Pflege und Pflegegrad beim Einsatz von Rollatoren
Inhaltsverzeichnis
- Rollator – ein Hilfsmittel der Kranken- und Pflegekassen
- Rollatoren – Modelle und Varianten
- Welche Kosten zahlen Krankenkassen – und welche Eigenanteile sind üblich?
- Antrag und Versorgung
- Rollator-Auswahl und sichere Nutzung
- Wartung, Reparatur und Austausch
- Pflegegrad und Pflegeversicherung
- Wenn die Krankenkasse ablehnt
Rollator – ein Hilfsmittel der Kranken- und Pflegekassen
Es gibt viele Gründe für eine eingeschränkte Mobilität im Alltag. Viele ältere Menschen sind nicht mehr gut zu Fuß, die Bewegung kann aber zum Beispiel nach einem Sturz schwerfallen, auch ein Unfall kann Folgen für die Beweglichkeit haben.
Rollatoren gehen auf eine schwedische Erfindung aus dem Jahr 1978 zurück. Aina Wifalk war selbst aufgrund von Kinderlähmung gehbehindert und erfand den modernen Rollator – ein Begriff, der in vielen Sprachen so verwendet wird. Vorläufer der aktuellen Modelle, zum Beispiel Lauflernhilfen für Kinder oder Gehgestelle, sind aber deutlich älter.
Ein Rollator ist ein sogenanntes Hilfsmittel. Unter diesem Begriff versteht man per Definition „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen“.
Hilfsmittel, für die die Kosten übernommen werden oder die leihweise zur Verfügung gestellt werden, sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der GKV SV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) notiert. Die Kosten für Gerätschaften oder Produkte, die hier nicht aufgeführt werden, werden auch nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, wenngleich das Verzeichnis aus juristischer Sicht nicht bindend ist. Dennoch stellt es eine wichtige Orientierungshilfe dar.
Rollatoren gehören im Hilfsmittelverzeichnis zur Gruppe der Gehhilfen.
Rollatoren – Modelle und Varianten
Heutzutage gibt es viele unterschiedliche Modelle und Varianten von Rollatoren. Sie unterscheiden sich zum Beispiel durch die verwendeten Materialien. Klassischerweise sind die Gehhilfen aus Metall oder Carbon gefertigt, diese können außen wie innen verwendet werden. Rollatoren aus Holz dagegen sind vor allem für den Innenbereich geeignet.
Grundsätzlich sollte der Kauf in einem spezialisierten Fachgeschäft oder im Sanitätshandel erfolgen, da individuelle Parameter, zum Beispiel die Körpergröße der Betroffenen, mit der Griff- und Sitzhöhe der Rollatoren abgestimmt werden müssen. Hier wird eine umfangreiche Beratung garantiert, und das Produkt kann individuell getestet werden.
Es werden verschiedene Typen von Rollatoren unterschieden:
- Standardrollatoren,
- Indoorrollatoren,
- Outdoorrollatoren,
- Leichtgewichtrollatoren und
- faltbare oder klappbare Rollatoren.
Rollatoren können eine Belastung von 120 Kilogramm aushalten, andernfalls sind Spezialanfertigungen nötig. Auch diverse Zubehörteile, wie zum Beispiel Transportkörbe, Tabletts oder Getränkehalter, gibt es im Handel.
Rollatoren, die falt- oder klappbar sind, sind besonders für den Transport im Auto oder im Zug geeignet.
Die Kosten zwischen den verschiedenen Modellen können stark differieren – je nach Ausstattung und Qualität des Produkts.
Kostenübernahme 2026: Welche Kosten zahlen Krankenkassen – und welche Eigenanteile sind üblich?
Voraussetzungen der Kostenübernahme
Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Rollator übernimmt, muss dieser medizinisch notwendig sein. In der Praxis bedeutet das:
Ein Arzt oder eine Ärztin stellt in der Regel eine ärztliche Verordnung aus, insbesondere bei der erstmaligen Versorgung. Diese bestätigt, dass der Rollator benötigt wird, um Ihre Mobilität zu erhalten oder zu verbessern und Stürzen vorzubeugen.
In vielen Fällen prüft die Krankenkasse den Antrag vorab, bevor sie die Kosten übernimmt. Das gilt auch dann, wenn bereits eine ärztliche Verordnung vorliegt. Häufig übernimmt das Sanitätshaus diese Abstimmung direkt mit der Krankenkasse, sodass Sie sich um möglichst wenig kümmern müssen.
Ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist, hängt von Ihrer Krankenkasse und vom gewählten Rollatormodell ab. Ihr Sanitätshaus oder Ihre Krankenkasse informiert Sie hierzu transparent über die nächsten Schritte.
Gesetzliche Zuzahlung
Für einen Rollator als Hilfsmittel fällt in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel eine Zuzahlung an. Diese beträgt 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die genaue Höhe ist gesetzlich festgelegt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Auch Erwachsene können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung erhalten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Belastungsgrenze überschreiten. Diese liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei Menschen mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung bei 1 Prozent.
Ob eine Befreiung möglich ist, prüft die jeweilige Krankenkasse. Dort erhalten Versicherte auch Informationen dazu, wie sie eine Befreiung beantragen können.
Mehrkosten, Festbeträge und „Wunschmodelle“
Auch wenn die Krankenkasse die Kosten für einen Rollator grundsätzlich übernimmt, können zusätzliche Kosten entstehen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie sich für ein Modell entscheiden, das über die von der Krankenkasse vorgesehene Standardversorgung hinausgeht – zum Beispiel ein besonders leichtes, hochwertiges oder komfortables Modell.
Die Krankenkassen legen für Hilfsmittel sogenannte Festbeträge fest. Diese bestimmen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Entscheiden Sie sich für einen Rollator, dessen Preis über diesem Festbetrag liegt, müssen Sie den Mehrbetrag selbst zahlen.
Dabei ist es wichtig, zwischen zwei Kostenarten zu unterscheiden:
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Gesetzliche Zuzahlung:
Ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil von in der Regel 5 bis 10 Euro pro Hilfsmittel. -
Mehrkosten (Aufzahlung):
Zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn Sie bewusst ein Wunschmodell oder eine zusätzliche Ausstattung wählen, die nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen wird.
Das Sanitätshaus ist verpflichtet, Sie vor der Versorgung transparent über mögliche Mehrkosten zu informieren und Ihnen auch ein vollständig von der Krankenkasse abgedecktes Modell anzubieten.
Kauf oder Leihgabe?
Gesetzliche Krankenkassen können Rollatoren entweder dauerhaft zur Verfügung stellen oder leihweise überlassen. Beide Versorgungsformen sind üblich und rechtlich vorgesehen. Welche Variante angewendet wird, hängt von den Verträgen der jeweiligen Krankenkasse und vom konkreten Versorgungsfall ab.
In der Praxis erfolgt die Versorgung mit einem Rollator häufig als Leihgabe. Das bedeutet, dass der Rollator von der Krankenkasse bereitgestellt wird und nach der Nutzung wieder zurückgegeben werden muss. Für die erstmalige Versorgung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Wartung, Reparaturen und gegebenenfalls ein Austausch werden bei einer Leihversorgung meist vom Leistungserbringer übernommen.
Ob ein Rollator gekauft oder leihweise bereitgestellt wird, erfahren Sie im Sanitätshaus oder direkt bei Ihrer Krankenkasse. Die genauen Regelungen können je nach Krankenkasse und Vertrag unterschiedlich ausfallen.
Antrag und Versorgung: So kommen Sie 2026 Schritt für Schritt zum Rollator
Der Weg zu einem Rollator über die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Praxis klar geregelt und für Versicherte meist unkompliziert. In vielen Fällen übernehmen Arztpraxis, Sanitätshaus und Krankenkasse einen Großteil der Organisation.
Ein typischer Ablauf sieht folgendermaßen aus:
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Ärztliche Abklärung und Verordnung
Zunächst klärt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, ob ein Rollator medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Bei der erstmaligen Versorgung wird in der Regel eine ärztliche Verordnung ausgestellt. -
Auswahl eines Vertragspartners
Mit der Verordnung wenden Sie sich an ein Sanitätshaus oder einen anderen Vertragspartner Ihrer Krankenkasse. Diese Leistungserbringer haben entsprechende Verträge mit den Krankenkassen und dürfen Hilfsmittel wie Rollatoren abgeben. -
Prüfung und Genehmigung durch die Krankenkasse
Je nach Krankenkasse wird die Versorgung vorab geprüft oder genehmigt. Häufig übernimmt das Sanitätshaus diese Abstimmung direkt für Sie. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Krankenkasse und vom gewählten Rollatormodell ab. -
Anpassung und Einweisung
Der Rollator wird individuell auf Sie eingestellt, zum Beispiel in Bezug auf Griffhöhe, Bremsen und Handhabung. Sie erhalten eine Einweisung, damit Sie den Rollator sicher nutzen können. Auch spätere Wartungen oder Reparaturen sind bei einer Kassenversorgung in der Regel abgedeckt. -
Klärung von Zuzahlung und möglichen Mehrkosten
Die gesetzliche Zuzahlung (meist 5 bis 10 Euro) wird üblicherweise direkt im Sanitätshaus gezahlt. Entscheiden Sie sich für ein Modell oder Zubehör, das über die Standardversorgung hinausgeht, werden eventuelle Mehrkosten vorab transparent besprochen. -
Besonderheit: Entlassmanagement im Krankenhaus
Nach einer Operation, einem Sturz oder Unfall kann ein Rollator bereits im Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements verordnet werden. So ist Ihre Mobilität auch nach der Entlassung nahtlos gesichert.
Rollator-Auswahl und sichere Nutzung
Rollatoren gehören inzwischen zum Alltag vieler Menschen in Deutschland – Schätzungen zufolge sind mehr als drei Millionen Rollatoren im Einsatz. Entscheidend ist dabei nicht nur, dass ein Rollator vorhanden ist, sondern ob er wirklich zum Nutzer und zum Alltag passt.
Die gesetzliche Hilfsmittelversorgung folgt dem Grundsatz „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“. Für die Praxis bedeutet das: Ein Rollator soll die Mobilität unterstützen und Sicherheit geben. Damit das gelingt, muss er jedoch richtig ausgewählt und angepasst sein. Faktoren wie Körpergröße, Wohnumfeld, Kraft, Gleichgewicht und individuelles Sturzrisiko spielen dabei eine zentrale Rolle.
Je nach Bedarf gibt es unterschiedliche Rollator-Varianten, etwa für den Einsatz:
- in der Wohnung (schmal, leicht, wendig),
- im Außenbereich (größere Räder, stabilere Bauweise),
- oder für besondere Anforderungen wie höhere Belastbarkeit oder Unterarmauflagen.
Unabhängige Tests haben gezeigt, dass sich Rollatoren deutlich in Qualität, Handhabung und Sicherheit unterscheiden. Auch die Preise variieren stark. Kritisch wird dabei immer wieder angemerkt, dass einfache Standardmodelle zwar die Grundversorgung abdecken, im Alltag jedoch mitunter schwer, unhandlich oder wenig komfortabel sein können – insbesondere draußen.
Um eine gute Entscheidung zu treffen, helfen drei praxisnahe Fragen:
1. Wo wird der Rollator hauptsächlich genutzt?
Enge Flure, kleine Badezimmer oder Wohnungen ohne Aufzug sprechen eher für schmale und leichte Modelle. Für draußen, unebene Wege, Bordsteine oder längere Strecken sind größere Räder und eine stabile Konstruktion wichtig.
2. Welche Unterstützung wird benötigt?
Je nach körperlicher Situation kann eine höhere Belastbarkeit, eine andere Griffhöhe oder auch Unterarmauflagen sinnvoll sein. Für solche Anforderungen gibt es eigene Versorgungsvarianten im Hilfsmittelverzeichnis.
3. Wie hoch ist das Sturzrisiko?
Ein Rollator ersetzt kein Training, kann aber Sicherheit geben – vorausgesetzt, er wird richtig genutzt. Der sichere Umgang mit Bremsen, Bordsteinen, Sitzfläche und Transportmöglichkeiten ist entscheidend. Eine gute Einweisung durch das Sanitätshaus ist daher ein wichtiger Teil der Versorgung.
Fachstellen und Präventionsprogramme betonen regelmäßig, dass nicht der Rollator allein, sondern sein passender Einsatz im Alltag über Sicherheit und Nutzen entscheidet – besonders bei älteren und pflegebedürftigen Menschen.
Wartung, Reparatur und Austausch: Was viele Versicherte nicht wissen
Zur Versorgung mit einem Rollator gehört mehr als nur die einmalige Übergabe. In der Praxis sind auch Serviceleistungen Teil der Hilfsmittelversorgung. Dazu zählen zum Beispiel das Nachstellen der Bremsen, die Überprüfung von Rädern und Verschleißteilen sowie die Organisation von Reparaturen, wenn etwas nicht mehr richtig funktioniert.
Wurde der Rollator leihweise zur Verfügung gestellt, ist bei Defekten oder Problemen in der Regel das Sanitätshaus oder der Vertragspartner der Krankenkasse der richtige Ansprechpartner – also der Anbieter, der den Rollator geliefert hat. Dort wird geprüft, ob eine Reparatur möglich ist oder ob ein Austausch notwendig wird. Für Versicherte entstehen dabei meist keine zusätzlichen Kosten, da diese Leistungen Teil der vertraglich geregelten Versorgung sind.
Auch bei gekauften Rollatoren, die über die Krankenkasse bezuschusst wurden, läuft die Abwicklung von Reparaturen häufig über den Hilfsmittelanbieter. Welche Leistungen im konkreten Fall übernommen werden, hängt von den Vereinbarungen der jeweiligen Krankenkasse ab.
Versicherte sollten sich bei Problemen nicht selbst um Reparaturen kümmern oder Teile eigenständig austauschen, sondern immer zuerst den Vertragspartner kontaktieren. So bleibt sichergestellt, dass der Rollator weiterhin sicher genutzt werden kann und der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Wenn die Krankenkasse ablehnt: Widerspruch, Argumentationslinien und aktuelle Rechtsprechung
Wird der Antrag auf einen Rollator von der Krankenkasse abgelehnt, ist das kein endgültiges Nein. Versicherte haben das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. In der Regel muss der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids erfolgen. Enthält der Bescheid keine oder eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, kann sich diese Frist sogar auf bis zu ein Jahr verlängern.
Ein häufiger Ablehnungsgrund lautet, dass das beantragte Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sei.
Wichtig zu wissen:
Das Hilfsmittelverzeichnis dient zwar als Orientierung, begrenzt den Leistungsanspruch aber nicht. Auch Hilfsmittel oder Ausstattungen, die dort nicht ausdrücklich gelistet sind, können im Einzelfall erstattungsfähig sein, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Für einen erfolgreichen Widerspruch haben sich insbesondere folgende Argumentationspunkte bewährt:
- Medizinische Notwendigkeit im Einzelfall
Zum Beispiel bestehende Diagnosen, erhöhtes Sturzrisiko, eingeschränkte Gehstrecken oder konkrete Hindernisse im Alltag (Treppen, Bordsteine, unebene Wege). - Eignung und Zweckmäßigkeit der Versorgung
Warum gerade dieses Rollatormodell oder diese Ausführung erforderlich ist, um Mobilität und Sicherheit zu gewährleisten. - Wirtschaftlichkeit
Darstellung, dass die beantragte Versorgung zwar von der Standardlösung abweicht, aber dennoch angemessen und im Verhältnis zum Nutzen vertretbar ist.
Auch die Rechtsprechung stärkt regelmäßig die Position der Versicherten. In aktuellen Entscheidungen zur Hilfsmittelversorgung wird betont, dass Mobilität im Alltag nicht auf starre Entfernungen oder abstrakte Maßstäbe reduziert werden darf. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Lebensumstände, das Wohnumfeld und die tatsächlichen Anforderungen an die Mobilität.
Ein gut begründeter Widerspruch – idealerweise unterstützt durch eine ärztliche Stellungnahme – kann daher die Erfolgsaussichten deutlich verbessern.
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