Pflegegrad 3: Leistungen, Geld & Voraussetzungen 2026

Bei Pflegegrad 3 (früher: Pflegestufe) erhalten pflegebedürftige Menschen 2026 monatlich 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen. Hinzu kommen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat sowie ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Pflegegrad 3 wird bei einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vergeben und im Begutachtungsverfahren mit 47,5 bis unter 70 Punkten bewertet (§ 15 SGB XI).

Icon Informationen freigestellt | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung
Auf einen Blick – Pflegegrad 3 (Stand 2026):
  • Pflegegeld: 599 € / Monat
  • Pflegesachleistungen: bis 1.497 € / Monat
  • Entlastungsbetrag: 131 € / Monat (1.572 € / Jahr)
  • Verhinderungs- + Kurzzeitpflege: 3.539 € / Jahr (gemeinsames Budget)
  • Tages- / Nachtpflege: bis 1.357 € / Monat
  • Wohnraumanpassung: bis 4.180 € je Maßnahme
  • Voraussetzung: 47,5 bis unter 70 Punkte im Gutachten (§ 15 SGB XI)

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag. Betroffene benötigen bei vielen täglichen Verrichtungen – etwa bei der Körperpflege, beim Essen, beim An- und Auskleiden oder bei der Mobilität – regelmäßige und umfangreiche Unterstützung.

Vergeben wird Pflegegrad 3, wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) einen Wert von 47,5 bis unter 70 Punkten ergibt. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 ist der Hilfebedarf damit deutlich höher – entsprechend fallen auch die Geldleistungen spürbar großzügiger aus.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen 2026 monatlich 599 € Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) oder bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen (bei Pflege durch einen ambulanten Dienst) zu. Beide Leistungen lassen sich auch anteilig als sogenannte Kombinationsleistung nutzen.

Leistungen (Stand 2026) Was steht mir mit Pflegegrad 3 zu? (Maximale Leistung) Intervall Hinweis
Pflegegeld 599 € Monatlich Frei verfügbar
Pflegesachleistungen 1.497 € Monatlich Zweckgebunden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 42 € Monatlich Zweckgebunden
Verhinderungspflege 3.539 € (gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege) Jährlich bis zu 8 Wochen Zweckgebunden
Kurzzeitpflege 3.539 € (gemeinsames Jahresbudget mit Verhinderungspflege) Jährlich bis zu 8 Wochen Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4.180 € Je Maßnahme Zweckgebunden
Entlastungsbetrag 131 € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 224 € Monatlich Zweckgebunden
Tages- und Nachtpflege 1.357 € Monatlich Zweckgebunden
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) 53 € Monatlich Zweckgebunden

Bei manchen der angegebenen Summen handelt es sich um maximale Geldbeträge. Es ist damit also auch möglich, dass pflegebedürftige Personen weniger als den Maximalbetrag erhalten. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Aspekten haben Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, gegenüber der Pflegekasse einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung

Icon Informationen freigestellt | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung
Gut zu wissen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren. Nehmen Sie zum Beispiel nur die Hälfte der Sachleistungen in Anspruch, erhalten Sie zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 erhält, wer im Pflegegutachten 47,5 bis unter 70 von 100 möglichen Punkten erreicht. Diese Punkte ermittelt der Medizinische Dienst (MD) anhand von sechs Lebensbereichen – den sogenannten Modulen – die unterschiedlich stark gewichtet werden.

Die sechs Module und ihre Gewichtung:

  1. Mobilität (10 %) – z. B. Aufstehen, Treppensteigen, Fortbewegung in der Wohnung

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)* – z. B. Orientierung, Erinnern, Entscheidungen treffen

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)* – z. B. Ängste, nächtliche Unruhe

  4. Selbstversorgung (40 %) – z. B. Waschen, Anziehen, Essen

  5. Bewältigung von krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (20 %) – z. B. Medikamente, Arztbesuche

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

* Aus den Modulen 2 und 3 fließt nur der höhere der beiden Werte in die Gesamtbewertung ein.

Icon Glühbirne freigestellt | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung
Tipp

Führen Sie vor der Begutachtung einige Tage ein Pflegetagebuch. So können Sie dem Gutachter konkret zeigen, bei welchen Tätigkeiten und wie oft täglich Unterstützung nötig ist – das beugt einer zu niedrigen Einstufung vor.

Pflegegrad 3 anerkannt – und jetzt?
Mit der Einstufung beginnt der Teil, den die meisten unterschätzen: Pflegegrad 3 umfasst über zehn verschiedene Leistungen – von 599 € Pflegegeld über Sachleistungen bis zu Entlastungsbetrag, Tagespflege und Zuschüssen. Viele Angehörige nutzen nur einen Teil davon – und nicht genutztes Geld verfällt. In unserem kostenlosen Online-Pflegekurs „Grundlagen der häuslichen Pflege" verschaffen Sie sich in unter zwei Stunden den vollen Überblick:
  • welche Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 3 zustehen
  • wie Sie Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag clever kombinieren
  • welche Zuschüsse und Hilfsmittel zusätzlich möglich sind
  • Der Kurs ist für Sie komplett kostenlos – die Pflegekasse übernimmt ihn nach § 45 SGB XI.
Laptop und Smartphone mit geöffneter Webseite zu kostenlosen Online-Pflegekursen | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung

Sechs Lebensbereiche bei der Pflegegrad-Begutachtung: Selbstversorgung (40 %), krankheitsbezogene Anforderungen (20 %), Alltagsgestaltung & soziale Kontakte (15 %), kognitive Fähigkeiten & psychische Problemlagen (15 %), Mobilität (10 %)

 

Pflegegrad beantragen

Egal ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5: Der erste Schritt für eine Einstufung ist, mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufzunehmen. Per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief kann ein formloser Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt werden. Dies ist durch die pflegebedürftige Person selbst, Angehörige oder gesetzliche Betreuer möglich.  

Im Anschluss daran beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung, die den Pflegebedarf sowie eventuelle Einschränkungen der Selbstständigkeit der jeweiligen Person feststellen soll. Dies geschieht in der Regel in Form eines Besuchs im Zuhause der antragstellenden Person, denn es geht dabei um die Beurteilung im häuslichen Umfeld. Bei einer Höherstufung ist es möglich, dass die Begutachtungen auch telefonisch durchgeführt werden. 

Ihr Pflegegrad-Antrag – schnell und unkompliziert online stellen

Ob Erstantrag, Höherstufung oder Widerspruch – mit unserem Online-Formular stellen Sie Ihren Pflegegrad-Antrag in wenigen Minuten. Wir leiten Ihren Antrag anschließend kostenfrei und direkt an Ihre Pflegekasse weiter. So sparen Sie sich Papierkram, lange Wartezeiten und unnötige Behördengänge.

Älteres Paar sitzt gemeinsam am Tisch und prüft Unterlagen sowie Rechnungen.

Online-Pflegegradantrag

Schritt 1 von 10
Pflegegrad beantragen leicht gemacht

Ein Pflegegrad ist die Grundlage für viele wichtige Leistungen – von finanzieller Unterstützung über Pflegehilfsmittel bis hin zur professionellen Betreuung zu Hause. Damit Sie diese Hilfe schnell erhalten, haben wir den Antragsprozess für Sie so einfach wie möglich gestaltet. Beantworten Sie die Fragen in unserem Online-Formular Schritt für Schritt. Wir übermitteln Ihren Antrag direkt und kostenfrei an die von Ihnen ausgewählte Pflegekasse.

Zurück

Online-Pflegegradantrag

Schritt 2 von 10
Für wen soll der Antrag gestellt werden?
Für mich selbst
Für jemand anderen
Zurück

Online-Pflegegradantrag

Schritt 3 von 10
Welche Situation trifft zu?
Ich möchte den Pflegegrad ...
erstmalig beantragen
höherstufen
erneut prüfen lassen (Widerspruch einlegen)
Zurück

Online-Pflegegradantrag

Schritt 4 von 10
Welcher Pflegegrad ist Ihnen aktuell zugesprochen worden?
Für mich selbst
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
X
Kein Pflegegrad
Zurück

Online-Pflegegradantrag

Schritt 5 von 10
Bitte geben Sie für die Antragstellung folgende Informationen an.
Anrede und Name *
Anschrift
Zurück

Online-Pflegegradantrag

Schritt 6 von 10
An welche Krankenkasse/Pflegekasse soll der Antrag gesendet werden?
Die Versichertennummer finden Sie auf der Versichertenkarte der Krankenkasse des Versicherten.
Zurück

Online-Pflegegradantrag

Schritt 7 von 10
Bitte geben Sie folgende Informationen für Rückfragen an
An diese E-Mai-Adresse erhalten Sie auch die Kopie des Antrags.
Zurück

Online-Pflegegradantrag

Schritt 8 von 10
Kostenloser Online-Pflegekurs
Im kostenlosen Online-Pflegekurs erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad und den einzelnen Pflegeleistungen. Die Kursteilnahme ist für Sie 100% kostenfrei und erfordert keinen Pflegegrad. Dürfen wir Ihnen eine Einladung zukommen lassen?
Älteres Paar sitzt gemeinsam am Tisch und prüft Unterlagen sowie Rechnungen.
Ja, bitte senden Sie mir eine kostenfreie Einladung zu.
Nein, danke. Ich verzichte auf das kostenfreie Angebot.
Mit der Eingabe "Ja, bitte senden Sie mir eine kostenfreie Einladung zu." stimme ich zu, eine Einladung zum kostenfreien Online-Pflegekurs vom PflegeBetreuer an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse zu erhalten.
Zurück

Online-Pflegegradantrag

Schritt 9 von 10
Sind Sie an weiteren Informationen zum Pflegegrad und zur häuslichen Pflege interessiert?
Zurück

Online-Pflegegradantrag

Schritt 10 von 10
Zusammenfassung
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben, bevor Sie den Antrag absenden.
Name des Antragstellers *
Anschrift *
Mit Klick auf "Absenden" senden wir Ihren Antrag an die von Ihnen angegebene Pflegekasse

Mit Klick auf "Absenden" habe ich die Datenschutzerklärung zu Kenntnis genommen.

Der Fragebogen

Am Tag des Besuchs geht der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin des MD einen umfassenden Fragenkatalog durch. Aufgrund des Punktesystems gibt es keinen spezielle Fragebogen für den Pflegegrad 3. Vielmehr schätzt der MD die Situation mithilfe eines einheitlichen Dokuments ein. Folgende Fragen können enthalten sein:  

  • Können Sie Treppen steigen?
  • Welcher Wochentag ist heute?
  • Nehmen Sie Ihre Medikamente selbstständig ein?
  • Wer erledigt den Wocheneinkauf?
  • Stehen Ihnen Hilfsmittel zur Verfügung? (Brille, Rollator, Duschstuhl etc.)

Wenn die Begutachtung abgeschlossen ist, erhält die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter einige Tage später von der Pflegeversicherung einen Bescheid darüber, ob und in welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person eingestuft wurde und die möglichen Leistungsansprüche.  

Wichtig zu wissen ist hier: Sind die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige mit der Einstufung nicht einverstanden, weil sie zum Beispiel ein höheres Ergebnis erwartet hatten, kann ein so genannter Widerspruch eingelegt werden. Dieser sorgt dafür, dass der Fall erneut überprüft wird. 

Icon Achtung freigestellt | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung
Wichtig zu beachten

Der Pflegegrad kann sich verändern: Er kann steigen, sinken oder wieder aberkannt werden. Wer zum Beispiel aufgrund einer längeren Erkrankung den Pflegegrad 1 erhalten hat und anschließend wieder gesund wird, kann den Pflegegrad abgesprochen bekommen. Natürlich kann sich aber auch eine Krankheit verschlechtern oder neue Einschränkungen hinzukommen. In beiden Fällen können die betroffenen Personen um eine erneute Einstufung durch den MD bitten.

Sie müssen da nicht allein durch – kommen Sie ins Online-PflegeCafé

Antrag, Begutachtung, Leistungen – das alles neben der eigentlichen Pflege zu stemmen, ist viel. In unseren kostenfreien Live-Webinaren beantworten unsere Pflegeexpertinnen und -experten genau die Fragen, die Sie gerade beschäftigen – verständlich, praxisnah und mit Zeit für Ihr persönliches Anliegen.

📅 Die Plätze sind begrenzt – sichern Sie sich jetzt Ihren kostenfreien Platz:

Belastungen und Hilfsangebote für pflegende Angehörige | Mi, 30. September um 16:30 Uhr, mit Tobias Prinz

In diesem Webinar erhalten Sie einen verständlichen Überblick über typische Belastungen und lernen, welche Hilfs- und Entlastungsangebote Ihnen zur Verfügung stehen.
Pflegende Angehörige sitzt lächelnd neben einer älteren Frau auf dem Sofa | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung

Pflegegrad bei Kindern mit ADHS oder Autismus | Mi, 14. Oktober um 16:30 Uhr, mit Tobias Prinz

In diesem Webinar erfahren Sie, wann ein Pflegegrad bei ADHS oder Autismus möglich ist, wie die Begutachtung abläuft, worauf Sie achten sollten und welche finanziellen und praktischen Entlastungen Ihnen zustehen.
Webinare für Familien mit Kindern mit ADHS oder Autismus | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung

Verhinderungspflege richtig beantragen und nutzen | Mi, 25. November um 16:30 Uhr, mit Tobias Prinz

Erfahren Sie in diesem Webinar, wie Sie als pflegende Person bis zu 3.539 € pro Jahr von der Pflegekasse für eine Ersatzpflegeperson erhalten und welche typischen Fehler bei der Beantragung Sie von Anfang an vermeiden sollten.
Tochter umarmt ihre ältere Mutter im Park als Symbol für Verhinderungspflege | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung

Leistungen im Detail

Pflegegeld

Diese Leistung erhalten Menschen mit oder ohne Demenz mit Pflegegrad 3, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Personen gepflegt werden. Die pflegebedürftige Person kann über dieses Geld frei verfügen, meist werden die Pflegegrad 3 Geldleistung für Angehörige genutzt, um deren Engagement anzuerkennen.

→ Mehr zum Pflegegeld

 

Pflegesachleistungen

Der Name dieser Leistung kann verwirren, denn mit den Pflegesachleistungen können nicht materielle Dinge finanziert werden. Vielmehr werden durch sie ambulante Dienstleistungen wie einen ambulanten Pflegedienst bezahlt. Das ist dann sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden und Essen braucht.

→ Mehr zu den Pflegesachleistungen

 

Entlastungsleistungen

Hier ist oft die Rede vom sogenannten Entlastungsbetrag. Gemeint ist damit eine monatliche Zahlung, mithilfe derer pflegebedürftige Menschen zum Beispiel Alltagsbegleiter in Anspruch nehmen können, die die Personen stundenweise Betreuen, auf den Friedhof oder zum Arzt begleiten. Auch hauswirtschaftliche Unterstützung kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden.

→ Mehr zu den Entlastungsleistungen

Icon Informationen freigestellt | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung
Gut zu wissen

Sollten Sie den monatlichen Anspruch der Entlastungsleistungen nicht vollständig beanspruchen, können Sie den verbleibenden Betrag auf den folgenden Kalendermonat übertragen. Ungenutzte Leistungen können bis 30. Juni des Folgejahres genutzt werden – anschließend verfällt der Betrag.

Pflegehilfsmittel 

Durch die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln können sich Menschen mit Pflegegrad notwendige Geräte und Sachmittel anschaffen, die die häusliche Pflege ermöglichen und / oder erleichtern. Es wird zwischen technischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel ein Pflegebett und Verbrauchsprodukten, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe und Händedesinfektion unterschieden. Auch der Hausnotruf kann über diese Leistung finanziert werden. Die Kosten für den Hausnotruf werden von der Pflegekasse meist als Leihgerät bezuschusst.

→ Mehr zu den Pflegehilfsmitteln

 

Wohngruppenzuschlag

Einige pflegebedürftige Menschen leben in ambulant betreuten Wohngruppen. Wenn mindestens drei davon einen Pflegegrad  haben und die Organisation ihrer pflegerische Versorgung gemeinsam bestreiten, besteht Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag. Die Leistung wird zusätzlich zu sonstigen Leistungen gezahlt und soll zusätzliche Aufwendungen der Wohngruppe abdecken. Das kann zum Beispiel eine Hilfsperson sein, die allgemein für alle Mitbewohner organisatorische oder betreuende Tätigkeiten ausführt.

 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Treppen, ein zu hoher Einstieg in die Dusche oder ein fehlender Abstellplatz für den Rollstuhl – all diese Dinge können Hindernisse für pflegebedürftige Personen sein. Jedoch zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für Personen mit Pflegegrad, um eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Das können auch wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz sein wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder eine Türverbreiterung.

→ Mehr zu den Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

 

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher verfügen seit dem 01.07.2025 über ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieses Budget kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden.

Die Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson – zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Verpflichtungen – vorübergehend ausfällt. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.

Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine zeitlich begrenzte stationäre Unterbringung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.

Beide Leistungen können jeweils bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden. Eine vorherige Mindestpflegezeit von sechs Monaten ist nicht mehr erforderlich.

→ Mehr zur Verhinderungspflege

→ Mehr zur Kurzzeitpflege

 

Tages- und Nachtpflege

Die Tagespflege für pflegebedürftige Menschen ist eine Form der teilstationären Pflege, die es ermöglicht, pflegebedürftige Personen tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung zu betreuen, während sie nachts zu Hause oder in einer anderen Wohnform, wie beispielsweise einer Pflege-WG, versorgt werden. Diese Form der Pflege wird oft auch als "Tagesbetreuung" oder "Tagesstätte" bezeichnet und bietet verschiedene Leistungen und Unterstützung für ältere Menschen oder Menschen mit besonderem Pflegebedarf.

Die Nachtpflege hingegen richtet sich an Personen, die vor allem nachts Betreuung und Unterstützung benötigen. Pflegebedürftige Personen verbringen die Nacht in einer speziellen Einrichtung, die auf die Nachtpflege spezialisiert ist. Tagsüber können sie in der Regel zu Hause oder in einer anderen Wohnform bleiben. Die Nachtpflege konzentriert sich auf die Pflege und Betreuung während der Schlafenszeit. Dies kann insbesondere für Menschen relevant sein, die nachts besondere Pflegebedürfnisse haben, wie zum Beispiel bei Schlafstörungen oder erheblichem Unterstützungsbedarf.

→ Mehr zur Tagespflege

→ Mehr zur Nachtpflege

Leistungen bei Pflegegrad 3 bleiben oft ungenutzt

Wie Sie Pflegegeld, Sachleistungen und weitere Ansprüche sinnvoll kombinieren, erfahren Sie im kostenlosen Online-Pflegekurs „Grundlagen der häuslichen Pflege“.

Unterschiede und Kombinationen

Auch wenn die Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tages- und Nachtpflege auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, gibt es große Unterschiede:

Maßnahme Ort der Maßnahme Dauer Leistungen Nötiger Pflegegrad Hinweis Kombinierbarkeit
Verhinderungspflege* Zu Hause Bis zu 8 Wochen pro Jahr (tageweise) Aus dem gemeinsamen Jahresbudget (bis 3.539 €) Ab Pflegegrad 2 Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich (seit 01.07.2025). Mit Kurzzeitpflege kombinierbar
Kurzzeitpflege* Vollstationär Bis zu 8 Wochen pro Jahr Aus dem gemeinsamen Jahresbudget (bis 3.539 €) Ab Pflegegrad 2 Nur möglich, wenn teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Mit Verhinderungspflege kombinierbar
Tages- und Nachtpflege Teilstationär Keine feste Höchstdauer Maximaler Betrag pro Monat von 1.357 € (Zusätzlich, PG 3) Ab Pflegegrad 2 Eigenständige Leistung, zusätzlich zu Pflegegeld/Pflegesachleistung Zusätzliche Leistung – parallel zu Pflegegeld/Pflegesachleistungen nutzbar.

Digitale Pflegeanwendungen bei Pflegegrad 3

Mit dieser Leistung können pflegebedürftige Personen digitale Helfer nutzen. Das kann eine Software sein oder eine andere Technologie, die einen pflegerischen Mehrwert bietet und damit die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördert. Beispiele: digitale Anwendungen zur Alltagsstrukturierung, Erinnerung, Anleitung von Übungen, Angehörigenkommunikation – sofern als DiPA anerkannt.

 

Pflegeberatung

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. So steht es in Paragraf 7a SGB XI geschrieben. Diesen Anspruch haben übrigens auch Personen mit deutlichem Hilfebedarf, die einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt haben, aber noch nicht eingestuft wurden. In einem Beratungsgespräch wird dann gemeinsam mit Experten der Hilfsbedarf festgelegt, zu den möglichen Leistungen beraten und ein individueller Versorgungsplan erstellt.

→ Mehr zur Pflegeberatung

 

Kombinationsleistungen

Damit ist die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung gemeint. Im konkreten Anwendungsfall bedeutet das, dass pflegebedürftige Personen die Möglichkeit haben, neben der ambulanten Versorgung durch Angehörige auch einen Pflegedienst zu nutzen. So können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 3 ihre Versorgung individuell abstimmen. Berechnet wird die Leistung basierend auf dem Höchstbetrag der Pflegesachleistung.

 

Icon Pflegegradantrag Einstufung freigestellt

Online Pflegegrad beantragen

Stellen Sie Ihren ersten Pflegegradantrag in nur wenigen Klicks online und kostenfrei
  • Pflegegrad einfach und online beantragen, erhöhen oder widersprechen
  • Vielfältige Pflegeleistungen durch angemessenen Pflegegrad nutzen
  • Unterstützung beim Beantragen von Leistungen
Tochter unterstützt ihre Mutter beim Ausfüllen von Pflegegradunterlagen am Laptop | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung

Ein Beispiel für Pflegegrad 3: Einer Person stehen monatlich 1.497,- € Pflegesachleistungen oder ein Pflegegeld von 599,- €  zur Verfügung. Der Pflegedienst rechnet 898,20 € im Monat ab. Kombiniert bedeutet das: Die Gebühr des Pflegedienstes (898,20 €) entspricht 60 % der Pflegesachleistung (1.497,- €). Für das Pflegegeld bleiben noch 40 % von 599,- €, also 239,60 € anteiliges Pflegegeld.

Konkretes zur Nutzung der Leistungen: Haushaltshilfe

Personen ab Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Über diese kann eine Haushaltshilfe finanziert werden, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird. Auch die Verhinderungspflege kann dafür genutzt werden, eine Haushaltshilfe zu bezahlen. Über den Entlastungsbetrag können pflegebedürftige Personen die Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung abrechnen.

Fazit zum Pflegegrad 3

Personen, die Pflegegrad 3 zugesprochen bekommen, müssen meist mit zahlreichen Einschränkungen umgehen. Der Pflegegrad 3 und die damit verbundenen Geldleistungen ermöglichen Ihnen, die häusliche Pflege individuell zu gestalten und auch pflegende Angehörige zu entlasten. Sind pflegebedürftige Personen oder Angehörige der Meinung, die antragstellende Person sei zu niedrig eingestuft worden, können sie Widerspruch einlegen und eine erneute Begutachtung fordern.

Holen Sie das Maximum aus Pflegegrad 3 heraus
Pflegegrad 3 ist mehr als Pflegegeld – doch jeder Monat ohne Antrag und jede ungenutzte Leistung ist bares Geld, das nicht zurückkommt. Der Entlastungsbetrag etwa verfällt, wenn er nicht rechtzeitig eingesetzt wird. In unserem kostenlosen Online-Pflegekurs „Grundlagen der häuslichen Pflege" zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie alle Ansprüche ausschöpfen und die häufigsten Fehler vermeiden, die Angehörige bares Geld kosten.
  • Kostenlos
  • von der Pflegekasse nach § 45 SGB XI finanziert
  • jederzeit von zu Hause
Laptop und Smartphone mit geöffneter Webseite zu kostenlosen Online-Pflegekursen | © PflegeBetreuer | unabhängige Pflegeberatung

Häufige Fragen und Antworten zum Pflegegrad 3

Mit Pflegegrad 3 haben Personen in der Regel Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Wohngruppenzuschlag, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sowie Tages- und Nachtpflege. Bitte beachten Sie, dass jedoch in einigen Fällen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Das Pflegegrad 3 Pflegegeld wird von der Pflegekasse ausbezahlt, da es zur freien Verfügung der pflegebedürftigen Person gedacht ist. Andere, vor allem zweckgebundene Leistungen, werden häufig nach Einreichung entsprechender Belege erstattet.

Das ist grundsätzlich vom Gesundheitszustand der Person mit Pflegegrad 3 abhängig. Während manche Menschen nur selten Hilfe benötigen, sind andere auf eine 24/7-Betreuung angewiesen. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegeberatung, um diese wichtige Frage individuell zu klären.

Personen, die bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) über 47,5 Punkten und unter 70 Punkten erzielen, erhalten Pflegegrad 3.

Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Erwerbstätigkeit von Personen mit Pflegegrad 3, denn die Leistungen der Pflegekasse sollen zur Teilnahme am alltäglichen Leben beitragen – wozu die Arbeit gehört. Allerdings sind manche Menschen mit Pflegegrad 3 gesundheitlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Im Idealfall gehen sie bereits vor der Einstufung in einen Pflegegrad einer Tätigkeit nach, sodass diese im Gutachten berücksichtigt wird. Nehmen Sie nach der Einstufung eine Erwerbstätigkeit auf, könnte die Pflegekasse eine neue Begutachtung veranlassen, um zu prüfen, ob sich ihr Zustand gebessert hat.

Wie viele Stunden Pflege pro Woche eine Person benötigt, spielt seit der Pflegereform 2017 keine Rolle mehr. Ausschlaggebendes Kriterium für die Einstufung ist die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person und deren Erhalt. Das heißt, pflegende Angehörige müssen den Pflegegrad 3 Zeitaufwand nicht mehr in einer Tabelle dokumentieren.

Die Pflegestufe entstammt der alten Regelung vor der Pflegereform 2017 und war auf den Zeitaufwand ausgelegt, der für die wöchentliche Pflege einer Person notwendig war. Die Pflegegrade, und damit auch der Pflegegrad 3, sind Kategorien, die nach der Reform in Kraft traten. Sie orientieren sich an der Selbstständigkeit beziehungsweise an der fehlenden Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Personen im Alltag.

Welche Einschränkungen eine Person mit Pflegegrad 3 hat, ist sehr individuell. Häufig sind dabei kognitive Probleme, die die Alltagskompetenz der Personen vermindern. Aber auch die Lähmung einzelner Gliedmaßen kommt häufig vor.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenfrei.

Wir unterstützen Sie gerne

Haben Sie Fragen zu Ihrer Pflegesituation oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Pflegegradverfahren? Wir beraten Sie kostenfrei: