Pflegesachleistungen
Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen für Sachleistungen
- Kombinationsleistungen
- Höhe der Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad für 2026
- Kombinationsleistungen
- Weitere Pflegeleistungen in Kombination mit Pflegesachleistungen
- Professionelle Unterstützung bei Ihrem Antrag auf Pflegesachleistungen
- Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen
Können pflegende Angehörige die Pflege einer pflegebedürftigen Person nicht sicherstellen, finanziert die Pflegeversicherung Pflegesachleistungen – zum Beispiel einen Pflegedienst. Voraussetzung hierfür ist eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2.
Eine Pflegebedürftigkeit ist eine große Herausforderung für die Betroffenen und ihre Familien – sowohl emotional als auch organisatorisch und finanziell. In Deutschland gibt es deswegen verschiedene Unterstützungsangebote, um die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Wer über einen attestierten Pflegegrad verfügt, hat ein Recht auf verschiedene Pflegeleistungen. Sobald der Antrag auf Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse anerkannt und dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad zugewiesen wurde, besteht Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld oder sogenannte Pflegesachleistungen. Je nach Bedarf können diese Leistungen auch miteinander kombiniert werden.
Mit den Sachleistungen will die Pflegeversicherung Dienstleistungen abdecken, die im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit von einer ambulanten Pflegekraft erbracht werden. Oft ist es für die Angehörigen nicht möglich, die tägliche Pflege zu übernehmen oder jeden Tag zu einer bestimmten Zeit für die Betreuung der pflegebedürftigen Person zur Verfügung zu stehen.
Aufgaben, die typischerweise von einem Pflegedienst übernommen werden, sind:
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die tägliche Körperpflege,
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Hilfe beim An- und Ausziehen,
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Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme,
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das Sicherstellen der Medikamenteneinnahme sowie
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Hilfestellung bei der Mobilität.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen bis Ende 2024 | Pflegesachleistungen ab 2025 | Erhöhung pro Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € | + 0 € |
| Pflegegrad 2 | 761 € | 796 € | + 35 € |
| Pflegegrad 3 | 1.432 € | 1.497 € | + 65 € |
| Pflegegrad 4 | 1.778 € | 1.859 € | + 81 € |
| Pflegegrad 5 | 2.200 € | 2.299 € | + 99 € |
Zum einen vergibt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld, das direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Alternativ können jedoch auch Sachleistungen beantragt werden, die in der Regel einem höheren Betrag als das Pflegegeld entsprechen.
Die Sachleistungen werden nicht ausgezahlt, sondern mit dem Pflegedienst, der den pflegebedürftigen Versicherungsnehmer betreut, verrechnet.
Kombinationsleistungen
Abhängig davon, in welchem Maß ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer der Betreuung und Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst bedarf, ist es im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze weiterhin möglich, Pflegesachleistungen mit diversen Geldleistungen zu kombinieren. Werden beispielsweise nur 80 Prozent der Sachleistungen, die in Anspruch genommen werden, benötigt, können die verbleibenden 20 Prozent der Pflegeleistungen aus dem Pflegegeld genommen werden und direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden.
Werden die für den jeweiligen Pflegegrad zur Verfügung stehenden Mittel durch einen ambulanten Pflegedienst nicht ausgeschöpft, erhält der Pflegebedürftige über die Sachleistungen hinaus noch ein anteiliges Pflegegeld.
Weitere Pflegeleistungen in Kombination mit Pflegesachleistungen
Neben den monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) Anspruch auf weitere Pflegeleistungen, die in der Regel auf jährliche Zahlungen beschränkt sind.
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die Tages- und Nachtpflege,
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die Kurzzeitpflege und
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die Verhinderungspflege.
Während Tages- und Nachtpflege monatlich bezuschusst werden, kann die finanzielle Unterstützung für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege jährlich für einen festgelegten Zeitraum beantragt werden. Für eine pflegebedürftige Person steht zudem eine einmalige, bis zu 4.180 Euro umfassende Unterstützung für die Wohnraumanpassung zur Verfügung. Die Pflegeversicherung prüft dann von Einzelfall zu Einzelfall, ob beispielsweise die Einrichtung eines Treppenlifts oder der Bau von Rampen notwendig ist.
Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen decken die Kosten für Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder anderweitigen pflegerelevanten Pflegedienstleistern. Sie erhalten die Geldleistung nicht auf Ihr Konto, sondern die Dienstleister verrechnen ihren Lohn direkt mit den Pflegekassen.
Pflegehilfsmittel dienen dazu, Verbrauchsgüter der Pflege zu finanzieren. Beispiele hierfür sind Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettunterlagen, Hygienetücher und Einwegspritzen. Alle fünf Pflegegrade erhalten die gleiche Leistung mit 42 € monatlich.
Sie können Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenfrei über PflegeBetreuer beziehen
Mit Ihrer Pflegekasse können Sie Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene, Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität, Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel abrechnen. Eine Auflistung aller Einzelprodukte würde hier den Rahmen sprengen. Nutzen Sie zur Übersicht den „Hilfsmittelkatalog“ Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Insgesamt gibt es neun Pflegeleistungen. Je nach Pflegegrad und Art der Pflege erhalten Sie verschiedene Anzahlen und Umfänge der Leistungen.
Insgesamt gibt es neun Pflegeleistungen. Je nach Pflegegrad und Art der Pflege erhalten Sie verschiedene Anzahlen und Umfänge der Leistungen.
Insgesamt gibt es neun Pflegeleistungen. Je nach Pflegegrad und Art der Pflege erhalten Sie verschiedene Anzahlen und Umfänge der Leistungen.
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