Pflegegrade & Pflegeleistungen
Die Einstufung in die Pflegestufe (heute: Pflegegrad) erfolgt durch die Pflegeversicherung. Wer sich unsicher ist, ob und welche Pflegestufe (heute: Pflegegrad) für ihn oder einen Angehörigen in Frage kommt, kann einen formlosen Antrag stellen.
Wenn Menschen älter werden und ihre Alltagskompetenz nach und nach geringer wird, übernehmen in der Regel zunächst die Angehörigen die anfallenden Aufgaben im Haushalt, denen die Patienten selbst nicht mehr gewachsen sind. Vor allem Lebensmitteleinkäufe und Besorgungen, das Waschen der Wäsche und die Reinigung der Wohnung sind in vielen Fällen die ersten Tätigkeiten, die die Betroffenen nicht mehr eigenständig ausführen können. Sei es, weil der Körper nicht mehr mitmacht oder weil eine geistige Beeinträchtigung wie eine Demenzerkrankung die Bewältigung des Alltags erschwert.
Dieser Artikel enthält Informationen zu den Pflegestufen vor 2017. Lesen Sie hier mehr zu den aktuell bestehenden fünf Pflegegraden.
Die Beantragung der Prüfung auf Pflegebedürftigkeit
Ein Antrag auf die Einstufung der passenden Pflegestufe kann in zwei Fällen gestellt werden. Wenn Sie glauben, dass Sie oder ein Angehöriger in seiner Alltagskompetenz so eingeschränkt ist, dass er die Grundverrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr eigenständig durchführen kann, und auch im hauswirtschaftlichen Bereich auf Hilfe angewiesen ist, können Sie einen Erstantrag stellen.
Besteht bereits eine Einstufung in eine Pflegestufe (heute: Pflegegrad), doch die Alltagskompetenz hat sich weiter verschlechtert, so dass der Bedarf an Unterstützung größer geworden ist, kann ein Antrag auf Höherstufung eingereicht werden. Der Antrag zur Einstufung erfolgt formlos, d. h. es gibt kein Formular, das ausgefüllt werden muss. Er wird an die Pflegeversicherung des Patienten gerichtet, die an die Krankenkasse angeschlossen ist.
Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, erhält der Antragsteller in der Regel einige Broschüren über das System der Pflegestufen (bzw. ab 2017 der fünf Pflegegrade) sowie ein Pflegetagebuch. Darin kann vermerkt werden, bei welchen Tätigkeiten der Patient auf Hilfe angewiesen ist.
Wie viel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt, ist dabei erst einmal zweitrangig, wichtiger sind Hinweise auf Tätigkeiten, die nicht täglich, aber mehrmals in der Woche vorgenommen werden oder wenn die Pflege z. B. durch eine Demenzerkrankung oder ein hohes Körpergewicht erschwert wird und daher z.B. eine weitere Pflegeperson erfordert.
Begutachtung durch die Pflegeversicherung
Die Pflegekasse führt die Begutachtung der antragstellenden Person in der Regel nicht selbst durch, sondern beauftragt den Medizinischen Dienst (MD, früher: MDK) mit der Erstellung eines Gutachtens. Auf der Basis dieses Gutachtens nimmt die Pflegekasse die Einstufung in eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad vor.
Der MD informiert den Antragsteller schriftlich über einen Termin zur Begutachtung.
Die Begutachtung findet in der Regel in den eigenen Wohnräumen statt, kann in besonderen Fällen aber auch im Krankenhaus oder einem Hospiz erfolgen.
Festlegung der Einstufung in eine Pflegestufe
Die Festlegung der tatsächlichen Pflegestufe (heute: Pflegegrad) erfolgt nicht durch den MD, sondern durch die Pflegeversicherung. Diese erhält das Gutachten des MD und trifft auf dessen Grundlage die Entscheidung, in welche Pflegestufe die Person eingestuft werden soll und welches Pflegegeld bzw. welche Pflegesachleistungen sie erhält.
Hat die Begutachtung durch den MD zu Hause in den eigenen vier Wänden stattgefunden, dauert das gesamte Verfahren im Schnitt nicht länger als ca. fünf Wochen.
Bei einer Begutachtung im Krankenhaus oder einem Hospiz soll die Einstufung bereits eine Woche nach der Erstellung des Gutachtens vorliegen. Ist die Pflegestufe einmal zugewiesen, bestehen zunächst nur wenige Möglichkeiten, eine Änderung zu beantragen, auch wenn der Antragsteller unter Umständen das Gefühl hat, in eine zu niedrige Pflegestufe eingestuft worden zu sein.
Wenn Sie aber mit der Einstufung überhaupt nicht einverstanden sein sollten, haben Sie ein Recht darauf, das Gutachten des MD einzusehen und Widerspruch gegen die Einstufung einzulegen. Sollten sich aber die Lebensumstände und somit die Alltagskompetenz extrem verschlechtern, ist es in jedem Fall sinnvoll, einen Antrag auf Höherstufung zu stellen.
Vor allem das System der Pflegestufen, das bis Ende 2016 gültig war, hatte häufig den Anschein, eine zu niedrige Einstufung vorzunehmen. Insbesondere Patienten mit Demenzerkrankungen oder einer psychischen Beeinträchtigung fielen durch das Raster der Gutachtenerstellung, weil die eingeschränkte Alltagskompetenz durch geistige Ursachen nicht erfasst wurde. Mit den Pflegegraden, die seit dem 1. Januar 2017 gelten, soll das System weniger anfällig für Fehler sein und besser zwischen den einzelnen Stufen der Pflegebedürftigkeit differenzieren können.
Hilfe bei der Einstufung in eine Pflegestufe
Im Grunde müssen Sie, um eine Einstufung in eine Pflegestufe für sich oder einen Angehörigen zu erhalten, nichts weiter tun als einen formlosen Antrag bei der Pflegeversicherung zu stellen.
Sobald der Antrag eingegangen ist, übernimmt die Pflegekasse den Fall und beauftragt eigenständig den MD, der einen Termin zur Begutachtung festlegt.
Wenn Sie Hilfe beim Verfassen des Antrags benötigen oder sich im Vorfeld über Pflegestufen, Pflegegrade und den Ablauf des Einstufungsverfahrens informieren möchten, erhalten Sie bei Sozialdiensten eine ausführliche Beratung.
Unsere Pflegeexperten von PflegeBetreuer helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MD verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
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