerkannte Helfer können die Leistungen abrechnen. Voraussetzung ist in vielen Bundesländern die Teilnahme an einem Pflegekurs nach § 45 SGB XI oder ein vergleichbarer Nachweis von Qualifikationen.

  • Auch Pflegedienste können den Entlastungsbetrag abrechnen, wenn die Leistung als anerkannte Entlastungsmaßnahme erbracht wird. Dies ist besonders sinnvoll bei komplexeren oder stundenintensiven Betreuungsleistungen.

So funktioniert die Abrechnung:

  • Stunden- oder Leistungsnachweis:

    Der Nachbarschaftshelfer dokumentiert die geleisteten Stunden oder Tätigkeiten in einem einfachen Stundenzettel oder einer Leistungsübersicht – Datum, Dauer und Art der Unterstützung (z. B. Begleitung, Einkauf, Haushalt).

  • Individueller Stundensatz:

    Der Entlastungsbetrag kann flexibel eingesetzt werden. Üblich sind 5-12 € pro Stunde als Aufwandsentschädigung. Der genaue Stundensatz wird zwischen Pflegebedürftigem und Helfer vereinbart unter Beachtung der spezifischen Vorgaben je Bundesland.

  • Maximalbetrag pro Monat:

    Die Pflegekasse übernimmt bis zu 131 € pro Monat. Nicht genutzte Beträge können bis 31. Dezember gesammelt und aufsummiert auch für Unterstützung in einem Monat abgerechnet werden. Bis 30. Juni des Folgejahres muss die Unterstützung abgerechnet werden.

  • Mehrere Helfer oder Pflegedienst:

    Pflegebedürftige können selbst entscheiden, ob sie die Stunden auf mehrere Helfer verteilen oder einen Pflegedienst einbeziehen. Wichtig ist, dass alle Helfer offiziell anerkannt sind.

  • Einreichen bei der Pflegekasse:

    Nach Vorlage der Nachweise erstattet die Pflegekasse den Betrag direkt an den Pflegebedürftigen oder nach Absprache an den Helfer.

  • Flexibler Einsatz

    Der Entlastungsbetrag kann monatlich oder gebündelt für mehrere Einsätze genutzt werden. Pflegebedürftige können selbst entscheiden, ob sie mehrere Helfer oder einen Pflegedienst einsetzen möchten.

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Wichtig zu wissen

Die genauen Voraussetzungen für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer und für die Abrechnung können je nach Bundesland und Pflegekasse variieren.

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Pflegekasse, um eine rechtssichere Abrechnung sicherzustellen.

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Hinweis

Der Entlastungsbetrag ist keine reguläre Bezahlung, sondern eine finanzielle Anerkennung für die Unterstützung. Eine transparente Dokumentation der geleisteten Stunden ist verpflichtend, damit die Abrechnung reibungslos erfolgt.

Mit unseren kostenfreien Online-Pflegekursen nach § 45 SGB XI erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat nach § 45 SGBXI.

Praxisbeispiel: Nachbarschaftshilfe in der häuslichen Pflege

Frau Müller, 78 Jahre alt, hat Pflegegrad 2. Sie lebt selbstständig, benötigt aber Unterstützung bei Einkäufen, Arztbesuchen und gelegentlicher Haushaltsführung. Ihre Tochter wohnt weit entfernt, und der Nachbar Herr Schmidt möchte helfen.

 

So nutzt Frau Müller den Entlastungsbetrag:


Anerkennung des Helfers:
Herr Schmidt informiert sich bei der Pflegekasse von Frau Müller, welche Voraussetzungen für Nachbarschaftshilfe in ihrem Bundesland gelten. Anschließend nimmt er an einem kostenfreien Online-Pflegekurs nach § 45 SGB XI teil und erhält ein Zertifikat.

Registrierung bei der Pflegekasse:
Mit dem Zertifikat lässt sich Herr Schmidt offiziell als Nachbarschaftshelfer bei der Pflegekasse von Frau Müller registrieren. Erst danach kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Vereinbarung der Aufgaben:
Herr Schmidt unterstützt Frau Müller wöchentlich für einige Stunden (z. B. 2,5 Stunden pro Woche).

Abrechnung:
Die Pflegekasse erstattet maximal 131 € pro Monat, unabhängig davon, wie viele Stunden tatsächlich geleistet werden. Stundenhonorare werden also so angepasst, dass die Summe 131 € nicht übersteigt.

 

Vorteile für alle Beteiligten:

Frau Müller erhält verlässliche Unterstützung und bleibt länger selbstständig.

Herr Schmidt kann rechtssicher helfen und seine Unterstützung wird offiziell anerkannt.

Die Tochter wird entlastet, und die häusliche Pflege bleibt nachhaltig möglich.

 

Fazit:

Der Entlastungsbetrag ermöglicht es Nachbarschaftshelfern, finanziell unterstützt, sicher und offiziell Pflegebedürftige zu begleiten – ohne dass die monatliche Obergrenze von 131 € überschritten wird.

Online-Pflegekurs: Ablauf & persönliches Teilnahmezertifikat

Damit Sie offiziell als Nachbarschaftshelfer anerkannt werden, benötigen Sie in vielen Bundesländern den Nachweis über einen Pflegekurs nach § 45 SGB XI. Unser kostenfreier Online-Pflegekurs bietet Ihnen genau das – flexibel, ortsunabhängig und praxisnah.

So läuft der Kurs ab:

  1. Online anmelden und sofort kostenfrei starten

    Sie können den Kurs jederzeit bequem von zu Hause aus absolvieren – ganz ohne Wartezeiten oder Präsenztermine.

  2. Module Schritt für Schritt bearbeiten

    Im Kursportal finden Sie eine Auswahl an relevanten Kursen. Sie können ein oder mehrere Kurse auswählen, die für Ihre Pflegesituation hilfreich sind.

  3. Teilnahmezertifikat erhalten

    Auf der letzten Kursseite können Sie abschließend Ihr persönliches Zertifikat einfach herunterladen und können es direkt bei der Pflegekasse einreichen.

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Wichtig zu wissen

Bundeslandspezifische Unterschiede: Manche Pflegekassen verlangen einen Nachweis über bestimmte Kursthemen oder Zusatzqualifikationen (z. B. Kommunikation, Demenzbegleitung).

Tipp: Prüfen Sie vorab bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall genau gelten.

Pflegekassen – gesetzlich, privat und regional relevant

Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ist immer der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachbarschaftshilfe, die Anerkennung von Helfern und die Abrechnung des Entlastungsbetrags geht. Pflegekassen sind an die Krankenkassen angegliedert – entweder gesetzlich oder privat.

 

Gesetzliche Pflegekassen

Alle gesetzlichen Krankenkassen (z. B. AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK, IKK) verfügen über eine eigene Pflegekasse. Hier können Nachbarschaftshelfer ihre Anerkennung beantragen und Pflegebedürftige die Abrechnung des Entlastungsbetrags klären.

 

Private Pflegekassen

Wer privat krankenversichert ist, verfügt automatisch über eine Private Pflegepflichtversicherung. Diese übernimmt dieselben Leistungen der Pflegeversicherung wie die gesetzlichen Kassen – darunter auch den Entlastungsbetrag.

 

Ansprechpartner ist immer die jeweilige private Krankenversicherung, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist.

Da es keine zentrale Pflegekasse für Privatversicherte gibt, sollten Sie sich direkt an Ihre Versicherung wenden.

Weitere Informationen finden Sie beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Nachbarschaftshilferegelungen in den Bundesländern

Nachbarschaftshilfe ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob und unter welchen Voraussetzungen sie als anerkannte Unterstützungsleistung für den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI genutzt werden kann.

Die Unterschiede sind groß:

  • In einigen Bundesländern reicht bereits ein Online-Pflegekurs nach § 45 SGB XI als Nachweis.

  • Andere Länder verlangen zusätzliche Voraussetzungen wie ein polizeiliches Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Nachweise oder eine offizielle Registrierung.

  • Teilweise hängt die Anerkennung sogar von der jeweiligen Pflegekasse ab.

  • In wenigen Bundesländern ist Nachbarschaftshilfe derzeit nicht vorgesehen.

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Wichtig

Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person oder der zuständigen Landesstelle, bevor Sie den Entlastungsbetrag abrechnen möchten.

Übersicht nach Bundesländern

Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir eine Übersicht vorbereitet. Im folgenden Drop-Down finden Sie für jedes Bundesland aktuelle Erst-Informationen zur Nachbarschaftshilfe:

Bundesland Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe Servicestelle / Anlaufstelle Voraussetzungen / Besonderheiten
Nordrhein-Westfalen Ja Nachbarschaftshilfe NRW: https://nachbarschaftshilfe.nrw/ Ehrenamtlich, Qualifizierung (Pflege- oder Nachbarschaftskurs) oder Kenntnisnahme der Informationsbroschüre (MAGS NRW)
Hamburg Ja Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg: https://www.nachbarschaftshilfe-hh.de/ Registrierung bei der Servicestelle, Evtl. Nachweis nötig z. B. Erste-Hilfe-Kurs, Qualifizierungsnachweise
Sachsen-Anhalt Ja Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt: https://www.nachbarschaftshilfe-sachsen-anhalt.de/ Registrierung bei regionalem Servicepunkt Nachbarschaftshilfe oder bei der Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt
Bremen Teilweise (Nur über DLZ) Die Bremer Dienstleistungszentren: https://dlz-bremen.de/ polizeiliches Führungszeugnis, und Schulungsnachweise (Basisschulung)
Bayern Ja keine zentrale NBH-Servicestelle; https://www.stmas.bayern.de/wohnen-im-alter/nachbarschaftshilfen/index.php Mindestalter 16, gemeinsame Sprache
Berlin Ja Pflegestützpunkte Berlin: https://www.pflegestuetzpunkteberlin.de/nachbarschaftshilfe/ Basisschulung (6 h) oder Informationsveranstaltung (2h), Registrierung bei der Pflegekasse
Rheinland-Pfalz Ja Servicestelle für Angebote zur Unterstützung im Alltag und Initiativen des Ehrenamts in der Pflege: https://lsjv.rlp.de/themen/sozialraumentwicklung/servicestelle-fuer-angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag-und-initiativen-des-ehrenamts-in-der-pflege Registrierung bei der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion), polizeiliches Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs
Saarland Ja https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/pflege/nachbarnhelfennachbarn/nachbarnhelfennachbarn polizeiliches Führungszeugnis, Unterweisung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz, Registrierung bei der Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe Saarland
Mecklenburg-Vorpommern Ja Pflegestützpunkte als mögliche Anlaufstellen: https://www.pflegestuetzpunktemv.de/index.php/nachbarschaftshilfe Grundkurs (8h), Aufbaukurs alle 2 Jahre (6h), Wohnort in enger Nachbarschaft der pflegebedürftigen Person
Niedersachsen Ja https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/gesundheit_und_pflege/angebote_zur_unterstutzung_im_alltag/entlastungsbetrag-angebote-zur-unterstutzung-im-alltag-nach-dem-sgb-xi-208184.html Mindestalter 16 Jahre, erweitertes Führungszeugnis, Registrierung beim Landesamt
Hessen Ja (regionale Servicestellen / Pflegestützpunkte) Erste-Hilfe-Kurs, polizeiliches Führungszeugnis
Schleswig-Holstein Ja keine zentrale Servicestelle für Nachbarschaftshilfe https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/AfoeVO/UnterstuetzungImAlltag/InfoNachbarschaftshelfer von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolvieren
Thüringen Ja https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/unterstuetzung-pflegebeduerftiger-im-alltag
Sachsen Ja PflegeNetz Sachsen: https://www.pflegenetz.sachsen.de/nachbarschaftshelfer.html Grundkurs im Umfang von 5x90 Minuten, Aufbaukurs alle 3 Jahre, Registrierung über die Pflegekasse
Baden-Württemberg Ja Anerkennung von Einzelhelfenden: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende
Brandenburg Nicht möglich

Hinweis: Diese Regelungen können sich ändern. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse oder bei der Servicestelle in Ihrem Bundesland.

Steuer, Sozialversicherung & Haftung bei Nachbarschaftshilfe

Wenn Sie als Nachbarschaftshelfer aktiv werden, stellen sich wichtige Fragen zu Versicherung und rechtlicher Absicherung. Damit Ihre Unterstützung rechtssicher und finanziell korrekt erfolgt, sind die folgenden Punkte entscheidend:

 

1. Steuer und Sozialversicherung

  • Die Nachbarschaftshilfe ist steuerfrei anzuerkennen solange sie die "sittliche Pflicht" nach § 3 Nr. 36 EStG erfüllt. Diese sittliche Pflicht bedeutet, dass eine enge persönliche Beziehung zwischen dem Betreuenden und dem Pflegebedürftigen besteht. Die Steuerfreiheit gilt in der Regel nur, wenn ein Helfer maximal eine pflegebedürftige Person betreut.
  • Auch steuerfreie Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Werden mehrere Personen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe betreut und der jeweilige Entlastungsbetrag bezogen, unterliegen diese Einnahmen der Steuerpflicht. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Helfende unterstützt, um damit Geld zu verdienen. Diese Einnahmen müssen in der Steuererklärung je nach konkreter Ausgestaltung als Einkünfte aus einem Gewerbe, aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit angegeben werden.
  • In der Regel fallen keine Sozialversicherungsbeiträge für die Leistungen an.

Hinweis: Prüfen Sie im Zweifel die individuellen Regelungen Ihrer Pflegekasse oder fragen Sie beim Finanzamt nach, insbesondere bei höheren Summen oder zusätzlichen Zahlungen.

 

2. Haftung & Versicherung

  • Die Haftung richtet sich nach den vereinbarten Tätigkeiten.
  • Für Schäden, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe entstehen, sollten Helfer eine private Haftpflichtversicherung besitzen.
  • Viele Pflegekassen oder lokale Pflegestützpunkte bieten zusätzliche Hinweise oder Versicherungsoptionen für Nachbarschaftshelfer.

 

3. Rechtssicherheit

  • Die Leistungen müssen gesetzeskonform erbracht werden und den anerkannten Aufgaben der Nachbarschaftshilfe entsprechen.
  • Offizielle Registrierung bei der Pflegekasse ist zwingend erforderlich, um den Entlastungsbetrag korrekt abrechnen zu können.
  • Dokumentation der Einsätze (z. B. in einem Stunden- oder Tätigkeitsnachweis) wird empfohlen, um Nachweise gegenüber der Pflegekasse zu erbringen.

 

Praxis-Tipp:

Klären Sie vor Beginn Ihrer Nachbarschaftshilfe alle Fragen zu Versicherung, Steuer und Vergütung mit der Pflegekasse. So vermeiden Sie Risiken und können Ihre Unterstützung sicher und offiziell abrechnen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe ist die freiwillige Unterstützung pflegebedürftiger Menschen ab Pflegegrad 1 durch Freunde, Nachbarn oder Ehrenamtliche. Sie umfasst praktische Hilfe im Alltag, emotionale Begleitung und Entlastung für pflegende Angehörige.

Grundsätzlich volljährige Personen, die nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind mit der pflegebedürftigen Person. Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Pflegekasse variieren, z. B. Teilnahme an einem Online-Pflegekurs nach § 45 SGB XI, Erste-Hilfe-Kenntnisse oder ein polizeiliches Führungszeugnis.

Sie benötigen ein Zertifikat, z. B. durch einen kostenfreien Online-Pflegekurs nach § 45 SGB XI. Dieses Zertifikat wird bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen eingereicht, die die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer prüft.

Offiziell registrierte Nachbarschaftshelfer, die Leistungen für eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 erbringen, können den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat über die Pflegekasse abrechnen. Pflegedienste oder andere anerkannte Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen können den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ebenfalls abrechnen.

Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat kann flexibel genutzt werden – entweder monatlich für einzelne Einsätze oder angespart, um größere Hilfsleistungen gebündelt zu finanzieren. Nicht genutzte Beträge können bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gesammelt und bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, unabhängig davon, ob die Unterstützung durch private Nachbarschaftshilfe oder einen Pflegedienst erfolgt.

Ja, wenn sie als „sittliche Pflicht“ (§ 3 Nr. 36 EStG) im Rahmen einer engen persönlichen Beziehung erfolgt – z. B. Betreuung von Partnern oder langjährigen Bekannten. Steuerfrei ist in der Regel nur die Unterstützung einer Person.

Eine private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen, um Schäden abzudecken, die im Rahmen der Hilfe entstehen könnten.

Ja, es können mehrere Helfer die Pflege unterstützen, jedoch darf der Entlastungsbetrag nur einmal pro Pflegebedürftigem im Monat genutzt werden – die Abrechnung muss abgesprochen werden.

Ja, z. B. mit Verhinderungspflege, soweit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Es ist wichtig, vorab mit der Pflegekasse zu klären, wie die Leistungen kombiniert werden können.

Er vermittelt praxisnahes Wissen zu Aufgaben, Rechten und Pflichten, bereitet auf die Anerkennung bei der Pflegekasse vor und ermöglicht die offizielle Nutzung des Entlastungsbetrags – flexibel, kostenfrei und mit Zertifikat.

Alle Kurse im Überblick

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Grundlagen der häuslichen Pflege

In diesem Online-Pflegekurs informieren wir Sie über wichtige Grundlagen der Pflege und den dazugehörigen Leistungsanspruch pro Pflegegrad. Die Pflegegrade sind die Grundlage für Ihren Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse.

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Pflege zu Hause organisieren und Entlastung schaffen

Thema dieses Kurses ist die Einschätzung und Organisation einer Pflegesituation zu Hause, sowie Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.

Hände werden unter fließendem Wasser gewaschen – wichtige Hygienemaßnahme in der häuslichen Pflege | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung

Hygienemaßnahmen als Grundlage der häuslichen Pflege

In diesem Pflegekurs erfahren Sie, welche Hygienemaßnahmen zu Hause für pflegende Angehörige wichtig sind, um Krankheiten vorzubeugen, zu erkennen und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen zu verbessern.

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Schlaganfallvorsorge und Leben nach dem Akutereignis

Thema dieses Kurses ist das einschneidende Ereignis Schlaganfall. In den Kapiteln finden Sie Informationen zur Prävention, aber auch zum Umgang mit den Folgen und Beeinträchtigungen, sowie Rehabilitationsmöglichkeiten.

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Dieser Kurs informiert Sie umfassend zur Erkrankung Demenz. Hier finden Sie hilfreiche Informationen zum Umgang mit den täglichen Herausforderungen und Tipps, wie die Lebensqualität von Betroffenen und Angehörigen so gut wie möglich erhalten bleibt.

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Dieser Online-Pflegekurs bietet nützliche Tipps und Tricks für den Alltag mit Inkontinenz. Unabhängig davon, ob Sie selbst von Inkontinenz betroffen sind, sich um eine betroffene Person kümmern oder einfach Ihr Wissen erweitern möchten.

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