Pflegegrad-Antrag für Kinder mit ADHS & Autismus
Inhaltsverzeichnis
- Ist ein Pflegegrad für Ihr Kind sinnvoll?
- Warum ein Pflegegrad für neurodivergente Kinder mit ADHS und ASS hilfreich ist
- Pflegegrad-Antrag bei neurodivergenten Kindern mit ADHS und ASS
- Leistungen nach Pflegegrad Bewilligung
- Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?
- Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad, ADHS und Autismus bei Kindern
Warum ein Pflegegrad für neurodivergente Kinder mit ADHS und ASS hilfreich ist
Eltern von Kindern mit ADHS oder Autismus-Spektrum-Störung (ASS) stehen oft vor besonderen Herausforderungen im Alltag: Struktur schaffen, emotionale Regulation unterstützen, Kommunikation fördern und gleichzeitig Alltag, Schule, Freizeit und Familie organisieren. Viele dieser Aufgaben sind unsichtbar, aber enorm zeit- und energieaufwendig.
Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass es die Möglichkeit gibt, für ihr neurodivergentes Kind einen Pflegegrad zu beantragen – und damit gezielte Unterstützung und finanzielle Entlastung zu erhalten. Ein anerkannter Pflegegrad kann hier eine spürbare Entlastung bieten. Er öffnet den Zugang zu Leistungen wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Betreuungsangebote oder professioneller Unterstützung – und entlastet damit finanziell, organisatorisch und emotional.
Auf unserer Seite zum Thema Pflegegrad bei ADHS und ASS finden Eltern umfassende Informationen: Wie läuft der Antrag ab, wie bereitet man sich optimal auf das Begutachtungsgutachten vor, welche Inhalte sind für den Bescheid entscheidend und wie kann im Fall einer Ablehnung oder eines zu niedrigen Pflegegrades Widerspruch eingelegt werden. Außerdem zeigen wir, wie ein Pflegegrad konkret Entlastung im Alltag bringen kann – zum Beispiel durch Pflegegeld oder unterstützende Betreuungsangebote.
Eltern, Angehörige oder Interessierte können zudem unseren kostenfreien Online-Pflegekurs nach § 45 SGB XI nutzen. Dort erhalten sie praxisnahe Tipps zur Antragstellung, zur Begutachtung und zu den Leistungen, auf die sie Anspruch haben. So gewinnen sie Sicherheit, Orientierung und konkrete Hilfe für den Alltag mit ihrem Kind.
Ist ein Pflegegrad für Ihr Kind sinnvoll?
Ein Pflegegrad ist nicht nur für körperliche Einschränkungen vorgesehen – er berücksichtigt auch den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern. Bei neurodivergenten Kindern mit ADHS oder Autismus-Spektrum-Störung (ASS) kann dies bedeuten, dass sie dauerhaft mehr Hilfe benötigen, um den Alltag zu bewältigen.
Typische Unterstützungsbedarfe im Alltag die zeigen, dass ein Pflegegrad sinnvoll sein könnte, sind:
- Ihr Kind benötigt kontinuierliche Hilfe bei der Strukturierung des Alltags oder der Selbstversorgung (z. B. Anziehen, Zähneputzen, Essen).
- Emotionale Unterstützung ist regelmäßig notwendig, z. B. bei Überreizung, Stresssituationen oder Konflikten.
- Intensive Beaufsichtigung ist erforderlich, um Risiken und Gefahren zu vermeiden.
- Unterstützung in Kommunikation, sozialer Interaktion oder Alltagsbewältigung ist dauerhaft nötig.
Ein Pflegegrad kann hier gezielt Entlastung bringen – finanziell, organisatorisch und emotional. Viele Eltern erkennen erst im Nachhinein, dass sie Anspruch auf solche Leistungen hätten.
Pflegegrad-Antrag bei neurodivergenten Kindern mit ADHS und ASS
Wenn Sie erkannt haben, dass ein Pflegegrad für Ihr Kind sinnvoll sein könnte, stellt sich die nächste Frage: Wie funktioniert der Antrag in der Praxis?
Das Verfahren mag zunächst kompliziert wirken, ist aber gut strukturiert. Es umfasst mehrere Schritte – von der Antragstellung über die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bis hin zum Bescheid und gegebenenfalls einem Widerspruch.
Gerade bei neurodivergenten Kindern ist es besonders wichtig, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag klar und nachvollziehbar darzustellen. Viele Belastungen bleiben im Alltag unsichtbar, z. B. emotionale Regulation, ständige Strukturhilfen oder Reizüberflutung. Nur wenn diese Aspekte dokumentiert und verständlich vermittelt werden, kann der Pflegegrad korrekt eingeschätzt werden.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Antrag abläuft, welche Unterlagen hilfreich sind, worauf bei der Begutachtung zu achten ist und wie Sie im Fall eines zu niedrigen Bescheids reagieren können. So sind Sie optimal vorbereitet, um Ihrem Kind die Unterstützung zu sichern, die es wirklich benötigt.
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1. Antragstellung
Der Antrag auf einen Pflegegrad muss bei der Pflegekasse Ihres Kindes gestellt werden.
Ein kurzer formloser Antrag genügt – z. B. über unser Online-Formular. Wir senden ihn direkt an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse weiter. Nach Eingang des Antrags erhalten Sie Post oder einen Anruf von der Pflegekasse. Dabei werden weitere Unterlagen wie ärztliche Diagnosen angefordert oder Informationen eingefordert, um den Pflegebedarf besser einschätzen zu können.
Wenn ein Pflegegrad bewilligt wird, haben Sie rückwirkend Anspruch auf Pflegeleistungen – und zwar ab dem Datum Ihres formlosen Erstantrags, nicht erst ab dem Zeitpunkt der Begutachtung oder des Bescheids.
Tipp: Bitten Sie im Antrag darum, dass ein Gutachter mit Erfahrung in Kinder- und Jugendpflege bzw. idealerweise für neurodivergente Kinder hinzugezogen wird.
Die Pflegekasse ist nicht unabhängig, sondern gehört zur jeweiligen Krankenkasse Ihres Kindes.
Beispiel: Wenn Ihr Kind bei der TK versichert ist, ist automatisch die Pflegekasse der TK zuständig.
Pflegetagebuch & Alltag dokumentieren
Ein Pflegetagebuch ist ein hilfreiches Dokument, um den tatsächlichen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes im Alltag sichtbar zu machen – insbesondere bei neurodivergenten Kindern mit ADHS oder ASS. Viele alltägliche Herausforderungen können so in der Begutachtung den Unterschied machen. Dabei geht es nicht nur darum, ob Ihr Kind etwas kann – sondern wie viel Hilfe es im Vergleich zu Gleichaltrigen benötigt.
Typische Bereiche, die Sie dokumentieren sollten:
- Selbstversorgung: Wie viel Unterstützung braucht Ihr Kind beim Essen, Anziehen, Zähneputzen oder anderen Routinen? (Beispiel: „Mein Kind benötigt bei jeder Mahlzeit Aufforderungen und Hilfestellung, um zu essen.“)
- Struktur & Tagesablauf: Kann Ihr Kind Übergänge zwischen Aktivitäten (z. B. von Spielen zum Hausaufgaben machen) selbstständig bewältigen? (Beispiel: „Ohne Anleitung wechselt mein Kind nicht von alleine von einer Tätigkeit zur nächsten.“)
- Emotionale Unterstützung: Wie reagiert Ihr Kind in Stresssituationen, bei Reizüberflutung oder Konflikten – und wie oft braucht es Ihre Hilfe, um sich zu regulieren
- Soziale Interaktion: Benötigt Ihr Kind Hilfestellung im Umgang mit Gleichaltrigen, bei Konflikten oder beim Aufbau von Kontakten?
- Therapien & Schule: Welche Begleitung ist notwendig bei Arztterminen, Therapien oder bei schulischen Aufgaben wie Hausaufgaben?
Nutzen Sie unser kostenfreies Pflegetagebuch – und machen Sie den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes sichtbar.
Notieren Sie möglichst konkrete Alltagssituationen, Uhrzeiten und Häufigkeiten. So wird für den Medizinischen Dienst sichtbar, wie regelmäßig und intensiv die Unterstützung erforderlich ist.
Deshalb ist Vorbereitung entscheidend
Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch, ärztliche und therapeutische Berichte sowie eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung sind entscheidend. Es gilt sämtliche Unterstützungsbedarfe im Alltag klar und verständlich für die Pflegekasse und den Medizinischen Dienst aufzuzeigen. Halten Sie Situationen fest, in denen Unterstützung nötig ist (Tagesprotokoll, Beispiele, Fotos).
Schreiben Sie konkrete Herausforderungen auf (z. B. bei Reizüberflutung, Übergängen, Routinen). Versuchen Sie nicht zu „funktionieren“ – sondern zeigen Sie, wie viel Pflege, Unterstützung und Begleitung tatsächlich notwendig ist.
Tipps für ein aussagekräftiges Pflegetagebuch:
- Halten Sie Situationen konkret und nachvollziehbar fest – Uhrzeit, Dauer, Art der Unterstützung
- Notieren Sie wiederkehrende Muster, nicht nur einzelne Ereignisse
- Regelmäßig führen – am besten täglich oder mehrmals pro Woche
Das Pflegetagebuch dient als Beleg für den Pflegebedarf und unterstützt die Pflegekasse sowie den Medizinischen Dienst dabei, die tatsächliche Belastung und den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes korrekt einzuschätzen.
Wichtige Dokumente für den Antrag
Für eine erfolgreiche Pflegegrad-Begutachtung ist es entscheidend, alle relevanten Unterlagen bereitzuhalten, um den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes umfassend darzustellen. Je besser die Pflegekasse und der Medizinische Dienst informiert sind, desto genauer kann der Pflegegrad eingeschätzt werden.
Welche Dokumente hilfreich sind:
- Ärztliche Befunde: Diagnosen, Therapieberichte, Entwicklungsgutachten
- Therapiepläne und -berichte: Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie oder andere unterstützende Maßnahmen
- Schulische Dokumente: Förderpläne, Nachteilsausgleiche, Berichte von Lehrkräften
- Pflege- und Alltagstagebuch: Dokumentation von Alltagsunterstützung, Routinen, emotionalen Herausforderungen
- Medikamentenpläne: Bei regelmäßig notwendigen Medikamenten oder Behandlungen
- Fotos oder Videos (optional): Veranschaulichen typische Alltagssituationen und Unterstützungsbedarf
Tipps für die Vorbereitung
Eine gute Vorbereitung erleichtert den Begutachtungsprozess und sorgt dafür, dass alle wichtigen Informationen schnell griffbereit sind.
- Ordnen Sie die Unterlagen nach Themen, z. B. „Medizinisch“, „Therapie“, „Alltag“
- Markieren Sie besonders relevante Passagen, damit Gutachter schnell sehen, wo der Unterstützungsbedarf liegt
- Halten Sie die Dokumente digital und in Papierform bereit – manche Gutachter möchten beide Versionen einsehen
Mit vollständigen und strukturierten Dokumenten erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass der tatsächliche Unterstützungsbedarf Ihres Kindes korrekt erfasst wird – und der Pflegegrad angemessen bewilligt wird.
2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse wird ein sogenanntes Pflegegutachten erstellt. Das ist der wichtigste Schritt auf dem Weg zum Pflegegrad – und gerade bei neurodivergenten Kindern oft besonders sensibel.
Wer führt die Begutachtung durch?
- Gesetzlich versichert: Der Medizinische Dienst (MD oder in Bayern der SMD)
- Privat versichert: Die Gutachterstelle Medicproof
Die Begutachtung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt – dort, wo der Alltag Ihres Kindes stattfindet. In Ausnahmefällen (z. B. bei Klinikaufenthalt oder Infektionsschutz) ist eine telefonische oder Begutachtung nach Aktenlage möglich.
3. Begutachtungsgrundlage
Der Gutachter oder die Gutachterin beurteilt, wie stark die Selbstständigkeit und Teilhabe Ihres Kindes im Alltag im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern eingeschränkt ist. Grundlage ist ein gesetzlich festgelegter Fragenkatalog – angepasst an Kinder unter 18 Jahren.
Es werden 6 sogenannte „Module“ bewertet:
- Mobilität – z. B. Fortbewegung, Positionswechsel
- Kognitive & kommunikative Fähigkeiten – z. B. Orientierung, Sprachverständnis
- Verhaltensweisen & psychische Problemlagen – z. B. Impulskontrolle, Ängste, sozialer Rückzug
- Selbstversorgung – z. B. Essen, Körperpflege
- Umgang mit Therapie, Krankheit & Medikamenten – z. B. Arzttermine, Hilfsmittel
- Alltag & soziale Kontakte – z. B. Struktur, Kontakt zu Gleichaltrigen, Belastbarkeit
Für jede dieser Kategorien werden Punkte vergeben. Diese entscheiden am Ende über den Pflegegrad (1 bis 5).
Warum ist die Begutachtung bei neurodivergenten Kindern mit ADHS oder ASS so besonders?
Viele neurodivergente Kinder zeigen ihren tatsächlichen Unterstützungsbedarf nicht offen – gerade in einem fremden Setting oder bei einer unbekannten Person. Das kann dazu führen, dass der Pflegebedarf unterschätzt wird.
Typische Beispiele:
- Ihr Kind „funktioniert“ im Gespräch, bricht danach aber zusammen.
- Die Belastung im Alltag entsteht durch ständige Strukturhilfen, Emotionsregulation oder- Vermeidungsverhalten – alles Dinge, die oft unsichtbar bleiben.
- Der Entwicklungsstand weicht stark vom Alter ab, aber das ist für Außenstehende nicht direkt erkennbar.
Als Pflegeberater mit Erfahrung bei neurodivergenten Diagnosen wie Autismus, ADHS wissen wir, worauf Gutachter achten – und was oft übersehen wird.
Wir helfen Ihnen, den Unterstützungsbedarf so darzustellen, wie er im Alltag wirklich ist. Wir erklären Ihnen den Fragenkatalog und zeigen, welche Antworten welche Auswirkungen auf den Pflegegrad haben können. Wir geben Ihnen Formulierungshilfen – damit keine relevante Information untergeht.
Der Begutachtungstermin ist keine Prüfung für Sie als Eltern – sondern eine Chance, die Situation Ihres Kindes sichtbar zu machen. Alle Angaben sollten wahrheitsgemäß, aber auch vollständig erfolgen – auch wenn manche Dinge im Alltag längst zur Gewohnheit geworden sind.
4. Bescheid und Widerspruch
Spätestens 5 Wochen nach dem Begutachtungstermin erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse. Darin steht, ob und welcher Pflegegrad für Ihr Kind bewilligt wurde.
Zusätzlich erhalten Sie das Pflegegutachten – also die Beurteilung des Medizinischen Dienstes (oder Medicproof bei privaten Kassen), auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde.
Was tun bei Ablehnung des Pflegegrad-Antrags oder zu niedrigem Pflegegrad?
Gerade bei neurodivergenten Kindern (z. B. mit Autismus, ADHS oder emotionaler Dysregulation) passiert es leider häufig, dass kein oder nur ein niedriger Pflegegrad festgestellt wird – obwohl die Familie im Alltag stark belastet ist.
Das liegt oft daran, dass:
- der tatsächliche Unterstützungsbedarf nicht vollständig sichtbar wurde,
- bestimmte Verhaltensweisen oder Begleitdiagnosen nicht ausreichend gewertet wurden,
- oder das Gutachten die Entwicklung des Kindes zu pauschal mit gleichaltrigen Kindern vergleicht.
Aber: Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
So gehen Sie beim Widerspruch vor
1. Frist beachten
Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingehen. Ein formloser Satz genügt - vorerst:
„Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein.“
Nach dem formlosen Antrag ist es besonders wichtig, eine pflegefachliche Begründung für den Widerspruch zu erstellen. So kann beim Wiederholungsgutachten der zuvor nicht oder nur unzureichend berücksichtigte Unterstützungsbedarf umfassend dargestellt werden.
2. Pflegegutachten genau prüfen
Lesen Sie das Gutachten sorgfältig durch. Stimmen die Einschätzungen mit Ihrer Wahrnehmung überein? Fehlen wichtige Informationen oder wurden bestimmte Belastungen falsch eingeschätzt?
3. Fachliche Begründung nachreichen
Je genauer der Widerspruch begründet ist, desto größer ist die Chance auf Erfolg. Dabei helfen wir Ihnen gerne:
- Wir analysieren das Gutachten gemeinsam mit Ihnen.
- Wir identifizieren Fehleinschätzungen oder fehlende Aspekte.
- Wir formulieren eine nachvollziehbare fachliche Begründung, die den tatsächlichen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes verdeutlicht – z. B. anhand von Entwicklungsberichten, Therapieberichten oder Alltagsschilderungen.
Viele erfolgreiche Pflegegrad-Bewilligungen bei neurodivergenten Kindern erfolgen erst im Widerspruchsverfahren – weil erst dann das volle Ausmaß der Einschränkungen deutlich gemacht werden kann.
Auch wenn der Pflegegrad zunächst abgelehnt wurde: Ihr Kind kann trotzdem Anspruch auf Leistungen haben. Nutzen Sie Ihr Recht auf Widerspruch – wir begleiten Sie dabei gerne.
Viele Familien sind nach der Bewilligung zunächst unsicher:
Welche Leistungen stehen uns genau zu und bringen uns Entlastung? Wie beantrage ich sie? Und was passiert als Nächstes?
Alle Pflegeleistungen müssen aktiv beantragt und organisiert werden. Bei steigendem Unterstützungsbedarf kann eine Höherstufung des Pflegegrads beantragt werden.
Hier ein Überblick über Ihre nächsten Schritte und hilfreiche Pflegeleistungen:
1. Pflegegeld erhalten
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, wenn Sie die "Pflege" zu Hause selbst übernehmen (z. B. als Eltern).
Beispiel: Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie aktuell 347 € monatlich Pflegegeld.
Das Pflegegeld erhalten Sie in diesem Fall rückwirkend nach Antragsstellung bei der Pflegekasse bis zu dem Datum des Eingangs Ihres Pflegegrad-Antrags.
Das Pflegegeld kann mit weiteren Leistungen kombiniert werden – etwa mit dem Entlastungsbetrag oder einer stundenweisen Betreuung durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen / Kombinationsleistung).
2. Entlastungsbetrag nutzen
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat.
Damit können Sie z. B. folgende Angebote finanzieren:
- Familienentlastende Dienste
- Betreuungsangebote für neurodivergente Kinder
- Haushaltshilfen oder Alltagsunterstützung
Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € wird nicht bar ausgezahlt, sondern zweckgebunden verwendet – z. B. für anerkannte Betreuungs- oder Entlastungsangebote.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
✅ Sie reichen die Rechnung eines anerkannten Dienstleisters bei der Pflegekasse ein
✅ Oder der Dienstleister rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und später eingesetzt werden – z. B. für eine größere Rechnung im Dezember oder eine einmalige Entlastung im Alltag.
3. Pflegeberatung & Entlastungsangebote organisieren
Um die Unterstützung Ihres Kindes optimal zu gestalten und Entlastung im Alltag zu erhalten, ist eine umfassende pflegefachliche Beratung sinnvoll. Sie hilft Ihnen, die passenden Angebote zu finden und alle Leistungen der Pflegeversicherung korrekt zu nutzen. Informieren Sie sich z. B. zu
- Pflegegeld und Entlastungsbetrag
- Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege
- Schulbegleitung oder Alltagshilfe
- Beratungseinsätzen (nach § 37.3 SGB XI) Diese Beratung ist regelmäßig verpflichtend, wenn Sie Pflegegeld erhalten, und wird von der Kasse bezahlt.
In unseren nach § 45 SGB XI kostenfreien Online-Pflegekursen finden Sie von den Pflegekassen geprüfte, hilfreiche Informationen zu Ihren Pflegeleistungen oder zum Thema Pflegegrad bei ADHS und ASS.
Wenn sich der Zustand oder Unterstützungsbedarf Ihres Kindes verändert, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Das gilt z. B. bei:
- neu hinzugekommenen Diagnosen
- zunehmenden Verhaltensauffälligkeiten
- Verschlechterung der Selbstständigkeit
Auch hier begleiten wir Sie gerne – mit Fachberatung, Antragsunterstützung und Vorbereitung auf die Begutachtung.
Sie möchten wissen, wie Sie jetzt konkret starten?
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung für Familien mit neurodivergenten Kindern:
Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?
Damit ein Kind oder Jugendlicher einen Pflegegrad erhalten kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Kriterien im Überblick:
1. Gesetzliche oder private Pflegeversicherung
Ihr Kind muss bei einer Pflegekasse versichert sein – entweder gesetzlich oder privat. Die Pflegekasse ist immer der Pflegebereich der Krankenkasse, bei der Ihr Kind angemeldet ist.
2. Voraussichtlich dauerhafter Unterstützungsbedarf
Es muss ein erhöhter Hilfebedarf bestehen, der für mindestens sechs Monate andauert oder andauern wird. Das heißt: Es geht nicht um vorübergehende Einschränkungen, sondern um langfristige Herausforderungen im Alltag.
3. Eingeschränkte Selbstständigkeit oder Teilhabe
Die Pflegebedürftigkeit wird nicht nur körperlich, sondern in allen Lebensbereichen betrachtet. Besonders bei neurodivergenten Kindern zählt z. B. auch:
- der Aufwand zur Alltagsstrukturierung
- emotionale Begleitung
- Hilfen bei sozialer Orientierung
- Unterstützung bei Kommunikation oder Selbstregulation
Gilt auch für Kinder:
Auch wenn sich viele Informationen auf Erwachsene beziehen: Pflegegrade gelten ausdrücklich auch für Kinder – die Einschätzung erfolgt im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern.
Wichtig für Eltern
Selbst wenn Ihr Kind „mobil“ wirkt oder keine offensichtlichen körperlichen Einschränkungen hat, kann es dennoch pflegebedürftig sein – z. B. durch:
- massiven Betreuungsaufwand rund um die Uhr
- ständigen Regelungsbedarf im Verhalten
- hohes Maß an Anleitung im Alltag
- erhöhte Unfallgefahr oder Selbstgefährdung
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad infrage kommt, stellen Sie trotzdem einen Antrag – der Aufwand lohnt sich. Im schlimmsten Fall erhalten Sie eine Ablehnung, gegen die Sie Widerspruch einlegen können. Im besten Fall wird Ihrem Kind dringend benötigte Unterstützung zuerkannt.
Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung?
Der PflegeBetreuer unterstützt Sie umfangreich, kostenfrei und unkompliziert bei Ihrem Start mit dem Online-Pflegekurs. Einfach anrufen und wir führen Sie in Ruhe durch die Kursthemen und beantworten Ihre Fragen.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Anschrift
PflegeBetreuer, An der Hasenkaule 10, 50354 Hürth
Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad, ADHS und Autismus bei Kindern
Ja. Kinder mit ADHS oder Autismus (ASS) können einen Pflegegrad erhalten, wenn sie dauerhaft mehr Unterstützung im Alltag benötigen als gleichaltrige Kinder – z. B. bei Struktur, Selbstversorgung, emotionaler Begleitung oder Beaufsichtigung.
Ein Antrag lohnt sich, sobald Ihr Kind regelmäßig Hilfe im Alltag benötigt, die über das normale Maß hinausgeht, wie etwa Unterstützung bei Körperpflege, Reizverarbeitung, Tagesstruktur oder Sicherheit.
Mit einem Pflegegrad können Familien Pflegegeld, Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Verhinderungspflege und zusätzliche Betreuungsangebote erhalten – zur finanziellen und organisatorischen Entlastung.
Der Antrag wird schriftlich bei der Pflegekasse Ihres Kindes eingereicht (Teil der Krankenkasse). Danach folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Ein Pflegetagebuch und ärztliche Berichte erhöhen die Erfolgschancen.
Ein Gutachter bewertet anhand eines Kriterienkatalogs, wie stark die Selbstständigkeit und Teilhabe Ihres Kindes im Alltag im Vergleich zu Gleichaltrigen eingeschränkt ist. Die Begutachtung findet in der Regel zuhause statt, um den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu erfassen.
Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche geprüft: Mobilität, kognitive & kommunikative Fähigkeiten, Verhalten & psychische Probleme, Selbstversorgung, Umgang mit Therapien & Medikamenten sowie Alltag & soziale Kontakte.
Wichtig: Bei Kindern erfolgt die Bewertung immer im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern. Das heißt, es wird geprüft, ob und in welchem Umfang Ihr Kind mehr Unterstützung benötigt als andere Kinder gleichen Alters. Auf dieser Grundlage wird die Punktzahl ermittelt, die am Ende den Pflegegrad (1–5) bestimmt.
Innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden. Oft werden bei ADHS/ASS relevante Aspekte übersehen. Mit pflegefachlicher Unterstützung lassen sich das Gutachten prüfen und fehlende Informationen nachreichen.
Ja. Ein Online-Pflegekurs nach § 45 SGB XI vermittelt praxisnah, wie Sie den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes dokumentieren, den Antrag vorbereiten und die Begutachtung besser verstehen.
Pflegende Eltern, Angehörige, Nachbarschaftshelfer und Betreuungspersonen von Kindern mit ADHS oder Autismus können teilnehmen. Auch interessierte Fachkräfte profitieren von den praxisnahen Informationen.
Führen Sie ein Pflegetagebuch, dokumentieren Sie Alltagssituationen, sammeln Sie ärztliche und therapeutische Berichte und besprechen Sie vorab mit Fachleuten, welche Informationen für die Begutachtung entscheidend sind.
Wir unterstützen Sie gerne
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