Altersgerecht umbauen 2026: Welche Förderungen gibt es heute?
Warum barrierefreier Umbau wichtig ist
Ein barrierefreier oder altersgerechter Umbau sorgt dafür, dass Menschen trotz körperlicher Einschränkungen möglichst lange selbstständig in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Mit zunehmendem Alter oder bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit verändern sich Mobilität, Kraft und Gleichgewichtssinn. Was früher selbstverständlich war – eine Treppe steigen, in die Badewanne steigen oder hohe Küchenschränke erreichen – kann plötzlich zum Sicherheitsrisiko werden.
Sicherheit im Alltag erhöhen
Die meisten Unfälle passieren im eigenen Zuhause. Besonders häufig kommt es zu Stürzen im Badezimmer, auf Treppen oder durch Stolperfallen wie Teppichkanten. Durch einfache bauliche Maßnahmen lassen sich viele Risiken deutlich reduzieren, zum Beispiel:
- Einbau bodengleicher Duschen
- Anbringen von Halte- und Stützgriffen
- rutschhemmende Bodenbeläge
- Türverbreiterungen für Rollator oder Rollstuhl
- Treppenlifte oder Rampen
Solche Anpassungen erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern geben auch ein Stück Selbstvertrauen zurück.
Selbstständigkeit und Lebensqualität erhalten
Ein barrierefreies Zuhause ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, alltägliche Aufgaben länger eigenständig zu bewältigen. Das stärkt die Würde und reduziert die Abhängigkeit von fremder Hilfe. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige körperlich entlastet, wenn beispielsweise ausreichend Bewegungsfläche vorhanden ist oder ein Pflegebett richtig positioniert werden kann.
Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglichen
Für viele Menschen ist es ein großer Wunsch, trotz gesundheitlicher Einschränkungen in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Ein altersgerechter Umbau kann dazu beitragen, einen Umzug in eine stationäre Einrichtung hinauszuzögern oder sogar ganz zu vermeiden. Das vertraute Wohnumfeld, soziale Kontakte in der Nachbarschaft und gewohnte Routinen bleiben erhalten – ein wichtiger Faktor für das psychische Wohlbefinden.
Frühzeitige Planung lohnt sich
Barrierefreiheit ist nicht nur im Pflegefall relevant. Auch ohne bestehenden Pflegegrad kann es sinnvoll sein, rechtzeitig vorzusorgen. Wer Umbauten frühzeitig plant, kann Kosten besser steuern, Fördermöglichkeiten prüfen und spätere Notlösungen vermeiden.
Ein barrierefreier Umbau ist somit nicht nur eine bauliche Maßnahme, sondern eine Investition in Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität.
Förderung über die Pflegekasse (mit Pflegegrad)
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, können Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds direkt über die Pflegekasse bezuschusst werden. Ziel dieser Förderung ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung zu unterstützen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse übernimmt für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Stand 2025/2026).
Leben mehrere pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad gemeinsam in einer Wohnung, kann der Zuschuss pro Person gewährt werden – insgesamt jedoch maximal 16.720 Euro pro Maßnahme.
Wichtig: Der Zuschuss gilt unabhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 1 möglich), sofern die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert.
Was gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Gefördert werden bauliche Veränderungen, die:
- die häusliche Pflege ermöglichen oder deutlich erleichtern,
- eine selbstständigere Lebensführung fördern,
- oder eine Überforderung der Pflegeperson vermeiden.
Typische Beispiele sind:
- Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche
- Einbau eines Treppenlifts
- Türverbreiterungen für Rollstuhl oder Rollator
- Entfernen von Schwellen
- Installation von Haltegriffen
- Anpassung der Küche oder des Schlafzimmers an den Pflegebedarf
Auch technische Anpassungen wie automatische Türöffner können im Einzelfall gefördert werden.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahme bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. In der Regel sind folgende Schritte erforderlich:
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Kostenvoranschlag einholen
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Antrag bei der Pflegekasse einreichen
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Genehmigung abwarten
-
Umbau durchführen
-
Rechnungen einreichen
Erst nach Genehmigung sollten die Arbeiten beauftragt werden, da die Pflegekasse sonst die Kostenübernahme ablehnen kann.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Der Zuschuss der Pflegekasse kann unter Umständen mit weiteren Förderprogrammen (z. B. Landesförderungen oder kommunalen Zuschüssen) kombiniert werden. Eine Doppelförderung derselben Kostenposition ist jedoch nicht zulässig.
KfW-Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen
Neben der Förderung durch die Pflegekasse besteht weiterhin die Möglichkeit, größere Umbaumaßnahmen über einen zinsgünstigen Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu finanzieren. Das Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie an Käufer von umgebautem Wohnraum.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zum:
- Abbau von Barrieren in Wohnungen und Häusern
- Umbau zu einem altersgerechten Standard
- Einbruchschutz (kombinierbar)
Typische Maßnahmen sind:
- Einbau bodengleicher Duschen
- Türverbreiterungen
- Einbau von Treppenliften oder Aufzügen
- Rampen und schwellenlose Zugänge
- Anpassung von Grundrissen
- Technische Assistenzsysteme
Das Programm kann unabhängig von einem Pflegegrad genutzt werden.
Wie hoch ist der Kredit?
Über den KfW-Kredit 159 können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit finanziert werden.
Es handelt sich dabei nicht um einen Zuschuss, sondern um ein zinsgünstiges Darlehen mit flexiblen Laufzeiten und Rückzahlungsmodalitäten.
Wer kann den Kredit beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer von selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum
- Käufer von barrierefrei umgebauten Immobilien
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Mieter können den Kredit nicht direkt beantragen – hier ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Wie bei den meisten Förderprogrammen gilt auch hier:
Der Kredit muss vor Beginn der Umbaumaßnahme über die Hausbank beantragt werden. Erst nach Zusage darf mit dem Umbau begonnen werden.
Kombination mit Pflegekassenzuschuss
Der Kredit 159 kann mit dem Zuschuss der Pflegekasse (bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person) kombiniert werden. Der Pflegekassenzuschuss reduziert in diesem Fall den Finanzierungsbedarf.
Kombination mehrerer Förderungen
Ein barrierefreier oder altersgerechter Umbau kann mit verschiedenen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Dadurch lässt sich die finanzielle Belastung deutlich reduzieren – insbesondere bei größeren Maßnahmen wie Badumbauten, Treppenliften oder Grundrissänderungen.
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Pflegekassenzuschuss + KfW-Kredit
Die häufigste Kombination ist:
Zuschuss der Pflegekasse (bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme)
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ für die restliche FinanzierungBeispiel:
Kostet ein barrierefreier Badumbau 15.000 €, können 4.180 € über die Pflegekasse bezuschusst werden. Der verbleibende Betrag kann über einen zinsgünstigen KfW-Kredit finanziert werden. -
Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt
Leben mehrere pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad in einem Haushalt, kann der Zuschuss der Pflegekasse pro Person gewährt werden.
Maximal sind so bis zu 16.720 € möglich (4 × 4.180 €), sofern die Maßnahme allen pflegebedürftigen Personen zugutekommt.
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Steuerliche Absetzbarkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen können Umbaukosten zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden, zum Beispiel:
als außergewöhnliche Belastung
als haushaltsnahe HandwerkerleistungEine individuelle steuerliche Beratung ist hier sinnvoll.
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Kombination mit Landes- oder Kommunalprogrammen
Je nach Bundesland oder Kommune existieren weitere Förderprogramme für Barrierefreiheit oder Wohnraumanpassung. Diese können unter Umständen mit Pflegekassenzuschüssen oder KfW-Krediten kombiniert werden.
Antragstellung & wichtige Hinweise
Damit Fördermittel nicht verloren gehen, sollten bei der Planung eines barrierefreien oder altersgerechten Umbaus einige wichtige Punkte beachtet werden.
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Antrag immer vor Beginn der Maßnahme stellen
Sowohl bei der Pflegekasse als auch bei Förderkrediten (z. B. KfW-Kredit 159) gilt:
Der Antrag muss gestellt und – je nach Förderung – bewilligt sein, bevor mit dem Umbau begonnen wird.
Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Handwerkervertrags. Wer zu früh startet, riskiert den Verlust der Förderung.
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Antrag bei der Pflegekasse (mit Pflegegrad)
Bei vorhandenem Pflegegrad wird der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt.
In der Regel sind erforderlich:
ein formloser Antrag oder das Formular der Pflegekasse
eine Beschreibung der geplanten Maßnahme
ein Kostenvoranschlag des HandwerksbetriebsNach Abschluss der Arbeiten müssen Rechnungen eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt anschließend direkt an die versicherte Person oder – auf Wunsch – an den Handwerksbetrieb.
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Antrag für den KfW-Kredit 159
Der KfW-Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über eine Hausbank oder einen Finanzierungspartner.
Wichtig:
Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Vorlage der geplanten Umbaumaßnahmen
Einhaltung der technischen MindestanforderungenDie Bank prüft die Bonität und reicht den Antrag an die KfW weiter.
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Fachgerechte Durchführung
Förderfähig sind in der Regel nur Maßnahmen, die:
fachgerecht geplant und umgesetzt werden
von qualifizierten Handwerksbetrieben durchgeführt werden
der nachhaltigen Verbesserung der Barrierefreiheit dienenEigenleistungen sind häufig nicht oder nur eingeschränkt förderfähig.
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Dokumentation aufbewahren
Alle relevanten Unterlagen sollten sorgfältig archiviert werden:
Antragsunterlagen
Bewilligungsbescheide
Rechnungen
ZahlungsnachweiseDiese können sowohl für die Auszahlung der Förderung als auch für eine eventuelle steuerliche Geltendmachung erforderlich sein.
Unterstützung bei der Antragstellung
Die Beantragung von Zuschüssen und Förderkrediten kann komplex sein – insbesondere, wenn mehrere Fördermöglichkeiten kombiniert werden sollen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl der passenden Förderung, prüfen Ihre individuellen Voraussetzungen und begleiten Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung.
Wir unterstützen Sie gerne
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