Pflege und Pflegegrad bei ADHS
Inhaltsverzeichnis
- Pflegegrad beantragen bei ADHS
- Was ist ADHS?
- Wie wirkt sich ADHS auf die Pflege aus?
- Das ist wichtig bei der MD-Begutachtung im Fall von ADHS
- Welcher Pflegegrad bei ADHS?
- Pflegegrad bei ADHS abgelehnt – was tun?
- Was es bei „Pflegegrad und ADHS“ zusätzlich zu beachten gilt
- Unterstützung beim Antrag auf Pflegegrad im Fall von ADHS
Pflegegrad beantragen bei ADHS
Weil ADHS in vielen Fällen bereits im Kindesalter eintritt und in diesem Lebensabschnitt besonders schwerwiegend sein kann, wünschen sich viele Betroffene Hilfe im Alltag. Zugleich kursiert jedoch ein Schamgefühl, das Leben mit einem an ADHS erkrankten Kind nicht allein bewältigen zu können. Viele Eltern versuchen, ihrer Situation daher zunächst ohne Hilfe Herr zu werden – das aber zehrt sowohl an den physischen als auch an den psychischen Kräften. Gerade in Zeiten, in denen die Erkrankung eines Familienangehörigen, und ganz besonders die eines Kindes, sehr belastend ist, kann die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung für eine wichtige Entlastung des Alltags sorgen.
Anspruch auf Pflegeleistungen hat in Deutschland jeder, der in eine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegekasse einzahlt – wie hoch die Pflegeleistungen im Einzelnen ausfallen, wird im Antragsverfahren überprüft.
Erste Pflegegrad-Einschätzung: Pflegegradrechner online
Verlieren können Sie bei einem Pflegegradantrag (früher Pflegestufenantrag) nichts, denn die Beantragung ist kostenlos. Trotzdem können Sie schon im Vorfeld ausrechnen, welchen Pflegegrad Sie etwa erhalten werden: Pflegegradrechner, die Sie online abrufen können, verhelfen Ihnen zu einer ersten Einschätzung, mit welcher Unterstützung Sie zukünftig rechnen können.
Was ist ADHS?
Die Abkürzung ADHS steht für „Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung“. Es handelt sich um eine im Kindesalter auftretende Erkrankung, die zu den psychischen Störungen gezählt wird.
Typische Symptome bei ADHS:
- Verträumtheit
- Konzentrationsprobleme
- Hyperaktivität
- Geringe Ausdauer
Auch ein dauerhaft schlechtes Schriftbild, Ängste und Depressionen werden zu den Leitsymptomen der Erkrankung gerechnet.
Obwohl ADHS noch nicht abschließend erforscht werden konnte, gehen Mediziner davon aus, dass es nicht eine einzelne Ursache für die psychische Erkrankung gibt, sondern biologische, psychische und soziale Faktoren in einem engen Wirkungskreis zusammenwirken und einander bedingen.
Die Krankheit wird in drei Schweregrade eingeteilt:
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Leichte ADHS: Es besteht noch keine ausgeprägte Symptomatik, aber Betroffene können sich nur schlecht konzentrieren. Häufig besitzen sie eine höhere Kreativität. Man geht von einer biologischen und genetischen Prädisposition aus.
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Mittelschwere ADHS: Die Symptomatik ist vorhanden, wirkt sich aber nicht auf das Sozialverhalten aus. Trotz eines oftmals hohen IQs erreichen Betroffene häufig keinen Beruf, der ihren geistigen Fähigkeiten entspricht. Ohne Behandlung geht man von einem erhöhten Leidensdruck und auch Suizidrisiko aus.
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Schwere ADHS: Die Symptomatik ist in allen Bereichen stark ausgeprägt. Betroffene sind gefährdet, ein Suchtverhalten zu entwickeln und zeigen zudem ein gestörtes Sozialverhalten.
Je früher ADHS erkannt wird, desto besser lässt sich die Erkrankung behandeln.
Das Ziel der Behandlung ist, den Betroffenen ein langfristig eigenständiges Leben zu ermöglichen und die Defizite im Sozialverhalten abzubauen. Verschiedene Behandlungsansätze legen den Fokus der Therapie auf die Stärkung des individuell vorhandenen Potenzials und der sozialen Fähigkeiten sowie die Behandlung eventueller Begleitstörungen.
Auch Erwachsene können von ADHS betroffen sein und stark unter den Einschränkungen leiden, die die psychische Störung auf ihren privaten und beruflichen Alltag haben kann.
Die Diagnostik wird dadurch erschwert, dass die Anzeichen und Symptome für die Adulte ADHS sich von Person zu Person stark unterscheiden und auch in verschiedenen Lebensphasen extrem variieren können.
Damit ein Erwachsener die Diagnose ADHS erhält, müssen seine Symptome schon vor dem 12. Lebensjahr begonnen haben und seitdem in chronischer Form vorhanden sein.
Wie wirkt sich ADHS auf die Pflege aus?
In der Regel sind die Beeinträchtigungen, die mit einer ADH-Störung einhergehen, nicht schwerwiegend genug, als dass die Pflegeversicherung einen Pflegegrad (vormals: Pflegestufe) gewähren würde. Eine echte Pflegebedürftigkeit liegt bei ADHS so gesehen nicht vor. Lediglich bei Kindern, die unter einer schweren Form der ADHS leiden, erkennt die Pflegekasse in Ausnahmefällen den Pflegegrad 1 (bis 2017: Pflegestufe 0) an. Voraussetzung ist, dass der Betreuungsaufwand den eines gesunden Kindes deutlich übersteigt. Trotzdem haben Eltern, deren Kind an ADHS erkrankt ist, in der Regel einen deutlich anstrengenderen Alltag als Eltern mit gesunden Kindern. Die Betreuung und Versorgung, aber auch die Förderung der geistigen Fähigkeiten kosten viel Zeit, sind schwierig und gehen oftmals an die Substanz.
In den meisten Fällen genügt die erhöhte Anforderung an die tägliche Betreuung nicht, um einen Pflegegrad zu erhalten, einen Versuch ist es aber wert: Wenn der Antrag gut begründet wird, können in Ausnahmefällen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Diese entsprechen in ihrer Höhe dem erteilten Grad der Pflege (früher Pflegestufe bei ADHS).
Die sechs Bereiche der Pflege, die sowohl für das Pflegetagebuch als auch für die Begutachtung selbst eine wichtige Rolle spielen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Begutachtung findet in aller Regel bei dem Pflegebedürftigen zu Hause statt. Während es bei pflegebedürftigen Kindern selbstverständlich ist, dass ein Elternteil während des Termins anwesend ist, sollten Angehörige bei ADHS darauf achten, dass auch ein erwachsener Pflegebedürftiger nicht mit dem Gutachter alleine ist. Ein Familienangehöriger, im besten Fall die Pflegeperson, kann wichtigen Aufschluss über den Pflegeaufwand geben. Alternativ kann auch ein Pflegesachverständiger am Begutachtungstermin teilnehmen. Gerne stehen wir von PflegeBetreuer Ihnen auch in diesem Kontext zur Seite.
Welcher Pflegegrad (früher Pflegestufe) bei ADHS?
Die Bewilligung eines Pflegegrads setzt voraus, dass eine Pflegebedürftigkeit nach § 14 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) besteht. Weil die Definition der Pflegebedürftigkeit neben körperlichen Erkrankungen auch geistige und seelische Krankheit oder Behinderung einschließt, können grundsätzlich auch Kinder mit ADHS einen Pflegegrad erhalten, wenn sie in erheblichem oder höherem Maße der Pflege bedürfen. Anders als bei Erwachsenen wird die Pflegebedürftigkeit bei Kindern daran festgemacht, wie ihre Selbstständigkeit und ihre Fähigkeiten gegenüber normal entwickelten Altersgenossen beeinträchtigt sind.
Um den Grad der Pflegebedürftigkeit eines Erwachsenen oder eines Kindes zu beurteilen, arbeitet die Pflegeversicherung mit einem Katalog gesetzlich festgelegter Kriterien, die Auskunft über die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person geben.
Für die Beurteilung eines Kindes mit ADHS sind insbesondere die Module „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ sowie „Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ von Interesse, da sich die Symptome von ADHS genau auf diese Lebensbereiche auswirken.
Für Eltern eines ADHS-Kindes bedeutet das, dass während der Begutachtung sämtliche Faktoren, die den Alltag aufgrund der Erkrankung einschränken, aufgenommen und in die Bewertung einbezogen werden sollten.
Beispielhafte Maßnahmen, die unter den Begriff der pflegerischen Versorgung fallen:
- Begleitung zu regelmäßigen Besuchen beim Kinderarzt oder Facharzt für Therapiemaßnahmen
- Unterstützung bei therapeutischen Übungen zu Hause, die das Kind nicht alleine durchführen kann
- Erhöhter Betreuungsbedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
- Verzögerung der körperlichen und geistigen Entwicklung (z. B. längeres Windeltragen oder Bettnässen)
- Notwendigkeit einer Rund-um-die-Uhr-Beaufsichtigung
- Erforderlichkeit eines Helfers in der Schule aufgrund von Aufmerksamkeitsstörungen und Unruhe
- Regelmäßige Medikamentengabe
Was es bei „Pflegegrad und ADHS“ zusätzlich zu beachten gilt
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, müssen Sie zwischen körperlichen und geistigen Erkrankungen unterscheiden. Zwar gelten sämtliche Formen von Beeinträchtigungen, die den Bezug von Pflegeleistungen rechtfertigen, seit 2017 als gleichberechtigt, jedoch bleiben kognitive Beeinträchtigungen, zu denen auch ADHS zählt, unbestritten schwerer einzuordnen als körperliche.
Weil sich der Begutachtungstermin mit dem MD wie eine Momentaufnahme gestaltet, kommt es insbesondere in der Begutachtung von geistig oder psychisch beeinträchtigten Pflegebedürftigen häufig zu Fehleinschätzungen. Das liegt daran, dass das Pflegegutachten, das infolge dieses Termins erstellt wird, die Wahrnehmung des Pflegegutachters widerspiegelt. Verhält sich ein Kind oder ein Familienangehöriger mit ADHS während des Termins wenig auffällig, nimmt der Gutachter eine verminderte Pflegesituation wahr, die nicht mit der tatsächlichen Situation zu vergleichen ist. Viele Pflegegradanträge (früher: Pflegestufenanträge) werden daher im ersten Begutachtungsverfahren abgelehnt oder es findet eine zu niedrige Einstufung statt.
Ein fehlerhafter Pflegegrad-Bescheid, der bei ADHS von der Pflegeversicherung verschickt wird, muss jedoch nicht zur Folge haben, dass Sie damit leben müssen. Eine Ablehnung oder ein zu niedriger Pflegegrad mit entsprechend nicht ausreichenden Leistungen kann im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens wieder aufgenommen oder hochgestuft werden.
In der Regel haben Sie im Anschluss an den Pflegegradbescheid (früher: Pflegestufenbescheid) vier Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch bei der zuständigen Pflegeversicherung einzulegen.
Unterstützung beim Antrag auf Pflegegrad im Fall von ADHS
Unsere Pflegeexperten von PflegeBetreuer unterstützen Sie oder Ihren Angehörigen mit ADHS nicht nur gerne beim Pflegegrad Widerspruch, sondern helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass Sie das erste Mal den Antrag auf Pflegeleistungen stellen oder sich der bisherige Pflegebedarf seit der letzten Begutachtung durch den MD messbar erhöht hat und Sie deshalb die Pflegegrad Höherstufung anstreben, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen. Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Wir unterstützen Sie gerne
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