Pflege und Pflegegrad bei Krebs
Eine Krebserkrankung hat in den meisten Fällen eine deutliche Minderung der Lebensqualität zur Folge. Die Leistungen der Pflegeversicherung können in vielen Fällen eine echte Unterstützung sein. Besteht Anspruch auf einen Pflegegrad und was bedeutet Krebs für die Pflege eines Angehörigen?
Wenn ein Angehöriger an Krebs erkrankt, ist diese Diagnose oft ein Schock. In der Regel verändert sich nicht nur das Leben der Erkrankten, sondern auch der Alltag der Angehörigen. Weil die Behandlung eines Tumors beispielsweise meist nicht mit einer Operation beendet ist, hat die Krankheit auch in den Wochen und Monaten nach dem Eingriff weitreichende Auswirkungen auf das Zusammenleben und die Betreuung.
Insbesondere bei älteren Menschen, die an Krebs erkranken, entsteht aufgrund der Belastung, die eine Operation und die darauffolgende Chemotherapie mit sich bringen, oftmals eine Pflegesituation. Bedingt durch die Therapie, sind die Betroffenen so geschwächt, dass sie ihren Alltag nicht mehr eigenständig bewältigen können und Hilfe bei vielen Aufgaben des täglichen Lebens benötigen. Eine Pflegebedürftigkeit ist aber ebenso wenig wie die Krebserkrankung selbst auf ein bestimmtes Alter beschränkt: So wie auch Erwachsene aller Altersstufen oder Kinder und Jugendliche einen Tumor haben können, können auch sie auf Pflege angewiesen sein.
Was aber genau steckt eigentlich hinter der bösartigen Krebserkrankung? Welche zusätzlichen Anforderungen treten in der täglichen Pflege auf? Können Pflegebedürftige mit Krebs weiterhin zu Hause leben und versorgt werden? Und besteht für pflegebedürftige Krebspatienten Anspruch auf einen der fünf Pflegegrade (früher: drei Pflegestufen) sowie Pflegeleistungen?
Was ist Krebs?
Aus medizinischer Sicht ist Krebs eine bösartige Neubildung von Gewebe. In den meisten Fällen entwickelt sich diese in Form eines Tumors. Man spricht von einer malignen Erkrankung, also einer Erkrankung, die den Körper fortschreitend zerstört und, sofern sie nicht oder zu spät behandelt wird, zum Tod des Patienten führt.
Krebs kann aber auch im blutbildenden System auftreten, z. B. als Leukämie, dem weißen Blutkrebs. An Krebs erkranken kann prinzipiell jeder, jedoch gibt es deutliche Häufigkeitsunterschiede, die von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Ernährungsgewohnheiten oder geografischer Region abhängen.
Organe, die bei deutschen Patienten gehäuft von Krebs betroffen sind, sind die Brustdrüsen (Frauen), die Prostata (Männer), die Lunge und der Dickdarm.
Nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist Krebs in Deutschland die zweithäufigste Todesursache. Abhängig davon, ob der Krebs langsam oder schnell wächst, und ob rechtzeitig mit einer Therapie begonnen wird, kann die Krankheit jedoch auch geheilt werden.
Krebs entsteht durch ein Ungleichgewicht von Zellwachstum und Zelltod. In einem gesunden Körper besteht eine Balance aus den Zelltypen, die das Gewebe der einzelnen Organe bilden. Während neue Zellen gebildet werden und wachsen, sterben andere Zellen ab. Tritt jedoch eine überdurchschnittliche Zellvermehrung auf, während gleichzeitig weniger Zellen absterben, entstehen Krebs- oder Autoimmunerkrankungen. Da die Ursache für ein solches Unverhältnis im genetischen Code liegt, erforscht die Krebsmedizin die Einflüsse, die als krebsfördernd gelten. Dazu zählen Umweltfaktoren wie Gifte und Strahlung, aber auch Lebensstil und Lebensumstände, die das Erbgut verändern.
Wie wirkt sich Krebs auf die tägliche Pflege aus?
In den verschiedenen Stadien einer Krebserkrankung können die Betroffenen auf unterschiedliche Weise auf Hilfe angewiesen sein. Abhängig vom Alter und von der Schwere der Krebserkrankung reicht das Spektrum von einer weitgehenden Selbstständigkeit bis hin zur Bettlägerigkeit. Während der Therapie, insbesondere während der Chemotherapie, werden Krebspatienten häufig stationär im Krankenhaus aufgenommen bzw. bleiben nach einer Operation, bei der ein Krebsgeschwür oder ein Tumor entfernt wurde, in stationärer Behandlung, bis sie fit genug sind, um entlassen zu werden.
Bei vielen Krebspatienten, deren Erkrankung durch eine Operation und eine Chemotherapie geheilt werden kann, ist eine Pflege nur vorübergehend notwendig. Sie können nach der Therapie in der Regel in ihr normales Leben zurückkehren und benötigen keine Unterstützung im Alltag. In diesem Fall ist es auch nicht zielführend, einen Pflegegrad zu beantragen.
Anders sieht es bei Patienten aus, die schon vor ihrer Krebsdiagnose auf Hilfe angewiesen waren und unter den Begriff der Pflegebedürftigkeit fallen. Sie müssen sowohl im Krankenhaus als auch danach, wenn sie nach Hause zurückkehren, pflegerisch versorgt werden. Dennoch sollte in jedem Fall der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt werden, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.
Darüber hinaus gibt es Krebspatienten, die nach erfolgreicher Behandlung aufgrund der möglichen Nebenwirkungen auf Pflege angewiesen sind. Auch in diesem Fall sollte der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt werden, um eine bestmögliche Pflege zu ermöglichen.
Höhe des Pflegegelds 2026
Ab dem 01.01.2025 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher mehr Pflegegeld. Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden angehoben.
Januar 2025 wurde eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.
Folgende Leistungen können Pflegebedürftige 2026 in den einzelnen Pflegegraden beziehen:
| Pflegegrad | Höhe des Pflegegelds 2026 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € monatlich |
| Pflegegrad 3 | 599 € monatlich |
| Pflegegrad 4 | 800 € monatlich |
| Pflegegrad 5 | 990 € monatlich |
Professionelle Unterstützung beim Pflegegradverfahren
Unsere Pflege-Experten vom PflegeBetreuer unterstützen Sie bei einer Krebserkrankung nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich der bisherige Pflegebedarf seit der letzten Begutachtung durch den MD messbar erhöht hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
FAQ: Häufige Fragen zur Pflege bei Krebs
Die Pflegeversicherung sieht verschiedene Leistungen vor – die wichtigsten sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen.
Bei Krebs im Endstadium liegt oftmals eine große Pflegebedürftigkeit vor. Der Pflegegrad ist abhängig von der Selbstversorgung des Krebserkrankten.
Das Pflegegeld für Krebskranke ist an dem Pflegegrad gekoppelt. Dieser regelt die Höhe der zu beziehenden Leistungen und muss von der Pflegeversicherung bewilligt werden. Es handelt sich um die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit, die in insgesamt fünf Pflegegrade aufgeteilt ist.
Je weiter die Krankheit fortschreitet, desto mehr sind Menschen mit einer Krebserkrankung auf tägliche Unterstützung angewiesen. Welcher Pflegegrad genau bei Krebs gilt, hängt von der individuellen Pflegebedürftigkeit ab.
Das Pflegegeld richtet sich in der Höhe der monatlichen Leistungen nach dem anerkannten Pflegegrad des Erkrankten.
+ Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
+ Pflegegrad 2: 347 € monatlich
+ Pflegegrad 3: 599 € monatlich
+ Pflegegrad 4: 800 € monatlich
+ Pflegegrad 5: 999 € monatlich
Wir unterstützen Sie gerne
Haben Sie Fragen zu Ihrer Pflegesituation oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Pflegegradverfahren? Wir beraten Sie kostenfrei: